Private Krankenversicherung: Zahnersatz als Leistung

Der Zahnersatz gehört mittlerweile zu am häufigsten nachgefragte Versicherungsleistungen. Entsprechend finden sich die Kostenübernahmen für eine Behandlung auch in den Leistungen der privaten Krankenversicherungen wieder. Doch gerade hier gibt zwischen Anbietern und Tarifen starke Leistungsunterschiede.

Zahnersatz
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Strahlend weiße Zähne gelten als Symbol für Gesundheit und Wohlstand. Jeder wünscht sich schöne Zähne und wenn es zu Problemen kommt, dann hilft nur noch der Gang zum Zahnarzt. Die Kosten für eine Zahnbehandlung können jedoch horrend ausfallen, wenn man nicht ausreichend versichert ist. Wie sich Leistungen und Kostenübernahme innerhalb der PKV bei einem anfallenden Zahnersatz verhalten, ist eine Frage, die für viele Privatversicherte sehr wichtig ist.

Methoden und Behandlung zum Zahnersatz

Karies und Parodontose sind die Hauptursache für kranke Zähne. Während bei Karies der Zahn direkt betroffen ist, liegt die Ursache bei der Parodontose im kranken Zahnfleisch. Egal unter welcher klassischen Zahnerkrankung letztendlich gelitten wird, leider sind die Folgen nicht selten der Zahnverlust. Besonders bei der Parodontose kann es sein, dass gesunde Zähne ausfallen, weil diese keinen sicheren Halt im Zahnbett mehr haben.

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Bei der Karies liegt das Hauptproblem eher darin, dass die Substanz des Zahns nicht länger erhalten werden kann und irgendwann der Punkt erreicht ist, dass Füllungen den Zahn nicht mehr halten können. In beiden Fällen entstehen unschöne Lücken im Gebiss, welche Betroffene schnellstmöglich wieder schließen wollen. Ein Zahnersatz muss her.

Zu den bekanntesten Behandlungsmethoden für einen Zahnersatz gehören:

  • Kronen aus Kunststoff, Keramik oder Metall
  • Implantate
  • Brücken
  • Teilprothesen zum Klemmen

Fehlende Zähne zu ersetzen ist nicht nur wichtig, um die Kaufunktion wieder herzustellen, sondern es ist selbstverständlich auch eine Frage der Ästhetik als auch der Sprachfunktion. Gerade im sichtbaren Bereich der Zahnreihen können fehlende Zähne zu einem starken, psychischen Problem werden.

Bei einer Zahnersatz-Behandlung werden also fehlende Zähne durch unterschiedliche Maßnahmen ersetzt. Für welche Art der Behandlung sich letztendlich entschieden wird, hängt von der Ausgangslage ab. Hier ist eine ausführliche und professionelle Beratung seitens des behandelnden Arztes zwingend erforderlich. Zu guter Letzt ist alles auch leider eine Frage der Kosten.

Die Kostenübernahme in der PKV

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Mitglieder der privaten Krankenversicherung nicht verpflichtet ein sogenanntes Bonusheft zu führen. Hier werden die regelmäßigen Kontrollbesuche beim Zahnarzt eingetragen. Wer das Heft nicht führt, bekommt von der gesetzlichen Krankenkasse auch nur einen minimalen Teil der Kosten erstattet. Teilweise bleibt der Patient auch auf den Kosten sitzen, wenn das Bonus-Heft fehlt. Die PKV verlangen derartige Nachweise nicht, wenn es um die Kostenübernahme bzw. wenn es um die Erbringung tariflicher Leistungen geht.

Grundsätzlich zahlen die privaten Krankenversicherungen zwischen 50% und 80% der anfallenden Kosten für eine Zahnersatz-Behandlung. Der gleiche Satz gilt auch für Material und Laborkosten. Einige Tarife zahlen auch nur 40%. Aus diesem Grund ist es ratsam, vor Abschluss einer solchen Versicherung genau das Leistungsverzeichnis zu begutachten. Denn die Erstattung der Kosten ist im Leistungsverzeichnis vermerkt.

  • generell übernehmen die privaten Krankenkassen zwischen 40 und 80%, teilweise sogar 100 %
  • Tarife können variieren
  • es ist kein Bonus- Heft notwendig

Bedingungen für einen Anspruch auf Leistung

Nein, wie bereits erwähnt verlangen die privaten Krankenkassen keinen lückenlosen Nachweis über den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt. Vorsorgeuntersuchungen sind demnach nicht Pflicht, um eine Kostenübernahme einreichen zu können.

