PKV Leistung: Zahnbehandlung (Kostenübernahme)

Die Kostenübernahmen für eine professionelle Zahnbehandlung gehört zu den grundlegenden Leistungen einer jeden PKV. Unterschieden zwischen den Tarifen gibt ist dabei jedoch schon. So werden z.B. spezielle Behandlungen in geringen Tarifen nur teilweise übernommen.
Zahnbehandlung
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Bereits mit dem ersten Milchzahn lernt der Mensch, sich gut um seine Zähne zu kümmern. Die tägliche Mundhygiene sollte zur Selbstverständlichkeit werden. Für eine rund um gute Versorgung der Zähne gehört selbstverständlich auch der jährliche Besuch beim Zahnarzt dazu. Selbst wer komplett frei von Beschwerden ist, sollte dies wahrnehmen.
Patienten, die sich innerhalb einer privaten Krankenversicherung befinden, sollten sich vor Abschluss eines Tarifes informieren, welche Leistungen im Rahmen einer Zahnbehandlung überhaupt übernommen werden.

Welche Leistungen umfasst eine Zahnbehandlung?

Zu der Zahnbehandlung werden grundsätzlich alle Behandlungen beim Zahnarzt gezählt, welche sich vorrangig um die Prophylaxe drehen, also um Kontrolle und Vorsorge. Hierzu gehört die eingehend bereits erwähnte Kontrolluntersuchung. Aber auch die klassische Füllung für den Zahn oder auch das Entfernen von Zahnstein ist Teil der Leistung innerhalb der Zahnbehandlung. Hinzu kommen auch Maßnahmen, welche zu einer Paradontosebehandlung gehören.

Gesunde Zähne zu erhalten bedeutet auch, dass in regelmäßigen Abständen eine sogenannte professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden sollte. gerade Menschen, die dazu neigen, schnell Zahnstein anzusetzen, sollte diese alle sechs Monate vornehmen lassen. Hierbei werden schwer zugängliche Ablagerungen an den Zähnen und besonders auch zwischen den Zähnen entfernt. Das minimiert zum einen das Risiko für die Anfälligkeit gegenüber entzündetem Zahnfleisch und zum anderen wird die Substanz des Zahnes an sich besser geschützt.

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* Dies ist ein externer Service. Der Betreiber von krankenkasse-vergleich.de übernimmt keine Haft für die Inhalte und Leistungen des Services.

Zahnbehandlungen umfassen demnach:

  • Vorsorge und Kontrollbesuche beim Zahnarzt
  • Füllungen für den Zahn
  • Paradontosebehandlung
  • professionelle Zahnreinigung

Wie sehen die Leistungen der PKV genau aus?

Patienten, welche sich in einer PKV befinden, erhalten für ihre Zahnbehandlung eine Kostenübernahme zwischen 70% und sogar 100%. Abhängig davon, für welche Art von Tarif man sich letztendlich entscheidet. Die Privatversicherungen sind bei einer Zahnbehandlung durchaus recht großzügig und decken wie bereits erwähnt nahezu alle Kosten ab.
Hierbei überstiegen sie sogar die Grundleistungen, welche von den gesetzlichen Kassen übernommen werden. Zum Beispiel werden innerhalb der privaten Krankenversicherung sogar zum größten Teil die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung übernommen. Die Kosten für diese Behandlung müssen Patienten einer gesetzlichen Krankenversicherung selber tragen. Die Kosten variieren von Zahnarzt zu Zahnarzt und bewegen sich meist zwischen 60 Euro und 120 Euro. Somit übersteigt die PKV deutlich die gesetzlichen Leistungen. Das kommt den Versicherten selbstverständlich entgegen. Denn hier wird eine umfassende Vorsorge sogar noch unterstützt.

Des Weiteren benötigen privat versicherte Personen kein Bonus-Heft. Wer vorher einmal bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, kennt das kleine Heft, in dem nachgewiesen werden muss, dass man zu den regelmäßigen Kontrollbesuchen beim Zahnarzt war. Fehlen Einträge oder gar das ganze Heft, dann werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nur noch zu einen minimalen Grundsatz übernommen. Diese Schikane muss man sich bei der PKV nicht aussetzen. Hier kommt es – auch ohne Bonus-Heft – zu einer Kostenübernahme  für die Zahnbehandlung!

Leistungen der PKV für Zahnbehandlungen im Detail:

  • Erstattung der Kosten zwischen 70 und 100%
  • abhängig vom jeweiligen Tarif
  • sogar Erstattungen für eine professionelle Zahnreinigung
  • es ist kein Bonus-Heft erforderlich
  • in den ersten Versicherungsjahren können Obergrenzen der Kostenübernahme bestehen

Gelten gesonderte Bedingungen?

Nein, wie bereits erwähnt, ist nicht einmal das Führen eines Bonus-Heft Voraussetzung, um die Kosten von der Kasse erstattet zu bekommen. Hier ist es nicht einmal erforderlich, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, denn die Kosten für eine Zahnbehandlung unterliegen einem Rahmen, der den privaten Krankenversicherung selbstverständlich vertraut ist.
Es muss also niemand mit einer bösen Überraschung rechnen, wenn er sich zu einer Zahnbehandlung zum Zahnarzt begibt. Anders sieht das natürlich beim Zahnersatz aus. Jedoch sollte darauf geachtet, ob die jeweilige Krankenversicherung für die ersten Jahre eine mögliche Obergrenze festgesetzt hat, was die Übernahme der Kosten für eine Zahnbehandlung betrifft.

