Kein Mitglied einer Krankenkasse? Was tun (im Notfall)?

Auch wenn in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, können unglückliche Lebensumstände dazu führen, dass man aktuell kein Mitglied in einer Krankenkasse ist. Doch was ist dann zu tun? Wie sollte man sich bei einem medizinischen Notfall verhalten?

Keine Mitglied trotz Versicherungspflicht?

Seit 2007 gilt eine Versicherungspflicht innerhalb einer gesetzlichen Krankenversicherung und seit 2009 ist diese Regelung auch für Privatversicherte verbindlich. Mit anderen Worten: Es kommt niemand um eine Krankenversicherung herum.

Viele Menschen, die aktuell kein Mitglied einer Krankenversicherung sind, haben Schulden bei den Krankenkassen. Versäumte Zahlungen, rückständige Beiträge und unbezahlte Rechnungen führen dazu, dass Versicherungsnehmer aus der Krankenkasse geworfen werden.

Das betrifft z.B. Selbstständige oder Freiberufler, die aus finanzieller Not heraus nicht mehr die Beiträge zahlen konnten. Eine Rückkehr in die Krankenversicherung ist daher mit unter schwer, aber nicht unmöglich. Grundsätzlich sollte eine erneute Mitgliedschaft angestrebt werden. Um diesen Schritt zu gehen ist es nie zu spät.

Wer in finanziellen Nöten steckt und die Krankenkassenbeiträge nicht zahlen kann, sollte sich an folgende Stellen wenden:

  • Caritas Verbände
  • Malteser
  • Schuldenberater Stellen, die öffentlich und nicht privat arbeiten

Diese Anlaufstellen sind jederzeit und für jedermann zugänglich. Sie helfen einem rasch ein Mitglied in einer Krankenkasse werden zu können. Die Beratung ist kostenlos und dient in erster Linie der Unterstützung der Betroffenen. Darüber hinaus wird stets ein Lösungsweg gesucht, um die Schulden abzubauen und um die Beiträge auch zukünftig zahlen zu können.

Ein medizinischer Notfall! Was tun?

Notfall
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Der Schrecken sitzt sehr tief, wenn ein medizinischer Notfall eintritt und keine Versicherungsschutz besteht. In solchen ernsten Notfällen muss sich niemand Sorgen, denn Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet Hilfe zu leisten.
Diese haben einmal den Hippokratischen Eid geleistet, der sie ethnisch betrachtet zur Hilfe verpflichtet. Dennoch gibt es die Behandlung selbstverständlich nicht umsonst. Die anfallenden Kosten können dann in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder auch dem Krankenhaus in bar gezahlt werden oder auch in Raten, so denn das möglich ist.

In Deutschland wird aufgrund einer fehlenden Mitgliedschaft eine Behandlung nicht abgelehnt, solang es sich konkret um einen medizinischen Notfall handelt.

Gibt es ein Recht auf eine Krankenversicherung?

Ja! Ansonsten wäre es ein Widerspruch zur gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflicht. Eine gesetzliche Krankenkasse ist per Gesetz dazu verpflichtet ein Mitglied aufzunehmen, so lang ein Einkommen nachgewiesen wird.
Ein Arbeitnehmer darf der Eintritt nicht verwehrt werden. Wer kein eigenes Einkommen hat und auf Sozialleistungen angewiesen ist, ist ohnehin automatisch in der GKV pflichtversichert. Hier werden die Beiträge über das Amt geleistet. Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Tag der Meldung beim Amt an.

Darüber hinaus gibt es noch die Familienversicherung. Diese wird gern auch als das Herzstück der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet. Über die Familienversicherung sind alle Familienmitglieder kostenlos mitversichert, so lang ein Familienmitglied ein festes Einkommen nachweisen kann (Hier finden Sie die genauen Voraussetzungen für die Familienversicherung).

A) Bedingungen für die (Wieder-)Aufnahmen in die GKV

Fall 1: mit festem Einkommen

  • ein jeder Arbeitnehmer ist automatisch ein (pflicht-)versichertes Mitglied der GKV.
  • Mitgliedschaft auf freiwilligen Basis, bei Selbstständigkeit, freiberuflicher Tätigkeit oder Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (aktuell: 52.200 Euro).

Als Selbstständiger ist man also nicht dazu verpflichtet, Mitglied in einer privaten Krankenversicherung zu werden. Es steht einen frei, als freiwilliges Mitglied bei einer GKV einzutreten. Gleiches gilt für Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Fall 2: ohne (festes) Einkommen

  • Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II
  • Rentner
  • Studenten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Publizisten und Künstler
  • Familienmitglieder eines Pflichtversicherten

B) Bedingungenn die (Wieder-)Aufnahmen in die PKV

Hier muss selbstverständlich ein festes Einkommen vorliegen, um die monatlichen Beiträge zahlen zu können. Wer sich für einen einfachen Basistarif entscheidet, kerngesund ist und noch relativ jung ist, darf mit geringen Beiträgen um die 100 Euro im Monat rechnen. Das ist sogar günstiger als in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings muss mit deutlichen Abstrichen in Puncto Leistungen gerechnet werden.

Wurde die Mitgliedschaft aufgrund fehlender Beiträge gekündigt, so kann eine Rückkehr dennoch möglich sein. Teilweise muss dann jedoch der Rückstand komplett gezahlt werden und die Kosten für die Mitgliedschaft für ein Jahr im Voraus geleistet werden. An dieser Stelle sollte man sich intensiv mit der jeweiligen Versicherung zusammensetzen. Beratend stehen einem hier auch die ehrenamtlichen Mitglieder der Caritas oder auch der Malteser gern zur Seite.

Wie ist der Weg zum Versicherungsschutz?

Um Mitglied in einer Krankenversicherung zu werden, muss zunächst einmal eine Krankenkasse gefunden werden, die den persönlichen Ansprüchen gerecht wird. Zwar sind die sogenannten Grundleistungen innerhalb der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen gleich, dennoch gibt es deutliche Unterschiede in den Punkten Zusatzleistungen und möglichen Zusatzbeiträgen. Das gilt im übrigen auch für die PKV.

Hier die 3 grundlegenden Schritte für den Weg in eine Krankenversicherung:

  • Schritt 1: Vergleichen der Leistungen der einzelnen Kassen
  • Schritt 2: Kontaktaufnahme mit der gewünschten Krankenkasse
  • Schritt 3: Ausfüllung der Beitrittserklärung

Eine Aufnahme in eine Krankenkasse sollte in jedem Fall schnell erfolgen, um nicht nur im Notfall behandelt zu werden, sondern auch weitere Leistungen nutzen zu können.