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Die PKV für Kinder: Merkmale und Leistungen der Kindertarife

Für Eltern bietet die interessante Möglichkeit an ihre Kinder über die private Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Die Versicherungsgesellschaften bieten dafür spezielle Kindertarife an, welche die Absicherung einfacher und günstiger macht. Doch welche Leistungen sind besonders wichtig?

Wann die PKV für Kinder in Frage kommt

Bereits vor der Geburt sollten sich Eltern Gedanken über die gesundheitliche Absicherung ihrer Kinder machen und notwendige Informationen einholen. In Abhängigkeit davon, wie beide Elternteile versichert sind, gelten für die Krankenversicherung von Kindern unterschiedliche Regelungen:

  • Sind sowohl Mutter wie auch Vater privat versichert, so kommt auch für das Kind ausschließlich eine PKV in Frage. Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist dann für den Nachwuchs ausgeschlossen.
  • Sofern die Eltern über das gesetzliche System krankenversichert sind, genießt der Nachwuchs automatisch eine beitragsfreie Familienversicherung. Legen die Eltern einen besonderen Wert auf eine höherwertige Versorgung, so können sie ihr Kind dennoch privat versichern. So manche Versicherungsgesellschaft bietet einen Versicherungsschutz ab Geburt auch dann an, wenn keines der Eltern bei ihr versichert ist. In einem solchen Fall kommt es jedoch zu der üblichen Gesundheitsprüfung.
  • Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere dagegen privat versichert, so kann für das Kind eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Sollte allerdings der privat versicherte Elternteil oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 53.550 Euro (2014) und mehr als der andere Elternteil verdienen, so ist eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr möglich. In diesem Fall muss das Kind beitragspflichtig privat versichert werden. Diese Einschränkung entfällt aber, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.

Versicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich

Mutter mit Tochter
© Yakobchuk Olena / Adobe Stock
Ihre eigene private Krankenversicherung nimmt Ihr neugeborenes Kind auf Wunsch zu erleichterten Bedingungen auf. In diesem Fall wird sogar von einer Gesundheitsprüfung abgesehen. Bei einem anderen Versicherer ist das nicht möglich. Demzufolge wird selbst dann auf Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge verzichtet, wenn Ihr Kind an einer Behinderung oder schweren Erkrankung leidet. Ebenso entfallen auch etwaige Wartezeiten, die den Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen regeln.

Um Ihr Kind zu erleichterten Bedingungen in die PKV aufnehmen lassen zu können, sind lediglich zwei Voraussetzungen zu erfüllen:

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* Dies ist ein externer Service. Der Betreiber von krankenkasse-vergleich.de übernimmt keine Haft für die Inhalte und Leistungen des Services.
  • Ein Elternteil muss bei Geburt des Kindes seit mindestens drei Monaten bei dem Unternehmen privat krankenversichert sein, bei dem auch das Neugeborene versichert werden soll.
  • Den Versicherungsantrag auf Aufnahme müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt stellen. Dann ist Ihr Nachwuchs rückwirkend ab dem ersten Lebenstag versichert.

Sie können für Ihren Nachwuchs denselben Tarif vereinbaren, den Sie selbst oder Ihr Partner hat. Ihnen steht es aber auch frei einen anderen Tarif abzuschließen. Grundsätzlich ist Ihr Kind in einem sogenannten Unisex-Tarif zu versichern, bei dem die Höhe des Beitrags vom Geschlecht losgelöst ist.

Folgendes ist zu beachten: Sofern Sie für Ihr Kind einen höherwertigen Versicherungsschutz als Ihren eigenen wünschen (z.B. Ein- statt Zweibettzimmer), so ist eine Risikoprüfung für diese Leistungsergänzung erforderlich.

Zuschüsse und steuerliche Vorteile

junge Eltern mit Kind
© Boggy / Adobe Stock
Den Beitrag der PKV für den Kindertarif müssen Sie selbst erbringen, wobei Sie als privat versicherter Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer Krankenversicherung erhalten. Laut Gesetz kann sich dieser Zuschuss auch auf die Versicherungsbeiträge für Kinder erstrecken. Ferner sind die Kosten für Kindertarife steuerlich absetzbar.

Kinder von Beamten haben, wie auch die Eltern, einen Anspruch auf Beihilfe. Hier ist ein maßgeschneiderter Kindertarif als „Lückenfüller“ die beste Wahl.

Soll das Kind bei einer anderen Versicherung unter Vertrag genommen werden, sind ggf. Altersgrenzen zu berücksichtigen. Bei einigen Versicherern muss das Kind mindestens sieben oder acht Jahre alt sein, während andere Gesellschaften ein Mindestalter von einem Jahr vorsehen. Manche Gesellschaften sehen zudem ab dem 15. Lebensjahr eine Umstellung auf den Jugendlichen-Tarif vor.

Welche Leistungen der Kindertarif enthalten sollte

Folgende Aspekte bzgl. der Leistungen sollten Sie bei der Wahl eines Kindertarifs innerhalb der PKV berücksichtigen:

  • Die Leistungen müssen bis zum Höchstsatz der ärztlichen Gebührenordnung übernommen werden.
  • Ein umfangreicher Hilfsmittelkatalog sollte enthalten sein.
  • Da häufig ist in frühen Lebensjahren eine Zahnspange erforderlich wird, sollte der Tarif eine hohe Erstattung für kieferorthopädische Leistungen vorsehen.
  • Gesonderte stationäre Zusatzleistungen (z.B. Ein- oder Zweibettzimmer) spielen eine untergeordnete Rolle. Denn bis zum 16. Geburtstag werden die Kinder ohnehin auf der Kinderstation untergebracht, wo keine gesonderte Unterbringung erfolgt.
  • Tarife ohne Selbstbeteiligung sind vorzuziehen. Denn im Vergleich zu Erwachsenen, müssen Kinder viel häufiger einen Arzt aufsuchen.
  • Von Vorteil sind Tarife mit Rooming-In-Leistung. Hierbei werden bei einem Krankenhausaufenthalt auch die Unterbringungskosten eines Elternteils übernommen. Auf diese Weise müssen Sie Ihr Kind über die Nacht nicht alleine lassen und können die Betreuung selbst übernehmen. Sieht der Tarif keine Leistungen für Rooming-In vor, sollte wenigstens ein Krankenhaustagegeld mitversichert gelten.
  • Wünschenswert sind auch Leistungen für Sehhilfen. Denn statistisch gesehen ist jedes fünfte Kleinkind auf eine Brille angewiesen.

Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Bereits ab einem Beitrag von rund 80 Euro ist eine solide Grundabsicherung für Kinder über die PKV möglich. Ein Kindertarif mit Komfort-Schutz kann je nach Umfang der Leistung und dem Einschluss einer Selbstbeteiligung zwischen 100 und 150 Euro kosten.