Private Krankenversicherung: Zahnspange als Leistung

Eine der am häufigst genutzten Leistungen innerhalb einer PKV ist die Kostenübernahmen für eine Zahnspangen-Behandlung. Dies gilt in erster Linie für Kinder und Jungendlich. Aber auch immer mehr Erwachsene lassen sich den Stand ihrer Zähne korrigieren.

Zahnspange
© kalcutta / Fotolia

Gesunde Zähne sehen nur dann wirklich gut aus, wenn diese auch gerade stehen. Da können die Zähne noch so weiß und blank sein, wenn sie schief und krumm stehen, wirkt sich das negativ auf die Optik aus. Viele leiden darunter, denn es ist in erster Linie eine Frage der Ästhetik.

Besonders oft werden Kinder behandelt, nachdem die Schulzähne durchgebrochen sind. Eine Behandlung beim Kiefernorthopäden ist für viele Jugendliche Normalität. Denn wenn bereits in jungen Jahren die Stellung der Zähne mithilfe einer Zahnspange korrigiert wird, wirkt sich das meist positiv aus.

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Doch nicht nur Teenager, sondern auch Erwachsene nutzen diese Möglichkeit, um ihre Zähne richten zu lassen. Aufgrund dessen wir die Behandlung mit einer Zahnspange, mittlerweile von vielen privaten Krankenversicherungen übernommen.

Auch medizinische Gründe sind auschlaggebend

Selbstverständlich ist eine Korrektur der Zahnstellung mit Hilfe einer Zahnspange in erster Linie ein Eingriff, welcher die Schönheit verbessern soll. Doch es gibt auch medizinische Gründe, die eine Korrektur mittels einer Zahnspange erforderlich machen. Die Fehlstellung von Zähnen kann letztendlich auch zu gesundheitlichen Problemen führen.

Ein zu enger Zahnstand fördert die Bildung von Zahnstein. Denn über die tägliche Mundhygiene sind diese Zähne nicht mehr optimal zu reinigen. Auch mit Zahnseide können die empfindlichen Zahnzwischenräume nicht gereinigt werden. Darüber hinaus können sich Entzündungsherde bilden, da Speisereste sich zwischen den Zähnen festsetzen. Was wiederum zum Zahnverlust führen kann.

Ursachen für eine Fehlstellung der Zähne sind vielseitig. Bei Erwachsenen tritt dies meist ein, wenn sich die Weisheitszähne zeigen. Diese brechen nicht bei allen Menschen durch. Bei einigen jedoch kommen die letzten Backenzähne um das 20. Lebensjahr durch und schieben natürlich kräftig alle Zähen zusammen, die bereits vorhanden sind. Eine Korrektur ist erforderlich.

Was versteht man unter der Leistung Zahnspange?

Kiefernorthopädische Behandlungen sind meist sehr kostspielig. Eine Zahnspange beansprucht einen hohen, personellen Aufwand, Zeit sowie Kosten für das Labor und das Material belaufen sich nicht selten auf einen vierstelligen Betrag. Es beginnt im Grunde genommen damit, dass zunächst ein Abdruck vom Gebiss genommen werden muss. Dann muss aus dem Abdruck eine entsprechende Zahnspange gefertigt werden. Auch das kostet Zeit und Material. Korrekturen und Anpassungen folgen und somit ist der Aufwand für ein Zahnspange tatsächlich sehr hoch.

Die  Leistung einer Zahnspangenbehandlung im Überblick:

  • Korrektur von Fehlstellung der Zähne
  • Korrektur bei Überbiss
  • Vorsorgemaßnahme gegen das Verschieben gesunder Zähne

Wie sehen die Leistungen einer PKV in diesem Fall aus?

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Kiefernorthopädische Behandlungen sehr kostspielig sind. Nicht selten hängt die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung von der Notwendigkeit der Behandlung ab. In einigen Fällen werden sogar Gutachter geschickt, um die tatsächliche Notwendigkeit zu überprüfen. Grundsätzlich muss bei der PKV für eine Behandlung mit einer Zahnspange ein Kostenvoranschlag eingereicht werden.

In wie weit hier die Kosten letztendlich übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Wer schon immer mit der Stellung seiner Zähne Probleme hat, sollte daher bei der Tarifwahl sehr genau darauf achten, wie es sich mit den Leistungen verhält, wenn eine Zahnspange benötigt wird.
Eine Kiefernorthopädische Behandlung fällt bei den meisten privaten Krankenversicherungen in den Bereich „Zahnersatz“. Das heißt, dass die Kostenübernahme dem entspricht, wie sie auch bei einem Zahnersatz erfolgt. Da es sich hierbei allerdings um sehr kostspielige Behandlungen dreht, wird hier selbstverständlich sehr genau geprüft.

Als medizinisch anerkannt gelten vor allem Eingriffe, die beispielsweise aufgrund von einem Überbiss gemacht werden müssen. Oder auch nach Unfällen. Durch die unterschiedlichen Tarife der Versicherungen fallen die zu erstattenden Gelder recht unterschiedlich aus.

Welche Arten von Zahnspangen gibt es und welche werden erstattet?

