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Krankengeld der PKV: Wie hoch und lange sollte gezahlt werden?

Mitglieder einer PKV haben die Möglichkeit die Zahlung von Krankengeld selbst zu gestalten. Wie hoch und wie lange gezahlt werden sollte, ist dabei eine entscheidende Frage. Wo Angestellte durch Ihren Arbeitgeber über die ersten Wochen entlastet werden, sollten sich Selbständige tiefere Gedanken über die möglichen Einkommensausfall machen.

Was ein Arbeitgeber zahlt, muss der Selbständige selbst tragen

Im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber über eine Dauer von bis zu 6 Wochen. Danach springt die Krankenkasse ein und zahlt einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsatz als Lohnersatzzahlung. Hierfür müssen selbstverständlich Nachweise erbracht werden. Üppig sind die Zahlungen eher nicht. Viele leben mit einem solchen Lohnersatz am Existenzminimum.

Bei privat Versicherten sieht das alles ein wenig anders aus. Wer als Arbeitnehmer in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, erhält selbstverständlich auch bis zu 6 Wochen die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach jedoch gibt es keine gesetzliche Vorgabe, dass das Krankengeld gezahlt wird. Eine Zahlung erfolgt nur, wenn diese vertraglich vereinbart wurde.

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Wer selbstständig ist, muss beim Abschluss einer solchen Zusatzversicherung darüber hinaus darauf achten, dass diese weit vor 6 Wochen in Kraft tritt. Niemand, auch kein Selbstständiger, kann auf Einkünfte aus einem Zeitraum von 6 Wochen verzichten. Aufgrund der hohen Beiträge für Krankentagegelder, welche ab den ersten Tag gezahlt werden, sollte man den Beginn aber nicht auf direkt den ersten Krankheitstag legen.

Empfehlungen zufolge ist für Selbständige der 14. beziehungsweise der 21. Tag als erster Tag für die Zahlung von Krankengeld durch die PKV  am sinnvollsten.

GKV: nur 70% vom Bruttoeinkommen

weniger Brutto
© olly / Fotolia

Um sich im Krankheitsfall absichern zu können, ist also der Abschluss vom Krankentagegeld erforderlich. Wie hoch diese Leistung ausfällt, entscheidet bei der privaten Krankenversicherung der Versicherungsnehmer selber. Das hat einen klaren Vorteil gegenüber der Krankengeldzahlung der GKV. Denn dort gibt es Grenzen. Gesetzlich vorgeschrieben sind 70% vom Bruttolohn, jedoch höchstens 90% vom Nettolohn.

In der PKV entscheiden Sie selber, wie hoch die Zahlung ausfallen soll. Natürlich darf die auszuzahlende Summe das monatliche Einkommen, welches bis zum Eintritt der Erkrankung erzielt wurde, nicht übersteigen.

PKV: 2 Faustregeln und 1 Beispiel als Hilfe zur Tarifgestaltung

Sie dürfen bei der Berechnung ihres Tarifs nicht dem Irrglauben erliegen, dass ein geringer Beitrag reizvoll ist, weil Sie ohnehin nie krank werden. Viele unterschätzen die Zahlung von Krankengeld. Dabei ist dies genau die Absicherung, wenn keine Einkünfte mehr erzielt werden können. Bedenken Sie auch solche Fälle, wie einen schweren Verkehrsunfall, ein Skiunfall oder auch eine einfache OP, die folgenschwere Komplikationen nach sich zieht. Alles Fälle, in denen Sie für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig bleiben. Die Fixkosten, die monatlich anfallen, werden selbstverständlich weiterhin fällig sein.

Es gibt im Zuge der PKV 2 Faustregeln für die Berechnung der Krankengeldhöhe:

  • das monatliche Nettoeinkommen nehmen und dieses durch 30 teilen.
  • das Bruttoeinkommen nehmen und davon mindestens 75 Prozent zur Absicherung nehmen.

Das Beispiel:

Ein monatliches Bruttoeinkommen 4.000 Euro ergeben einen Tagessatz von 100 Euro bzw. eine monatliche Zahlung von 3.000 Euro

Ein vereinfachtes Modell stellt die Zusammensetzung der Kosten wie folgt dar und lässt das Krankengeld in der PKV mit dieser einfachen Formal berechnen:

Laufender Bedarf oder auch das Nettoeinkommen
+ Abgaben an die Sozialversicherungen
+ der Beitrag für die PKV ergibt
= Krankengeld

Das entspricht einer Mindestabsicherung im Krankheitsfall.

Ab wann sollte Krankengeld gezahlt werden?

Wartezeit
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Sie sind selber dafür verantwortlich, vertraglich zu regeln, ab welchem Zeitpunkt die Krankenversicherung Ihnen das Krankengeld zahlen soll. Bedenken Sie dabei immer, dass Sie als Selbstständiger sich nicht selber eine Lohnfortzahlung über einen Zeitraum von 6 Wochen zahlen können. Daher ist der Zeitpunkt mit Bedacht zu wählen.

Zu empfehlen ist der 14. beziehungsweise der 21. Tag. Somit sind Sie bereits zu Beginn gut abgesichert und haben lediglich zwei Wochen, in denen Ihnen die Einkünfte fehlen.

Wie hoch der zu zahlenden Beitrag wird, den Sie zu zahlen haben, ist von 2 Faktoren abhängig:

  • erster Tag der Zahlung
  • Höhe des gewünschten Beitrags

Grenzen für Höhe und Zeitraum der Zahlung

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der PKV keine zeitliche Begrenzung für die Zahlung des Krankengeldes.

Ausnahmen hier sind:

  • es wird eine geminderte Erwerbsfähigkeit diagnostiziert
  • es wird eine krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit diagnostiziert

Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge ruhen, wenn das Krankengeld gezahlt wird, muss in der PKV auch in diesem Zeitraum der Beitrag gezahlt werden. Aus diesem Grund müssen Sie diesen Beitrag bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigen.

Was die Höhe des Krankengeldes betrifft, gibt es selbstverständlich auch hier eine Höchstgrenze. Diese unterliegt jedoch lediglich dem Bereicherungsverbot. Das besagt, dass das zu beziehende Krankengeld nicht höher ausfallen darf, als das bis dahin eingehende Einkommen.

Keine Beitragserhöhung bei langer Krankheit

Aufgrund der Tatsache, dass die Beiträge während der Zahlung von Krankengeld nicht ruhen, müssen Sie als Versicherter in einer privaten Krankenversicherung auch nicht befürchten, dass die Beiträge rückwirkend oder zeitnah erhöht werden. Die Beiträge bleiben bestehen, so lang Sie nichts an ihrem Tarife ändern.

Fazit

Wählen Sie die Höhe und die Länge der Zahlung Ihres Krankengeldes innerhalb der PKV immer mit Bedacht. Ziehen Sie sich die oben genannte Faustregel zu Rate oder das vereinfachte Modell und entscheiden Sie sich nicht für den ersten Tag der Krankheit, sondern für den 14. Tag. Somit bleiben die Kosten im Rahmen und Sie sind optimal abgesichert.