Als Beamter freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben?

Auch wenn die Privatversicherungen mit günstigen Beiträgen und hohen Leistungen locken, stellt sich als Beamter die Frage, ob es dennoch sinnvoll sein kann, freiwillig gesetzlich krankenversichert zu bleiben. Die Entscheidung hängt dabei stark von der persönlichen Situation ab.

Keine Beihilfe für gesetzlich Krankenversicherte

Wenn es darum geht zu erläutern, was für oder gegen den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung spricht, sind die wesentlichen Unterschiede in den Beitragssystemen der Versicherungsformen ein wichtiger Punkt. Diese werden nachfolgend kurz erläutert:

Mit dem Wechsel in die private Krankenversicherung erwerben Beamte Beihilfeansprüche an ihren Dienstherren. Dieser trägt dann einen erheblichen Teil der Gesundheitskosten. Dieser Beihilfeanspruch bewegt sich in der Regel in der Größenordnung zwischen 50% und 80%. Für den vollständigen privaten Versicherungsschutz muss dann nur noch ein Vertrag für den Teil der Kosten abgeschlossen werden, den der Dienstherr nicht übernimmt. Die Beiträge, die Beamte dadurch leisten müssen, sind daher deutlich niedriger als bei einer Vollversicherung.

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Die Beitragshöhe wird dabei durch das Alter und den Gesundheitszustand beeinflusst. Die Beihilfe deckt unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur den Beamten selbst, sondern auch Angehörige ab, so dass Familienmitglieder ebenfalls günstiger mitversichert werden können.

Beim Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sieht die Situation dagegen grundsätzlich anders aus. Hier gibt es keinen Beihilfeanspruch. Und im Unterschied zu anderen Arbeitgebern zahlt der Staat für Beamte auch keine Arbeitgeberzuschüsse.

Die Konsequenz ist: freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte müssen – ähnlich wie Selbständige – ihre Beiträge vollständig selbst tragen.

Die Beitragshöhe ist dabei einkommensabhängig. Der Beitragssatz beträgt, je nach Krankenkasse und gewählten Tarif von 14,9% bis 15,7% und bestimmt die Beitragshöhe bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze fällt kein Beitrag mehr an. Die Grenze liegt aktuell (2019) bei einem Monatseinkommen von 4.357.50 Euro, was einem Maximalmonatsbeitrag von 685,50 Euro entspricht. Wer Anspruch auf Krankengeld erhebt, zahlt maximal 712,39 Euro im Monat.

Der Vorteil der GKV ist, dass Familienangehörige ohne Zusatzbeiträge mitversichert werden können. In der PKV müssen dagegen ggf. einzelne Verträge abgeschlossen werden.

Bei geringen Bezüge ist die GKV im Vorteil

Beamtin im Büro
© Jacob Lund / Adobe Stock

In vielen Fällen ist die private Krankenversicherung für Beamte dank des Beihilfeanspruchs – trotz der Notwendigkeit zur Einzelversicherung für Familienangehörige – günstiger. Es kommt aber immer auf die jeweilige Situation an. Deshalb empfiehlt es sich, die Beiträge für beide Versicherungskonstellationen zu vergleichen.

Gerade bei niedrigeren Bezügen kann die GKV wegen der Einkommensabhängigkeit der Beiträge vorteilhafter sein. Sie macht sich auch positiv bemerkbar, wenn das Einkommen einmal sinken sollte – zum Beispiel bei Umstieg auf eine Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung oder Elternzeit. Dann sinken die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Kosten einer Privatversicherung müssten aber in diesem Fall unverändert weiter gezahlt werden.

Unterschiede im Leistungsniveau berücksichtigen

Die Entscheidung, ob mal sich als Beamter freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern sollte, darf aber nicht alleine durch die Beiträge bestimmt werden. Auch das Leistungsniveau spielt eine wichtige Rolle.

In der GKV werden die Leistungen der medizinischen Grundversorgung abgedeckt, das Leistungsniveau in der PKV ist in der Regel deutlich höher. Dabei kommt es allerdings auch auf die gewählten Versicherungstarife an. Gesetzlich krankenversicherte Beamte, die einen vergleichbaren Versicherungsschutz wie ein Privatpatient wünschen, können sich entsprechend privat zusatzversichern. Sie müssten jedoch dann noch die zusätzlichen Kosten für diese Zusatzversicherung tragen. Das verschiebt die Kalkulation zu Ungunsten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Privatversicherte müssen in Vorleistung gehen

Einen Vorteil besitzt eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzliche Krankenversicherung jedoch für Beamte: sie ist in der Abwicklung wesentlich weniger aufwändig. Medizinische Leistungen werden hier vom Leistungserbringer direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privat versicherte Beamte müssen dagegen normalerweise erst einmal in Vorleistung treten und dann sowohl mit ihrer Krankenkasse als auch der Beihilfestelle abrechnen – ein doppelter Zusatzaufwand.

Die Entscheidungskriterien für Beamte im Überblick

Zusammenfassend lässt sich feststellen. Der freiwillige Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung ist als Beamter umso eher zu empfehlen…

  • je niedriger und je unsicherer die Einkünfte sind,
  • je mehr Familienangehörige kostenlos mitversichert werden können,
  • je weniger medizinische Versorgung über den Grundstandard hinaus gefragt ist,
  • je einfacher der Verwaltungsaufwand bei der Gesundheitsversorgung sein soll.

Die private Krankenversicherung ist dagegen die bessere Lösung…

  • bei höheren und kalkulierbar sicheren Einkünften,
  • bei Einzelpersonen,
  • bei gewünschter Absicherung medizinischer Leistungen über die Grundversorgung hinaus.

Aktualisiert: 17.07.2019