Ein Blick in die Vielfalt der Möglichkeiten lässt Laien schnell verzweifeln. Denn heute gibt es derart verschiedene Möglichkeiten eine Zahnspange zu nutzen, dass man sich vor Behandlungsbeginn unbedingt sehr ausgiebig bei seinem behandelnden Zahnarzt oder besser Kiefernorthopäden informieren sollte. Unter dem Strich ist alles eine Frage der Kosten.

Eine kleine Auswahl der möglichen Zahnspangen:

  • fest sitzende Modelle, welche sichtbar sind, bekannt als Multiband
  • Modelle, die hinter den Zähnen angebracht werden und somit nicht sichtbar sind
  • transparente Gebisse, die aufgesetzt werden
  • herausnehmbare Zahnspangen

Je aufwendige die Anfertigung, um so kostspieliger wird natürlich das gesamte Unterfangen. Als preiswertere Variante gelten noch immer die herausnehmbaren Modelle. Doch die hohen Behandlungskosten entstehen nicht nur rein weg durch die Zahnspange selber, sondern auch meist durch das Entfernen und oder Ersetzen von Zähnen.

Die Leistungen fallen recht unterschiedlich aus und sind vom jeweiligen Tarif abhängig. In der Regel können Patienten davon ausgehen, dass Kosten für eine Zahnspange zwischen 40% und 85% von einer PKV übernommen werden. In sehr hochwertigen Tarifen, wie es die Premium-Modelle sind, kann es zu einer weit höheren Übernahme kommen.

Um die Versicherungsleistung überhaupt in Anspruch nehmen zu können, sind keine weiteren Nachweise erforderlich. Hier wird kein Wert auf ein Bonus-Heft gelegt.

Bevor man sich einer Kiefernorthopädische Behandlung unterzieht, ist es  aber enorm wichtig, sich einen Kostenplan aufstellen zu lassen. Für die Kostenübernahme machen nämlich einige Versicherungen Unterschiede zwischen den reinen Zahnarzt-Honoraren und den zusätzlich anfallenden Material und Laborkosten. Hier ist Vorsicht geboten. Denn gerade bei einer Zahnspange sind Material und Laborkosten sehr intensiv.

Tarif- und Fall-Beispiele zur Verdeutlichung

Ein Fallbeispiel

Um eine ungefähre Vorstellung zu bekommen, wie sich die Kostenübernahme für eine Zahnspange im Rahmen einer PKV gestalten kann, hier nun ein kleines Beispiel:

Michael T. leidet an der Fehlstellung seiner Zähne und möchte diese nun über eine feste Zahnspange korrigieren. Er ist bei einer PKV versichert und hat sich für einen Tarif mit Komfort Leistung entschieden. Dieser Tarif bietet für ihn die optimale Absicherung. Auch im Hinblick auf zahnärztliche Behandlungen.

Die Leistung hinsichtlich einer Zahnspange fällt bei ihm mit unter die Kiefernorthopädische Behandlungen und wird von der Kasse zu 80% übernommen. Die gleiche Summe wird für Material und Labor erstattet. Aus diesem Grund kann Herr T. die gesamten Kosten ohne Weiteres direkt an seine Versicherung weiterleiten. Natürlich hat er sich im Vorfeld einen Kostenvoranschlag anfertigen lassen, um nicht ein blaues Wunder erleben zu müssen.

Die Kosten für die feste Zahnspange belaufen sich insgesamt auf 4.350,00 Euro. Die Krankenversicherung erstattet ihm 3.480,00 Euro. Somit kostet ihn die Behandlung immerhin noch 870,00 Euro.

Weitere oder zusätzliche Kosten sind in diesem Fall nicht aufgetreten. Bei einem höheren Versicherungsschutz kann die Erstattung schon anders aussehen. Jedoch wird von den privaten Krankenversicherungen sehr genau geprüft, welche Art der Therapie angesetzt wird. Manchmal wird auch hier der Rotstift geschwungen, wenn Kosten entstehen, welche nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind. Des Weiteren gelten oftmals Obergrenzen. Besonders in den ersten Versicherungsjahren. Auch hier ist Achtsamkeit geboten und ein detaillierter Vergleich sinnvoll.

Eine fiktives Tarif-Beispiel

Ein Versicherung bietet für Selbstständige das Tarif-Modell Premium-Schutz an. Hier kommt es bei einer Kiefernorthopädische Behandlungen (u.a. für eine Zahnspange) zu einer Kostenübernahme von 80%. Einen Obergrenze ist nicht angeben. Die Höhe des jeweiligen Beitrags ist abhängig vom Alter. Ein Mann von 35 Jahren würde für dieses Modell monatlich 386,58 Euro zahlen.
Der günstigere Basisschutz kostet 270,63 Euro. Jedoch werden hier die Kosten für Kiefernorthopädische Behandlungen lediglich bis zu 80% erstattet.

Im direkten Vergleich:

  • Premium-Schutz: für Zahnspangen garantiert 80% erstattet bei monatlich 368,58 Euro
  • Basisschutz: für Zahnspangen bis zu 80% erstattet bei monatlich 270,63 Euro

Angesichts der wirklich sehr intensiven Kosten für eine Behandlung mit einer Zahnspang erscheinen die im ersten Moment teureren PKV-Tarife dennoch als günstiger, da im Falle einer Behandlung deutlich mehr Geld erstattet wird.

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