In der Privaten Krankenversicherung (PKV) gelten Basistarif, Standardtarif und der Normaltarif als die grundlegenden Tarifmodelle. Doch welche Tarifform stellt für wen die beste Wahl dar und wo genau liegen die entscheidenden Unterschiede, Vorteile und Nachteile.
Der Basistarif
Seit dem 1. Januar 2009 sind die Krankenversicherer gesetzlich dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, dessen Vertragsleistungen in Höhe, Umfang und Art mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sind.
Ebenso wie das gesetzliche Pendant, sieht auch der Basistarif einen Annahmezwang vor. Dies bedeutet, dass der Versicherer Ihnen den Abschluss des Basistarifs nicht verweigern darf – auch dann nicht, wenn Vorerkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck bestehen. Eine Gesundheitsprüfung erfolgt deshalb nicht. Darüber hinaus dürfen die Versicherer auch keine Leistungsausschlüsse vereinbaren oder Risikozuschläge erheben. Beihilfeberechtigte können einen beihilfekonformen Basistarif abschließen.
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* Dies ist ein externer Service. Der Betreiber von krankenkasse-vergleich.de übernimmt keine Haft für die Inhalte und Leistungen des Services.Zur Versicherung im Basistarif bei einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl sind Sie dann berechtigt, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und keinen Krankenversicherungsschutz besitzen. Darüber hinaus dürfen Sie nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen. Der Abschluss ist auch dann möglich, wenn Sie ehemals privat krankenversichert waren oder systematisch der PKV zuzuordnen sind. Freiwillig gesetzlich Versicherte können innerhalb eines halben Jahres nach Beginn der vorgesehenen Wechselmöglichkeit ebenfalls in den Basistarif der PKV wechseln. Bei einem Wechsel entfallen die angesparten Alterungsrückstellungen nicht, sondern können im Umfang des Basistarifs zu einer anderen Versicherungsgesellschaft mitgenommen werden.
Der Beitrag des Basistarifs darf den Höchstbetrag in der GKV nicht überschreiten. Ab dem 1. Januar 2014 liegt dieser bei 628 Euro monatlich. Der zu zahlende Beitrag kann sich bei Hilfebedürftigkeit reduzieren. Die privaten Krankenversicherungen sind im Übrigen verpflichtet, Ihnen Selbstbeteiligungen in Höhe von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro anzubieten. Bei einer Selbstbeteiligung im Basistarif gilt grundsätzlich eine Mindestbindungsfrist von 3 Jahren.
Der Basistarif im Überblick:
Die Vorteile:
- Günstiger und gedeckelter Beitrag (vor allem Rentner können hiervon profitieren)
- Versicherer darf Antragssteller nicht ablehnen
- Versicherungsmöglichkeit für all diejenigen, denen ein Wechsel zur GKV nicht möglich ist und die Voraussetzungen für den Abschluss eines Normaltarifs in der PKV nicht erfüllen
- Keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse
- Zusatzversicherungen möglich
Die Nachteile:
- Leistungen lediglich auf GKV-Niveau
- Keine Familienversicherung möglich
- Versicherte müssen Arzt mit Kassenzulassung aufsuchen
Für wen sinnvoll?
Der Wechsel in den Basistarif der PKV lohnt sich für Sie besonders dann, wenn Sie in Ihrem aktuellen Tarif hohe Risikozuschläge oder relevante Leistungsausschlüsse hinnehmen müssen. Attraktiv ist der Basistarif auch angesichts des niedrigen Beitrags. Weiterhin spricht für den Basistarif, dass sein Leistungsumfang gegenüber dem Standardtarif in weiten Teilen besser ist, insbesondere bei Rehabilitation, Hilfsmitteln, Krankentagegeld, Psychotherapie und Kuren.
Der Standardtarif
Bei dem Standardtarif handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif in der PKV. Eingeführt im Jahr 1994, soll der Standardtarif in erster Linie eine soziale Schutzfunktion erfüllen. Deshalb richtet er sich vorrangig an ältere Versicherte, welche aus finanziellen Gründen einen günstigen Tarif benötigen.
Für privat Versicherte ist der Wechsel in den Standardtarif – sofern die Voraussetzungen erfüllt werden – lediglich innerhalb desselben Versicherungsunternehmens möglich. Ein Wechsel in den Standardtarif setzt die Vollendung des 55. Lebensjahres sowie eine jährliche Einkommensgrenze von maximal 53.550 brutto voraus.
Alternativ zur ersten Voraussetzung berechtigt auch eine der folgenden Bedingungen zum Abschluss des Standardtarifs:
- Sozialrechtliche Hilfebedürftigkeit
- Bestehen eines Ruhegehaltes nach beamtenrechtlichen Vorschriften
- Bestehen von gesetzlichen Rentenansprüchen
Ab dem 65. Lebensjahr ist der Wechsel in den Standardtarif jedem privat Versicherten erlaubt. Der Versicherungsvertrag muss jeweils bereits 10 Jahre bestanden haben. Der Leistungsumfang orientiert sich auch beim Standardtarif an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Höhe des Beitrags hängt vom Alter des Versicherten sowie der Vorversicherungszeit ab, darf allerdings für Einzelpersonen den Höchstbetrag der GKV bzw. für Eheleute 150% des Höchstbetrags nicht überschreiten.
