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Wichtige Leistungen einer ambulanten Kranken-Zusatzversicherung

Die ambulante Kranken-Zusatzversicherung gehört zu den beliebtesten Ergänzungstarifen für die gesetzliche Krankenversicherung. Doch welche Leistungen sind in dem großen Angebotsspektrum wirklich wichtig und welche Abschlüsse sollte man überdenken?

Die GKV übernimmt längst nicht alle Kosten für ambulante Behandlungen. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie zwar sicher sein, die nötige medizinische Grundversorgung erstattet zu bekommen. Sobald aber besondere Behandlungswünsche bestehen oder spezielle Maßnahmen notwendig sind, zahlt die GKV nur Zuschüsse oder Sie müssen die Kosten ausschließlich selbst tragen. Mit einer ambulanten Kranken-Zusatzversicherung können Sie das Kostenrisiko absichern oder zumindest verringern.

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Modulare oder abgestufte Leistungspakete

Ambulante Zusatztarife werden praktisch von allen privaten Krankenversicherungen angeboten. Häufig sind die entsprechenden Versicherungsprodukte modular aufgebaut. Als Versicherungsnehmer können Sie dann selbst wählen, welchen Zusatzschutz Sie konkret in Anspruch nehmen wollen. Andere Versicherer bieten auch abgestufte Leistungspakete an, die einen Standard-, Erweiterungs- oder Premium-Zusatzschutz ermöglichen. In den höheren Tarifstufen werden dann weitere Leistungen angeboten und/oder der Umfang der Kostenübernahme ist größer.

Folgende wichtige Leistungen bietet die ambulante Kranken-Zusatzversicherung üblicherweise an:

  • Kosten für Brillen und Kontaktlinsen: Die GKV übernimmt Brillenkosten nur bei Minderjährigen und Personen mit extremer Sehschwäche.
  • Kosten für Hörgeräte: Die GKV zahlt nur bestimmte Festbeträge, die in der Regel nicht kostendeckend sind.
  • Übernahme der Zuzahlungen für Medikamente: Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen Mitglieder in der GKV Zuzahlungen leisten.
  • Heilpraktiker- und alternativmedizinische Behandlungen: Sie werden – von wenigen Ausnahmen abgesehen – von der GKV nicht übernommen.
  • bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen: Die GKV leistet hier nur entsprechend ihrem Leistungskatalog. Die Zusatzversicherung übernimmt Kosten für darüber hinaus durchgeführte Maßnahmen.

Kostenübernahme ist (häufig) beschränkt

Die Leistungen der Kostenübernahmen bei einer ambulanten Kranken-Zusatzversicherung sind dabei häufig limitiert. Entweder existieren betragsmäßige und/oder zeitliche Limits oder es werden nur bestimmte Prozentsätze erstattet. Sie machen zwar meist den größten Teil der Kosten aus, trotzdem muss der Versicherungsnehmer immer noch einen Eigenbeitrag leisten. Manche Versicherungen leisten auch hundertprozentigen Kostenersatz. Bei manchen Zusatzversicherungen bezieht sich die Erstattung auf den Differenzbetrag zwischen der gesetzlichen Leistung und den tatsächlich anfallenden Kosten.

Die Klassiker: Zahnzusatz- und Auslandsschutz

Besondere Tarifformen sind die Zahnzusatzversicherungen, die es ebenfalls in unterschiedlichen Abstufungen und Ausgestaltungen gibt, sowie die Auslandskrankenversicherung. Manchmal sind der Zahnzusatzschutz und der Auslandsschutz in einem Tarifpaket integriert. Insbesondere die Zahnzusatzversicherung macht dabei aufgrund der nur eingeschränkten gesetzlichen Leistungen häufig Sinn. An dieser Stelle wird auf beide Versicherungsformen nicht näher eingegangen.

Wahltarif „Kostenerstattungsprinzip“

Eine weitere interessante Leistung der ambulanten Kranken-Zusatzversicherung ist das Kostenerstattungsprinzip. Sie wird von manchen Versicherern speziell für solche Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten, die einen Wahltarif  für Kostenerstattung vereinbart haben. Bei diesem Wahltarif zahlen die Versicherten – wie Privatpatienten – medizinische Leistungen zunächst selbst und rechnen dann später mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.

Das dabei häufig auftretende Problem ist: die GKV erstattet Kosten nur zu ihren Sätzen, viele Ärzte rechnen aber privat höhere Sätze ab. Die Differenz müssen dann GKV-Mitglieder ohne entsprechende Zusatzversicherung selbst tragen. Mit einer Absicherung, die mit oder ohne Selbstbeteiligung angeboten wird, kann dieses Kostenrisiko ausgeschaltet werden.

Der Abschluss lohnt sich aber nur für solche Patienten, die besonderen Wert auf die Behandlung als Privatpatient legen. Denn es gibt in der Regel auch immer Ärzte, die nach den Kassensätzen abrechnen. Eine uneingeschränkte Arztwahl wie bei Privatpatienten besteht trotzdem nicht, denn auch bei diesem Wahltarif müssen Ärzte mit Kassenzulassung aufgesucht werden. Die Beiträge sind in der Regel recht teuer und liegen deutlich über den Summen für sonstige ambulante Zusatzversicherungen.

Schon für wenige Euro im Monat

Die Beiträge für dies Zusatzleistungen sind altersabhängig – je höher das Alter, umso höher sind die Beiträge. Die Zahlungen hängen selbstverständlich auch vom Umfang des gewählten Versicherungsschutzes ab. Ein Zusatztarif mit einem Standardschutz ist schon für wenige Euro im Monat zu erhalten, bei erweitertem Schutz muss mit einer Größenordnung bis zu dreißig Euro monatlich gerechnet werden. In der Regel gilt beim Abschluss eine Wartezeit von drei Monaten.

Wie sinnvoll, hängt ganz von Ihnen ab

Ob sich die ambulante Kranken-Zusatzversicherung für Sie lohnt, hängt nicht zuletzt von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen hinsichtlich der Leistungen ab. Anstatt die Versicherungsbeiträge zu zahlen, können Sie auch die jeweiligen Beträge ansparen und entsprechend im Bedarfsfall verwenden. Was unter dem Strich günstiger ist, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Heilpraktiker-Behandlungen und andere Behandlungsformen abzusichern macht nur dann Sinn, wenn Sie solche Verfahren auch tatsächlich in Anspruch nehmen wollen.