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GKV Wahltarife und der Wechsel in die PKV: Ein Einblick

Seit April 2007 bieten viele Krankenkassen der GKV ihren Mitgliedern Wahltarife an. Sie bieten u.a. Möglichkeiten an, Beitragskosten einzusparen und sollen daher eine denkbare Alternative zum Wechsel in die PKV bilden. Nur kann dies nicht pauschal mit „Ja“ beantwortet werden.

Die Wahltarife der GKV

Versicherte zahlen seit der Gesundheitsreform 2009 unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse sie Mitglied sind, überall den gleichen Beitrag – es sei denn, sie vereinbaren einen Wahltarif. Diese ergänzenden Tarife werden von den Krankenkassen individuell kalkuliert und bieten verschiedene Möglichkeiten, bei den Krankenkassenbeiträgen zu sparen. Sie beeinflussen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht das GKV-Leistungsniveau.

Es gibt grundsätzlich 6 Arten von Wahltarifen innerhalb der GKV:

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* Dies ist ein externer Service. Der Betreiber von krankenkasse-vergleich.de übernimmt keine Haft für die Inhalte und Leistungen des Services.
  • Selbstbehalt-Tarife
  • Prämien- oder Beitragsrückgewähr-Tarife
  • Bonus-Tarife
  • Kostenerstattungs-Tarife
  • Tarife für besondere Formen der Versorgung
  • Tarife für besondere Personengruppen

#1 Selbstbehalt-Tarife

Versicherte zahlen bei diesen Wahltarifen einen bestimmten Betrag ihrer Gesundheitskosten selbst. Dafür erhalten sie eine jährliche Prämie. Selbstbehalt-Tarife gelten grundsätzlich nur für Mitglieder, nicht für mitversicherte Angehörige. Viele Tarife sehen weitere Bedingungen vor, zum Beispiel die freiwillige Mitgliedschaft oder die gleichzeitige Vereinbarung eines Kostenerstattungs-Tarifs. Als Mitglied profitieren Sie dann, wenn aufgrund guter Gesundheit kaum Gesundheitskosten anfallen.

#2 Prämien- oder Beitragsrückgewähr-Tarife

Bei diesem Tarif-Modell erhalten Versicherte eine Prämie oder eine Beitragsrückerstattung, wenn die Krankenkasse ein ganzes Kalenderjahr durch das Mitglied und mitversicherte Angehörige nicht in Anspruch genommen wurde. Was die Höhe der Prämie oder Beitragsrückerstattung betrifft, existieren unterschiedliche Modelle, maximal darf ein Monatsbeitrag erstattet werden. Auch hier sehen die Tarife oft weitere Bedingungen ähnlich wie bei den Selbstbehalt-Tarifen vor. Im Krankheitsfall besteht immer die Möglichkeit, dass die Krankenkasse Kosten trägt.

#3 Bonus-Tarife

Bonus-Tarife belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten. Wer an bestimmten Gesundheitsmaßnahmen – Vorsorgechecks, Krebsfrüherkennung, Präventionskursen u.ä. – teilnimmt, erhält besondere Prämien oder Boni.

#4 Kostenerstattungs-Tarife

Bei einem Kostenerstattungs-Tarif bezahlen Sie zunächst alle Gesundheitskosten selbst und reichen die Rechnungen anschließend – wie in der PKV – ein. Bei diesem Modell haben Sie mehr Flexibilität bei der Leistungsinanspruchnahme, müssen aber finanziell in Vorleistung gehen und selbst zahlen, wenn die Krankenkasse nicht erstattet.

#5 Tarife für besondere Formen der Versorgung

Dabei handelt es sich um spezielle Tarife für hausarztzentrierte Versorgung, Behandlungsprogramme bei chronisch Kranken, bestimmte Modellvorhaben usw.. Wer an diesen Versorgungsformen teilnimmt, muss bestimmte Auflagen erfüllen und erhält dafür Prämien oder Zuzahlungsermäßigungen.

