Welche private Altersvorsorge für Geringverdiener? BAV, Riester & Co.

Auch wenn man über eingeschränkte finanzielle Mittel verfügen mag, ist eine private Altersvorsorge (besonders) für Geringverdiener sehr wichtig, um einer „Altersarmut“ vorzubeugen. Riester-Rente, BAV oder die vermögenswirksamen Leistungen bieten dabei sehr interessante, staatliche geförderte Vorsorgenmöglichkeiten.

Geringverdiener stehen vor einem erheblichen Problem in Hinblick auf ihre Altersvorsorge. „Wo soll ich denn noch sparen und Rücklagen bilden, wenn das Geld so schon zum Leben hinten und vorne nicht reicht!“ Ein Argument, welches in diesem Zusammenhang sehr oft genannt wird und viele Betroffene nur all zu gut nachvollziehen können. Warum es dennoch wichtig ist, auch bei einem geringen Verdienst, für das Alter vorzusorgen, wird hier im Folgenden kurz erläutert.

Mit der gesetzlichen Rente lebt man in Armut

Deutlicher kann man es leider nicht sagen. Wer während seiner aktiven Arbeitszeit nur geringe Verdienste hat, zahlt entsprechend wenig in die Rentenkasse ein. Auch wenn einem die Summen nicht unerheblich erscheinen, so ist die am Ende ausgezahlte Rente sprichwörtlich zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben. Schon heute leben sehr viele Rentner am Limit und teilweise in Armut. Das Wort Altersarmut möchte mit Ende 20 oder Ende 30 noch keiner hören. Zu weit in der Zukunft scheint das noch zu liegen und doch ist genau dieser Zeitpunkt wichtig, um mit der Vorsorge zu starten. Die Altersarmut betrifft nach heutigen Schätzungen recht bald auch Normalverdiener. Noch ein Grund mehr, sich jetzt zu kümmern.

Jeden Monat privat vorsorgen

Je zeitiger mit einer privaten Altersvorsorge begonnen wird, um so weniger muss man monatlich aufbringen, denn hier profitiert man deutlich länger von dem sogenannten Zinseszinseffekt. Das Ziel für das Alter ist nicht nur die sogenannte Versorgungslücke zu schließen, sondern auch die privaten Ansprüche für das Alter decken zu können. Geringverdiener sollten daher bereits in den ersten Jahren ihres Berufslebens für eine zusätzliche Altersvorsorge etwas beitragen.
Mit Sicherheit kann keine pauschale Summe genannt werden, die monatlich aufgebracht werden muss. Als Richtwert jedoch wird immer wieder gesagt, dass ein 30-Jähriger wenigstens 20% seines monatlichen Bruttoeinkommens in die private Altersvorsorge investieren sollte.

Die passende Altersvorsorge für Geringverdiener

Neben einer klassichen privaten Rentenversicherung stellt auch der Staat Fördermittel zur Verfügung. Es gibt Zuschüsse, Förderungen und weitere staatliche Zuwendungen. Welche Modelle zur Altersvorsorge sind nun für Geringverdiener wirklich interessant?

Riester-Rente

Zu den ersten gesetzlichen Entschlüssen zur Förderung wurde die Riester-Rente ins Leben gerufen. Hier wird monatlich eine Mindestsumme von derzeit 4% vom letzten Bruttoeinkommen verlangt. Dann steht einem die staatliche Zulagen von jährlich 154 Euro zu. Darüber hinaus erhält man pro Kind eine weitere Förderung von 185 Euro.

Wie hoch letztendlich die tatsächlich ausgezahlte Riester-Rente ausfallen wird, ist unterschiedlich. Daher wird stets dazu geraten, einen unabhängigen Vergleich bei den einzelnen Riester-Anbietern durchzuführen. Denn gesetzlich geregelt ist nur die staatliche Förderung. Die Riester-Rente ist sowohl für Familien, Alleinerziehende und Singles interessant.

Vermögenswirksame Leistungen

Zwar zahlt es nicht jeder Arbeitgeber, aber wenn die Vermögenswirksamen Leistungen angeboten werden, sind sie ein lohnendes Vorsorgemodell, bei welcher der Arbeitgeber einen Teil der Sparrate dazugibt. Dieses Geld  kann z.B. direkt in eine betriebliche Altersvorsorge zu investiert werden. Dadurch kann man nicht nur in die spätere Rente aufbesseren, sondern es ist auch Sozial- und Steuerabgaben einzusparen. Denn die VL sind bislang voll unter den sozialversicherungspflichtigen Abgaben zu finden. Das heißt, wer seine vermögenswirksamen Leistungen in einen Fonds oder Bausparvertrag investiert, hat wenig raus, da das Staat die Hände offen hält. Zahlt man hingegen die vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge ein, spart man sich die Abgaben an Steuern und sozialversicherungspflichtigen Beiträgen.

Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Wer in einem festen Arbeitsverhältnis steht, kann mit seinem Arbeitgeber die bereits oben erwähnte BAV abschließen. Bei dieser Altersvorsorge wird vom Bruttolohn ein bestimmter Teil in eine betriebliche Rentenkasse eingezahlt. Der dadurch sinkende Bruttolohn zieht sogar kleine steuerliche und sozialversicherungspflichtige Vorteile mit sich. Mit Erreichen des Rentenalters kann die angesparte Summe entweder in monatlichen Zahlungen erfolgen oder in einer Summe.

Ein fiktives Beispiel

Michael B. ist 35 Jahre alt und Geringverdiener. Trotzdem muss er sich Gedanken um die private Altersvorsorge machen. Um später nicht in Armut leben zu müssen, hat sich Michael B. dazu entschlossen, einen gewissen Teil seines Einkommens in sein Rente zu investieren.

Er hat zwei Kinder und ist verheiratet. Da er nur ein geringes Einkommen bezieht macht er sich besonders viele Gedanken, wie er dennoch die Lücke zwischen gesetzlicher Mindestrente und dem erwünschten Lebensstandard im Alter schließen kann.

Zunächst ist die Riester-Rente entscheidend. Diese wird staatlich mit Zulagen für die Kinder und sogar für die Ehefrau gefördert. Für die Kinder erhält Michael B. jährlich eine Zulage in Höhe von 185 Euro, da beide Kinder vor dem Jahr 2008 geboren sind. Kinder welche nach 2008 auf die Welt gekommen sind, erhalten aktuell sogar 300 Euro Zulage im Jahr. Insgesamt belaufen sich die Zuschüsse zu seiner Riester-Rente im Jahr auf 678 Euro(diese Summe ergibt sich aus 2x Kinderzulage zu je 185 Euro und Zuschuss pro Ehepartner zu je 154 Euro). Zudem zahlt Michael B. monatlich den Anteil der Vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Rente ein. Als Bruttoeinkommen bezieht er 1.700 Euro. Der Beitrag zur Riester-Rente beträgt mindestens 4% vom Bruttoeinkommen.

Unterm Strich liegen die Kosten der privaten Altersvorsorge für Michael B. als Geringverdiener bei monatlich 68 Euro. Diese fließen in die Riester-Rente und die Anteile der Vermögenswirksamen Leistung, welche direkt der betrieblichen Rentenkasse zugute kommen.