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PKV Basistarif: die Leistungen (im Vergleich zur GKV)

Seit 2009 sind private Krankenversicherungen gesetzlich dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Es soll als gesetzlich geregelte Kopie der Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung dienen. Entsprechend existieren erhebliche Abweichungen von anderen PKV-Tarifen. Unterschiede gibt es aber auch zu den GKV.

Die Leistungen des Basistarifs: Stets wie die GKV

Die Idee hinter dem PKV-Basistarif lautet, dass ältere Versicherte in ein günstigeres Angebot wechseln können, um wirtschaftlich nicht überfordert zu werden. Im Alter steigen die Prämien häufig dramatisch an. Gesetzlich ist deshalb festgehalten, dass alle Personen problemlos in den Basistarif wechseln dürfen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Eine Gesundheitsprüfung darf nicht stattfinden. Altersrückstellungen werden mitgenommen.

Im Gegenzug setzten die PKV durch, dass die Leistungen des Basistarifs deutlich geringer als ihre sonstigen Angebote sein müssten. Man einigte sich darauf, dass diese „nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar sein müssen„, wie es im entsprechenden Gesetz (§ 193 Abs. 5 VVG) heißt.

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Im Alltag hat sich dadurch eine spannende Parallelentwicklung ergeben: Die Leistungen des Basistarifs wurden mit denen der GKV verschweißt. Reduzieren die GKV ihre Leistungen, sinken auch die des Basistarifs. Steigen die Leistungen der GKV, steigen auch dies Basistarifs. Sie ändern sich also jährlich.

Basistarif im Vergleich mit den Angeboten der GKV

Starke Leistung in der PKV
© pathdoc / Adobe Stock
Die Kosten für den Basistarif sollten, wie die Leistungen, ebenfalls mit denen der GKV gekoppelt werden. Gelungen ist dies nur auf den Blick. Die PKV dürfen für den Basistarif eine monatliche Prämie in Höhe des GKV-Höchstbetrags sowie des durchschnittlichen Zusatzbeitrags verlangen, den die gesetzlichen Kassen erheben: 2018 ergibt sich so eine Summe von etwa 690 Euro. Hilfebedürftige (nach § 9 SGB II) müssen nur die Hälfte bezahlen. Es steht den PKV frei, weniger zu verlangen. Diese Option wird allerdings kaum in Anspruch genommen. Tatsächlich ist der Basistarif so durchschnittlich wesentlich teurer als die Tarife der GKV, die an das Einkommen der Versicherten gebunden sind.

Dies wird noch deutlicher mit Blick auf Familien. Eine Familienversicherung wie in den GKV üblich existiert für den Basistarif nicht. Bei einem Ehepaar müssen beide Versicherten den vollen Preis zahlen. Pro Kind dürfen die PKV noch einmal bis zu 250 Euro erheben. Der Basistarif ist so spürbar günstiger als andere PKV-Tarife – im Vergleich mit den GKV ist er aber deutlich kostspieliger.

Die Option des Selbstbehalts

Die PKV dürfen den Versicherten für den Basistarif einen Selbstbehalt anbieten. Dieser kann eine Höhe von jährlich 300, 600, 900 oder auch 1200 Euro haben.

Faktisch bedeutet dies: Die PKV dürfen die Leistungen des Basistarifs um diesen Wert zurückfahren. Gedacht ist, dass die monatliche Beiträge im Gegenzug für den Selbstbehalt reduziert wird. Im Alltag ist dies bei niedrigen Selbstbehalt-Stufen jedoch oft nicht der Fall. Interessenten sollten darauf gezielt achten.

Unterschied zu sonstigen PKV-Tarifen

Im Alltag bereitet der Basistarif große Probleme, da mit ihm völlig anders umgegangen werden muss als mit sonstigen PKV-Tarifen. In der Praxis müssen die Patienten beispielsweise darauf hinweisen, dass sie im Basistarif versichert sind. Ansonsten wird nach den für die PKV üblichen Gebührensätzen abgerechnet, die höher sind. Die Differenz wird von den Versicherungen nicht erstattet und muss vom Patienten getragen werden.

Ein ähnliches Problem besteht bei Zusatzleistungen von Ärzten, die durch reguläre Tarife der PKV abgedeckt sind, aber von den GKV nicht übernommen werden – weshalb sie auch im Basistarif nicht enthalten sind. Viele Personen, die in den Basistarif gewechselt sind, haben aus Gewohnheit nicht darüber nachgedacht und anschließend eine böse Überraschung erlebt. Viele Experten raten privat Versicherten deshalb dazu, nicht in den Basistarif, sondern lieber in ein anderes Angebot ihrer PKV zu wechseln.

Fazit

Der Basistarif wurde gegen den Widerstand der PKV durchgesetzt. Bis heute merkt man dies dem Angebot auch an. Es eignet sich eigentlich nur privat Versicherte im Alter, die einen wirtschaftlichen Rettungsanker in Form von Prämiensicherheit benötigen. Wer die Wahl zwischen PKV und GKV hat, sollte sich nicht für den Basistarif entscheiden. Gleiches gilt für Personen, die sich zwischen Basistarif und sonstigen PKV-Angeboten entscheiden können.