#6 Tarife für besondere Personengruppen

Freiwillig in der GKV versicherte Selbständige und Freiberufler können über einen Wahltarif Krankengeldansprüche absichern. Alternativ können sie den allgemeinen Beitragssatz mit gesetzlichem Krankengeldanspruch zahlen, Krankengeld privat absichern oder auf Krankengeldschutz ganz verzichten. Im Rahmen der Wahltarife für freiwillige Versicherte kann auch ein früherer Leistungsbeginn oder ein höherer Leistungsanspruch vereinbart werden.

Bindungsfristen beim Wechsel beachten

Wer einen Wahltarif vereinbart hat, muss beim Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse Mindestbindungsfristen beachten. Die Bindungsfrist beträgt bei Kostenerstattungs- sowie Prämien-/Beitragsrückerstattungstarifen jeweils ein Jahr, dagegen drei Jahre bei Selbstbehalt- und Krankengeld-Wahltarifen. Vor allem dreijährige Bindungsfristen behindern den Krankenkassenwechsel.

Beim Wechsel zu einer PKV hat das Bundesversicherungsamt allerdings klargestellt, dass die Bindungsfrist dann unbeachtlich ist, wenn die Versicherungspflicht aufgrund der Einkommenshöhe endet.

GKV-Wahltarif VS. Wechsel in die PKV

Freiwillig Versicherte und Arbeitnehmer mit Einkünften jenseits der Pflichtversicherungsgrenze haben grundsätzlich die Möglichkeit, in eine Privatversicherung umzusteigen. Eine pauschale Antwort, was günstiger ist, ein kostensparender Wahltarif in der GKV oder der Wechsel zur PKV, gibt es dabei nicht. Folgende Aussagen können aber getroffen werden:

  • Singles stellen sich in jungen Jahren in einer privaten Krankenversicherung meist besser. Das gilt auch mit Blick auf die Wahltarife. Die Kosteneinsparungen erreichen in der Regel nicht die Beitragsvorteile bei einem Wechsel zur PKV. Dazu trägt auch die gesetzliche Limitierung sein. So dürfen Rückerstattungen aus Wahltarifen nicht mehr als 20% der Beiträge ausmachen. Wenn Familienangehörige in der GKV kostenlos mitversichert werden können, kehrt sich das Bild allerdings meist um. Hier bedarf es dann häufig gar nicht der Vereinbarung eines Wahltarifs, damit sich die GKV lohnt. Auch bei älteren Versicherten ist die GKV oft günstiger. Es kommt daher immer auf eine Einzelfallbetrachtung an, die die grundsätzlichen Systemunterschiede zwischen GKV und PKV berücksichtigt.
  • Wahltarife bieten (außer beim Krankengeld für freiwillig Versicherte) keine zusätzlichen Leistungen. Wer mehr Leistungen als in der GKV wünscht, kann freiwillig entsprechende Zusatzversicherungen entweder über eine private oder seiner gesetzlichen Krankenkasse abschließen.
  • Bei der Krankengeldabsicherung über einen Wahltarif müssen sich freiwillig versicherte Selbständige mindestens drei Jahre an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse binden. Das erschwert den Wechsel zu günstigeren Anbietern.
  • Viele Versicherte schätzen in der GKV die bequeme Abwicklung, bei der sie in Abrechnungsprozesse nicht eingebunden sind. Aus diesem Grund werden Kostenerstattungs-Tarife bisher kaum angenommen. Wer in die PKV wechselt, muss dagegen zwangsläufig selbst in Vorleistung gehen und mit seiner Versicherung abrechnen.

Keine einfach Entscheidung

Dieser Überblick zeigt: Bei der Entscheidung zwischen Wahltarifen in der GKV und dem Wechsel in die PKV sind unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen. In vielen Fällen können Wahltarife kein ausschlaggebendes Argument für die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung bieten. Die Entscheidung hängt aber nicht zuletzt von der persönlichen Lebenslage ab. Wenn Sie vor der Wahl stehen, sollten Sie sich vorher gut informieren und beraten lassen.