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PKV wechseln: Ablauf, Bedingungen & Fristen

Wer seine PKV wechseln möchte, sollte sich vorab gut über Bedingungen, Ablauf und Fristen informieren. Sowohl Versicherer und als auch der Gesetzgeber spielen beim Wechsel eine Rolle. Hier erfahren Sie was es zu beachten gibt.

PKV wechseln: 2 Möglichkeiten für Versicherte

Wer lediglich über einen anderen Tarif nachdenkt, wird mit einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung besser bedient sein. Für diesen Weg entscheiden sich viele Versicherte, um gesteigerten Beiträgen entgegenzutreten. Oftmals ist ein Wechsel innerhalb der PKV sogar zu gleichen Leistungen aber fortan geringeren Beiträgen möglich, teilweise müssen nur sehr geringfügige Abstriche in Kauf genommen werden. Von Vorteil ist, dass solch ein Wechsel gänzlich ohne Frist abläuft, also sofort nach Unterschrift möglich ist.

Bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung gestaltet sich das Vorgehen etwas schwieriger, denn hier sind die geltenden Vertragsfristen gemeinsam mit einigen anderen Bedingungen zu berücksichtigen.
In jedem Fall müssen Versicherte sich bereits vor dem Wechsel mit einem neuen Vertrag beschäftigen, diesen also heraussuchen und mit entsprechend datierten Beginn abschließen.

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Bedingungen für den Wechsel der PKV

In Deutschland untersteht jeder Mensch der Pflicht für einen dauerhaften, lückenlosen Versicherungsschutz zu sorgen. Bei einem Wechsel zwischen zwei privaten Krankenversicherungen ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Kündigung des bestehenden Tarifs nicht außerordentlich erfolgen kann, wie das von einem Wechsel von der PKV zur GKV der Fall ist.

Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei einer Beitragserhöhung oder in Verbindung mit einer Änderung der vertraglichen Leistungen möglich.

Bei dem klassischen Weg, der ordentlichen Kündigung, sind die Vorgaben des Gesetzgebers zu berücksichtigen, an die sich private Krankenversicherer halten müssen. Demnach ist ein Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündbar, jeweils zum Ablauf des vollständigen Kalenderjahres oder des Versicherungsjahres – der Versicherungsbeginn entscheidet an dieser Stelle. Weiterhin sollten Sie bedenken, dass viele Verträge eine Mindestversicherungslaufzeit zwischen einem und drei Jahr(en) vorsehen. Diese muss unabhängig der Fristen erfüllt sein. Die Vorgaben des Gesetzgebers mit Hinblick auf die Fristen werden in § 178h 1 VVG festgehalten.

Aufgrund der Notwendigkeit eines dauerhaften Versicherungsschutzes muss zudem vor Ablauf der Kündigung bereits ein neuer Anbieter mit neuem Tarif gefunden und abgeschlossen werden. Als Versicherungsbeginn wird dann das Auslaufdatum des bestehenden Vertrages eingetragen, damit an dieser Stelle keine Unterbrechung beim Versicherungsschutz zustande kommt.

Weiterhin sollten Sie mit Ihrem neuen Versicherer die Übernahme der Altersrückstellungen besprechen. Das wird für gewöhnlich direkt zwischen den Versicherungen geklärt.

Schritt für Schritt zum Wechsel

Frau recherche neue PKV
© Flamingo Images / Fotolia
1. Im ersten Schritt müssen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen ermitteln, ob eine Kündigung überhaupt möglich ist oder ob diese beispielsweise durch eine noch gültige Mindestvertragslaufzeit ausgeschlossen wird. Bedenken Sie außerdem, dass Sie eine dreimonatige Frist haben, die Kündigung also nicht „kurz auf knapp“ beim Versicherer eingeht. Eine Online-Kündigung bieten Krankenkassen für gewöhnlich nicht an.

2. Richten Sie ein formloses Schreiben an den Versicherer, welches Sie direkt an die Zentrale senden oder in Ihrer Filiale des Vertrauens abgeben. In diesem erklären Sie die Kündigung für den laufenden Vertrag und übermitteln dazugehörige Vertragsnummern, welche der Versicherer für diesen vergeben hat und sich beispielsweise in Ihrem Online-Center oder auf dem Vertrag befinden. Verlangen Sie im Schreiben eine Bestätigung über die Kündigung und formulieren Sie diese als „ordentliche Kündigung“ zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“.

3.
Nach Eingang der Bestätigung wird Ihr Vertrag mit der PKV zum vereinbarten Termin aufgelöst, ebenso beginnt einen Tag nach Ablauf der Vertrag mit der neuen PKV.

Bedenken Sie, dass sich diese Anleitung der ordentlichen Kündigung widmet, da eine außerordentliche Kündigung sehr individuell ist. Denkbar ist die Beispielsweise unter Berücksichtigung dieser Aspekte, welche dann in dem Schreiben auch als solche benannt und gegebenenfalls nachgewiesen werden müssen:

  • befindet sich der Versicherte mittlerweile unter der Einkommens-Versicherungspflichtgrenze (dann ist aber ein Wechsel zu einer anderen PKV ausgeschlossen)
  • das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung und Leistungsänderung hat eine Frist von zwei Monaten, in der der Versicherte zudem einen neuen abgeschlossen PKV-Vertrag vorweisen muss

Bei Wechsel rechtzeitig um neue PKV kümmern

Die meisten Wechsel zwischen zwei verschiedenen privaten Krankenversicherern scheitern nicht etwa an den Fristen, sondern an den Bedingungen, die der Gesetzgeber stellt. So muss bei einer Kündigung ein neuer Versicherter nachgewiesen werden. Das beinhaltet auch, dass die erneut erforderliche Gesundheitsprüfung schon absolviert und „bestanden“ wurde. Eine Zusage über eine Aufnahme in die neue PKV ist also erforderlich.

Versicherte können nicht kündigen und sich erst anschließend auf die Suche nach einem neuen Versicherten begeben, da der potentielle neue Versicherer die Aufnahme unter Umständen nach dem Ergebnis der Gesundheitsprüfung ablehnen könnte.

Ebenfalls sollten natürlich alle offiziellen Dokumente (Ausweisdokumente und Meldebescheinigung) mit Gültigkeit vorhanden sein, während keine offenen Posten mehr bei der alten PKV existieren.