In Frage kommt der Standardtarif ausschließlich für Versicherte, die vor dem 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Haben Sie den Vertrag nach diesem Stichtag abgeschlossen, können Sie anstelle des Standardtarifs nur den Basistarif in Betracht ziehen. Der Basistarif hat somit den Standardtarif abgelöst. Der Wechsel in den Basistarif ist nahtlos möglich. Mitglieder einer PKV im Standardtarif genießen Bestandsschutz.
Der Standardtarif im Überblick
Die Vorteile:
- Langjährige Versicherte in der PKV können eine deutliche Beitragsersparnis erzielen
- Günstige Versicherungsmöglichkeit vor allem für Eheleute mit niedrigem Gesamteinkommen
- Fachärzte und reine Privatärzte können ohne Überweisung aufgesucht werden
Die Nachteile:
- Geringer Leistungsumfang – auch gegenüber dem Basistarif
- Strenge Abschlussvoraussetzungen
- Fehlende Möglichkeit von Zusatzversicherungen
Für wen sinnvoll?
Der Wechsel in den Standardtarif ist vor allem für Mitglieder der PKV interessant, die im Alter ihre Beiträge nicht mehr vollumfänglich erbringen können. Allerdings ist der Wechsel nur einem sehr restriktiven Personenkreis möglich. Aus diesem Grund und mit Blick auf den Leistungsumfang sollte die Wahl nach Möglichkeit auf dessen Nachfolger, nämlich den Basistarif fallen.
Der Normaltarif
Der Normaltarif der PKV weist einen hohen Leistungsumfang auf und punktet unter anderem mit einer optimalen medizinischen Versorgung und ärztlicher Therapiefreiheit. Aber längst nicht jeder kann einen Normaltarif abschließen. Der Wechsel ist nur denjenigen vorbehalten, die nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Demnach müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie verdienen in 2014 oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 53.550 Euro
- Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig
- Sie sind Beamter oder haben anderweitig Ansprüche auf Beihilfe
- Sie haben kein eigenes Einkommen oder verdienen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (400 Euro monatlich). Darunter fallen etwa Kinder sowie Hausfrauen/Hausmänner.
- Sie sind Student und lassen sich von der Versicherungspflicht der GKV befreien
Der Beitrag für den Normaltarif richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter, Gesundheit und gewünschtem Versicherungsumfang. Ehepartner und Kinder sind separat zu versichern. Versicherungsfrei ist der Arbeitnehmer, sobald er vorausschauend für das nächste Jahr ein Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze haben wird. Wenn Sie sich nach dem Ende der Versicherungspflicht zunächst für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV entscheiden, müssen Sie die Kündigungsfrist beachten (2 Monate zum Monatsende).
Im Gegensatz zum Standardtarif oder Basistarif der PKV, kann Ihnen der Wechsel in den Normaltarif seitens des Versicherers verweigert werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn sich im Rahmen der Gesundheitsfragen im Antrag herausstellt, dass Sie an bestimmten Erkrankungen leiden. Ferner ist es dem Versicherer möglich, Risikozuschläge zu vereinbaren oder bestimmte Leistungen auszuschließen.
Die Leistungen des Normaltarifs übersteigen den Leistungsumfang der GKV in aller Regel deutlich. So werden etwa für sämtliche zugelassene Medikamente die Kosten bezahlt, während die GKV zumeist für nicht rezeptpflichtige Medikamente nicht aufkommt. Ferner gibt es mit dem Normaltarif bei Heilmitteln weder Zuzahlungen noch Mengenbeschränkungen. Im Krankenhaus erhalten Sie nicht selten ein Einzelzimmer und werden zudem oft vom Chefarzt betreut. Auch die Kostenerstattung für Zahnersatz ist höher als über die GKV. Darüber hinaus genießen Sie mit dem Normaltarif freie Krankenhaus- und Arztwahl. Innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden kommen Ihnen oftmals früher zugute, da diese in der GKV zunächst nicht selten einen Genehmigungsprozess durchlaufen müssen. Mit dem Normaltarif profitieren Sie ferner von einem besseren Service, wie etwa Telefon- und Samstagssprechstunden, kürzere Wartezeiten in der Praxis sowie eine schnellere Terminvergabe. Da sich die Leistungen zwischen den Normaltarifen der einzelnen Gesellschaften teils deutlich unterscheiden, lohnt ein Versicherungsvergleich allemal.
Der Normaltarif im Überblick
Die Vorteile:
- Deutlich höhere Leistungen gegenüber GKV sowie Standardtarif und Basistarif
- Freie Krankenhaus- und Arztwahl
- Umfangreicher Service
- Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
- Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich (je nach Tarif)
Die Nachteile:
- Zugang ist nicht für jeden möglich
- Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse können vereinbart werden
- Jedes Familienmitglied muss eigenen Beitrag bezahlen
- Auch bei Krankheiten von über 6 Wochen besteht Beitragszahlungspflicht fort
- Keine Beitragsfreiheit bei Erziehungs- und Mutterschaftszeiten
- Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich
Für wen sinnvoll?
Der Normaltarif der PKV kommt für diejenigen in Frage, die sich mit der Basisversorgung durch die GKV nicht zufrieden geben und die Voraussetzungen für den Abschluss dieses Tarifs erfüllen. Denn der Normaltarif beinhaltet eine Vielzahl von Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV vorgesehen sind. Für Familien kann der Wechsel allerdings recht teuer werden, zumal sich jedes Mitglied separat versichern muss. Im Falle von Vorerkrankungen könnte der Normaltarif aufgrund der Vereinbarung von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen nicht mehr attraktiv sein.