Die private Krankenversicherung bieten ihren Kunden eine Vielzahl an Tarifen an. Um Kosten zu sparen oder die Leistungen zu verbessern, muss jedoch nich gleich die Gesellschaft gewechselt werden. Schon ein Tarifwechsel innerhalb der aktuellen PKV kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein.
Motiv: Beitragsbelastung reduzieren
Das häufigste Wechselmotiv sind zweifelsohne die Kosten. Gerade bei älteren Versicherungsnehmern steigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung deutlich an. Grund sind die mit zunehmendem Alter höheren Gesundheitsrisiken. Trotz der Verpflichtung zur Bildung von Altersrückstellungen auf Seiten der Versicherungsgesellschaften wird der altersbedingte Beitragsanstieg nicht verhindert, sondern nur gedämpft. Mit dem Eintritt in den Ruhestand steht in der Regel weniger Einkommen zur Verfügung, so dass es finanziell für viele Versicherte schwieriger wird, die Beiträge aufzubringen. Auch bei anderen Lebensereignissen (Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Krankheit etc.) können die Versicherungsbeiträge zur steigenden Belastung werden.
Gesetzlich geregelt: Tarifwechsel nach dem VVG
Sie können von Ihrer privaten Krankenversicherung jederzeit den Wechsel in einen günstigeren Tarif mit vergleichbarem Versicherungsschutz verlangen. Diese Option besteht altersunabhängig und ist an keine Bedingungen geknüpft. Alle Versicherungsmitglieder dürfen Tarifwechsel innerhalb der aktuellen Gesellschaft vornehmen.
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* Dies ist ein externer Service. Der Betreiber von krankenkasse-vergleich.de übernimmt keine Haft für die Inhalte und Leistungen des Services.Bereits gebildete Altersrückstellungen können dabei in den neuen Tarif mitgenommen werden und stehen daher weiter zur Beitragsanstiegsdämpfung zur Verfügung. Rechtsgrundlage für diese Wechselmöglichkeit bildet eine entsprechende Regelung in § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Hintergrund der Tarifvielfalt
Warum gibt es überhaupt für gleichartigen Versicherungsschutz unterschiedliche Tarife innerhalb einer PKV? Die Erklärung bieten Marketing-Überlegungen der Versicherungen. Häufig werden zum Beispiel für jüngere Zielgruppen, wie Berufseinsteiger, besondere Tarife kalkuliert, die wegen der günstigeren Risiko- und Altersstruktur niedriger ausfallen als bei anderen Alterszusammensetzung der Versicherten. Wer in einen solchen günstigeren Tarif wechselt, muss allerdings damit rechnen, dass es über kurz oder lang zu Beitragsanhebungen kommt. Das wird umso wahrscheinlicher, je mehr Versicherte von dieser Wechselmöglichkeit Gebrauch machen. Um weiter günstig versichert zu sein, ist dann ggf. ein erneuter Tarifwechsel nötig.
Wechsel in den Basis- oder Standardtarif
Ältere Versicherte mit finanziellen Problemen haben unter bestimmten Bedingungen noch eine andere Möglichkeit: den Wechsel in den Basistarif oder Standardtarif Ihrer privaten Krankenversicherung. Auch zur Bereitstellung diese Option sind die Versicherungen gesetzlich verpflichtet.
Der Basistarif bietet einen vergleichbaren Versicherungsschutz wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gegenüber einem bestehenden Tarif bedeutet das in der Regel eine deutliche Leistungseinschränkung. Dafür gelten für den Basistarif bestimmte Begrenzungen, die die Beitragshöhe betreffen. So darf der Beitrag nicht höher sein als der Maximalbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Umstieg in den Basistarif ist daher oft spürbare Beitragseinsparungen verbunden. Dabei ist der Beitritt an gewisse Voraussetzungen geknüpft:
- der Versicherungsvertrag muss nach dem 1.1.2009 abgeschlossen worden sein.
- Versicherungsnehmer müssen älter als 55, Rentner oder hilfsbedürftig sein.
Gut zu wissen: Wie beim Wechsel in jeden anderen Tarif ist auch hier die Mitnahme schon gebildeter Altersrückstellungen möglich.
Versicherte mit schon länger (vor dem 1.1.2009) bestehenden Verträgen können den Basistarif – mit einer zeitlich stark eingeschränkten Ausnahme – nicht in Anspruch nehmen. Ihnen steht der Wechsel in den sogenannten Standardtarif offen. Dieser bietet ebenfalls ein der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbares Leistungsniveau, unterscheidet sich aber in einigen Details vom Basistarif.
Wechsel in einen höhere Leistungsklasse
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, von einem bestehenden Tarif unter Berücksichtigung der Altersrückstellungen in eine höhere „Leistungsklasse“ umzusteigen. Ein solcher Tarifwechsel innerhalb der aktuellen PKV-Gesellschaft kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn Sie Ihre Versicherungsleistungen ausbauen möchte. Hier lohnt in jeden Fall ein Vergleich, denn manchmal bietet auch sogar günstigere Angebote mehr Leistungen. Auch hier bildet § 204 VVG die Rechtsgrundlage.
Beim Wechsel in einen höheren Tarif innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung gibt es allerdings einiges zu beachten:
- Die Versicherungsgesellschaft kann in diesem Fall für die Mehrleistung einen Risikozuschlag verlangen oder die Mehrleistung ausschließen. Sie darf auch eine Wartezeit für die Inanspruchnahme vorsehen. Das impliziert ggf. auch eine Gesundheitsprüfung, die bei sonstigen Tarifwechseln nicht vorgesehen ist.
- Der Versicherungsnehmer kann dies vermeiden, indem er von sich aus einen Leistungsausschluss für die Mehrleistung vereinbart. Risikozuschlag und Wartezeit entfallen dann.
Bleiben Sie hartnäckig
Die privaten Krankenversicherungen sind generell nicht verpflichtet, ihren Mitgliedern günstige Wechselmöglichkeiten aktiv anzubieten. Nicht selten zeigen sich die Gesellschaften sperrig, wenn es um entsprechende Anliegen geht. Hier hilft vor allem Hartnäckigkeit.
- Wenn Sie über eine Tarifwechsel innerhalb ihrer PKV nachdenken, sollten Sie sich als erstes bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach den Möglichkeiten auf der Basis von § 204 VVG erkundigen und dabei auf einer schriftlichen Antwort bestehen.
- Ggf. ist Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder einen Finanzberater sinnvoll. Es gibt z.B. Berater, die sich auf das Thema „Tarifwechsel“ spezialisiert haben. Mit Beratungsunterstützung lassen sich geeignete (gute) Angebote leichter identifizieren.
- Stellt sich die Gesellschaft bei Ihrem Anliegen quer, kommt eine Beschwerde beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft oder beim PKV-Ombudsmann in Betracht.