Die private Krankenversicherung bietet für die Mitversicherung der eigenen Familie zwar keine Form der kostenlosen Famlienversicherung wie die gesetzlichen Krankenkassen, dennoch gibt es interessante Familientarife welche die Absicherung der Familien einfacher und kostengünstiger zugestalten.
Die eigene Familie privat mitversichern
Während sich der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung einerseits am Beitragssatz und am Einkommen der versicherten Person bemisst, geht die PKV gänzlich anders vor.
In der privaten Krankenversicherung zählen nur die risikorelevanten Faktoren, wie zum Beispiel:
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* Dies ist ein externer Service. Der Betreiber von krankenkasse-vergleich.de übernimmt keine Haft für die Inhalte und Leistungen des Services.- das Eintrittsalter
- der Gesundheitszustand
- der gewählte Tarif eines bestimmten Anbieters
- der Leistungsumfang
Da jede einzelne zu versichernde Person einen separaten Vertrag benötigt, wird auch jeweils eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Damit behält sich die Krankenversicherung vor, bei gravierenden Vorerkrankungen, die für ihn ein zu großes finanzielles Risiko darstellen würden, Restriktionen zu verhängen. Das können Risikozuschläge, Ausschlüsse bestimmter Krankheiten und letztendlich auch Ablehnungen sein.
Sind Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin aber bereits privat krankenversichert, können Sie ihre Kinder direkt nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung ebenfalls in einer privaten Krankenversicherung mitversichern.
Wichtig ist, dass Sie den Zeitraum von zwei Monaten ab Geburt einhalten. Ob Sie dabei Ihre bisherige Krankenversicherung wählen oder eine ganz andere, die eventuell einen günstigeren Kindertarif anbietet, das bleibt Ihnen überlassen. Grundsätzlich sollten Sie sich umfassend beraten lassen oder selbst mehrere Angebote einholen.
Mögliche Familientarife in der PKV
Die private Krankenversicherung bietet eine enorme Tarif-Vielfalt: Einerseits können die wesentlichen Bereiche stationär, ambulant und Zahnbehandlung separat gestaltet werden, andererseits stehen sogenannte Kombi-Tarife zur Auswahl, die einen übergreifenden Versicherungsschutz bieten. Innerhalb der einzelnen Bereiche gibt es wiederum individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Leistungsumfang kann sich an dem der gesetzlichen Krankenkassen orientieren, sodass die Ärzte auch deutlich weniger berechnen dürfen und die Beiträge niedriger ausfallen, aber auch bis hin zu frei vereinbaren Arzthonoraren, Behandlungen in Privatkliniken und einem exklusiven Umfang für Zahnbehandlungen reichen – zu deutlich höheren Versicherungsbeiträgen natürlich.
Auch wenn die Verträge zur privaten Krankenversicherung für jedes Mitglied der Familie einzeln abzuschließen sind, lohnt sich doch die Anfrage nach einer speziellen Familientarifen: Einige Versicherungen bieten Rabatte für die Kinderverträge, andere verbessern die Leistungen oder bieten spezielle Optionen in puncto Selbstbehalt. Hier bringt nur eine detaillierte Recherche Aufschluss, da auch bei bestehenden Verträgen innerhalb der Tarifwelt der eigenen Versicherungsgesellschaft jederzeit Optimierungen durchgeführt werden können.
Regelungen für die Kinder
Sind die Eltern in gesetzlich pflichtversichert, befinden Sie sich also in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und verdienen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, entfällt diese Überlegung – die Kinder sind (automatisch) beitragsfrei in der GKV abgesichert.
Sind aber beide Elternteile privat krankenversichert, weil Sie beispielsweise selbstständig erwerbstätig sind oder ein Einkommen über der Versicherungspflicht- bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen, müssen auch die Kinder einen eigenen Vertrag in der PKV erhalten.
Schwieriger wird die Entscheidung, wenn ein Elternteil privat und das andere gesetzlich krankenversichert ist:
- Liegt das Einkommen des privat Versicherten über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von aktuell 4.687,50 Euro pro Monat und verdient der gesetzlich Versicherte weniger, dann müssen die Kinder des Paares privat versichert werden.
- Verdient der gesetzlich Versicherte jedoch mehr als sein privat versicherter Partner oder fällt das Einkommen des PKV-Mitgliedes unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, könnten die Kinder beitragsfrei in der GKV verbleiben oder wieder aufgenommen werden. Die Möglichkeit der privaten Absicherung steht jedoch trotzdem im Raum.
Die Kosten in der PKV für die Familie
Da die Beiträge bei einer privaten Krankenversicherung immer in Abhängigkeit vom Alter, vom Gesundheitszustand und natürlich dem gewählten Tarif variieren, lassen sich die Kosten für eine Familienabsicherung in der PKV nur schwer prognostizieren. Als grobe Anhaltspunkte können folgende Größen dienen:
- Monatsbeitrag für Erwachsene im Alter zwischen 30 und 40 Jahren – zwischen 250 und 500 Euro
- Monatsbeitrag für Kinder im Alter bis 14 Jahre – zwischen 80 und 200 Euro
Die effektive Höhe der Beiträge wird einerseits vom gewählten Leistungsumfang beeinflusst, aber eben auch von Selbstbeteiligungen: So kann ein privat Versicherter beispielsweise vereinbaren, dass von den anfallenden Behandlungs- und Therapiekosten in einem ausgewählten Bereich oder übergreifend einen bestimmten Anteil selbst übernimmt – und seinen Beitrag entsprechend reduzieren. Die Regelungen können prozentual und mit einem festen Betrag getroffen werden. Für Kinder, bei denen erfahrungsgemäß regelmäßig Arztbesuche anfallen, empfiehlt sich eine solche Variante zur in einem begrenzten Umfang. Erwachsene sollten bedenken, dass sie Vertragspartner des Arztes sind: Fehlt dann wegen der Selbstbeteiligung das Geld, um die Rechnungen zu bezahlen, ist Ärger vorprogrammiert.
Fazit
Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, bieten einige private Krankenversicherungen für die Mitversicherung der ganzen Familie durchaus auch vergünstigte Tarife an. Generell können Kinder direkt nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung privat krankenversichert werden, ansonsten bestimmen der Gesundheitszustand, das Eintrittsalter und der jeweilige Tarif den Beitrag. Da jedes Familienmitglied einen separaten Vertrag erhält, sollte dieser Entscheidung eine umfassende Recherche oder Beratung vorausgehen: Der Beitrag ist damit immer in Abhängigkeit vom Leistungsumfang zu bewerten.