Der Tarif entscheidet über die Höhe der Kostenübernahme

Wie so oft innerhalb der PKV sind die Tarife entscheidend, wenn es um die Kostenübernahme geht. Prinzipiell bieten die Kassen meist drei verschiedene Tarifmodelle an. Eine sogenannte Grundversicherung oder auch Basisschutz, dann den Komfort-Schutz und letztendlich den Premium-Tarif. Mit steigender Leistung steigen natürlich auch die monatlich zu zahlenden Beiträge. Doch hier darf jeder selber entscheiden. Im Basisschutz werden in der Regel zwischen 70 und 80 Prozent der Kosten übernommen. Oftmals sind zusätzliche Leistungen, wie eben die professionelle Zahnreinigung in einem Basisschutz nicht enthalten. Hier muss der Patient selber in die Tasche greifen. Im Komfort-Schutz hingegen werden die Kosten bis zu 100% für die Standard Zahnbehandlungen übernommen. Die Reinigung der Zähne hingegen wenigstens noch anteilig.
Die kompletten Kosten für Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung wird in den hochwertigen Tarifen, wie dem Komfort-Schutz zu vollen Teilen erstattet.
Ein Vergleich der einzelnen Versicherungen ist daher durchaus sehr sinnvoll, denn nur so kann man erfahren, welche Krankenversicherung bei welchem Tarif entsprechende Leistungen anbietet.

Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für eine Zahnbehandlung in jedem Tarif der PKV verankert:

  • Basisschutz: übernimmt die Kosten bis zu 70%
  • Komfort-Schutz: übernimmt in der Regel die Kosten bis zu 100% und teilweise werden auch die Kosten für eine Zahnreinigung übernommen
  • Premium-Schutz: übernimmt die Kosten zu 100% und erstattet zusätzliche Vorsorgeleistungen, wie eine professionelle Zahnreinigung

Beispiele für Kosten und Tarife

Eine kleine Beispielrechnung:

Sabine H. ist bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert. Sie hat sich für den Komfort-Schutz Tarif entschieden. Für die Zahnbehandlung erhält Sie eine Erstattung von 85%.

Bei ihrem jährlichen Kontrollbesuch beim Zahnarzt wurden folgende Leistungen in Anspruch genommen:

  • Routinekontrolle/ Untersuchung: 30,00 Euro
  • Füllung eines Zahns mit Kunststoff: 120,00 Euro
  • Entfernung von Zahnstein: 65,00 Euro
  • professionelle Zahnreinigung 95,00 Euro

Die gesamten Kosten für diese Zahnbehandlung belaufen sich für Frau H. auf 310,00 Euro. In ihrem Tarif werden 85 % erstattet, jedoch nicht die professionelle Zahnreinigung. Frau H. reicht somit bei der Kasse anstelle der 310,00 Euro nur 215,00 Euro ein. Sie bekommt von ihrer Krankenversicherung 182,75 Euro erstattet.

Zusätzliche Kosten fallen in diesem Sinn nicht an. Der Eigenanteil, den Frau H. zu tragen hat, beläuft sich auf 127,25 Euro. Eine Summe, die in einem besseren Tarif nicht gezahlt werden müsste.

In einem höheren Tarif käme es zur einer 100%igen Kostenübernahme. Somit ist es sicher lohnenswert, sich Gedanken darüber zu machen, für welchen Tarif man sich letztendlich entscheidet. Denn bei einer Zahnbehandlung bleibt es meist nicht. Kommt es dazu, dass ein Zahnersatz benötigt wird, sind viele dankbar, wenn sie sich für einen sehr hochwertigen Tarif entschieden haben.

Besonders Aufmerksamkeit muss man unbedingt der jährlichen Obergrenze widmen. Diese ist nicht immer sofort einsehbar, sondern versteckt sich in den detaillierten Auflistungen des Leistungsverzeichnisses eines jeden Tarifs. Wer hier unachtsam ist, kann schnell auf die Nase fallen. Gerade in den ersten Versicherungsjahren ist das der Fall.

Tarifmodell als fiktives Beispiel

Nicht jede PKV bietet gleich drei Tarifmodelle an. Daher hier nun einmal ein Überblick eines fiktives Tarfimodells, welche zwei Tarife für ihre Versicherungsnehmer anbietet.

  • fiktiver Tarif Gesundheitsschutz START: Erstattung der gesamten Kosten für Zahnbehandlung und Vorsorge
  • fiktiver Tarif PREMIUM: Erstattung der gesamten Kosten für Zahnbehandlung und Vorsorge

Die detaillierten Unterschiede finden sich hier bei speziellen Behandlungen, wie beispielsweise beim Zahnersatz oder bei einem Eingriff im Rahmen der Kiefernothopädie. Wie dieses Beispiel belegt, können bereits einfachere Tarife sehr gute Leistungen bieten. Auf einen Vergleich sollte dennoch nicht verzichtet werden.

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