Dennoch sollte man im eigenen Interesse den Zahnarzt regelmäßig aufsuchen. Denn letztendlich ist es doch angenehmer, wenn lediglich kleinere Eingriffe vorgenommen werden müssen, als wenn ein großer Eingriff erforderlich wird. Da jede PKV ihr eigenes Modell und ihre eigenen Tarife für den Zahnarzt hat, ist ein Vergleich der Leistungen unbedingt durchzuführen. Als Patient muss man stets bedenken, dass bei der Behandlung für Zahnersatz ein Vertrag zwischen dem behandelnden Zahnarzt und dem Patienten abgeschlossen wird. Nicht etwas zwischen Zahnarzt und Krankenversicherung. Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen und Kosten beim einem Zahnersatz von dem jeweiligen Tarif Ihrer PKV übernommen werden.

  • Tarife vergleichen, da jede private Krankenkasse ihre eigenen Tarifmodelle hat
  • auf die Übernahme von Material und Laborkosten besonders achten
  • Kostenvoranschlag einreichen, bevor der Vertrag mit dem Zahnarzt unterzeichnet wird

Die verschiedenen Tarif-Modelle

Bekanntlicher Weise gibt es innerhalb der PKV verschiedene Tarifmodelle, welche sich grob in Grundleistungen, erweiterte Leistungen und Premium-Leistungen gliedern lassen.
Der Zahnersatz ist grundsätzlich in allen Tarifmodellen versichert. Unterschiede gibt es jedoch für die Höhe der zu erstattenden Anteile. Ein kleiner Überblick:

Einsteiger/ Grundtarif:
Hier werden mindestens 40% bis meist höchstens 50% der Kosten für Zahnersatz übernommen. Somit ist ein einfacher Tarif nicht zu empfehlen, da man hier keine Leistungen erwarten darf, die nicht auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Komfort-Tarif:
Bei diesem Modell kommt es  schon zu einer Kostenübernahmen von 60% bis 70%.

Premium-Tarif:
Wer sich für den Premium-Tarif entscheidet, darf mit bis zu 80% Erstattung rechnen. Teilweise sind sogar in speziellen Tarifen 100% Erstattung möglich.

Somit liegt es in der Hand des Versicherten, für welchen Tarif er sich entscheiden wird. Die Erstattungen für den Zahnersatz sind unmittelbar an den gewählten Tarif gebunden.

Beispiele zur Verdeutlichung

Eine Berechnungsbeispiel für die Kostenübernahme

Anhand einer kleinen Beispielrechnung soll nun verdeutlicht werden, wie und in welcher Höhe die Kosten für den Zahnersatz innerhalb der privaten Krankenversicherung übernommen werden:

Harald P. hat bei  einen Komfort-Tarif bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Für Behandlungen bei einem Zahnarzt werden ihm 75% der entstehenden Kosten erstattet. Harald P. Muss hierfür zunächst einen Kostenvoranschlag bei der Kasse einreichen. Vergütet werden die Behandlungskosten mit 75% und die Material und Laborkosten mit ebenfalls 75%.

In diesen Fall belaufen sich die Kosten für das Einsetzen einer Krone als Vollverblendung in Keramik auf 300,00 Honorar für den Zahnarzt. Die Material und Laborkosten kommen auf 320,00Euro.

Die gesamte Rechnung beläuft sich auf 620,00Euro:

  • Zahnarzt Honorar: 300,00 erstattet werden 225,00 Euro
  • Material und Laborkosten 320,00 erstattet werden 240,00 Euro

Von den ursprünglichen 620,00 Euro muss Herr P. lediglich noch 135,00 Euro zahlen.

Zusätzliche Kosten die entstehen könnten, weil es möglicher Weise zu Komplikationen kommt, werden in diesem Fall auch von der Krankenversicherung anteilig übernommen.

Wer selber wissen möchte, wie hoch die Erstattung wird, wenn man einen Zahnersatz bekommen soll, muss die einzelnen Tarife bei den jeweiligen privaten Krankenkassen genau unter die Lupe nehmen. Einige Krankenversicherungen haben sogenannte Staffelungen. Hier ist besondere Aufmerksamkeit gefragt. Denn wer nicht genau weiß, wie es um seinen Tarif bestellt ist, kann im Fall eines Falles mächtig auf die Nase fallen.

Ein fiktives Tarifbeispiel für Selbständige

  • Basisschutz: Starter-Set mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung
  • Der Basisschutz deckt 80% der Zahnersatz Kosten ab.
  • monatliche Kosten für einen 35-Jährigen liegen hier bei 270,63 Euro

Um den bestmöglichen Versicherungsschutz in Puncto Zahnersatz bekommen zu können, ist ein Vergleich der Tarife dringend anzuraten. Denn so unterschiedlich die einzelnen Tarife bei den privaten Krankenversicherungen auch sind, so unterschiedlich können auch die Leistungen ausfallen. Darüber hinaus sollte stets ein Kostenvoranschlag gemacht werden, bevor mit der Behandlung für den Zahnarzt begonnen wird.

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