PKV Leistung: Physiotherapie (Behandlung & Kostenübernahme)

Im Zuge einer Mitlgiedschaft in einer privaten Krankenversicherung, steht Ihnen auch die Behandlung durch eine Physiotherapie als Leistung zur Verfügung. Die Voraussetzungen und die Höhe der Kostenübernahme ist jedoch je nach PKV und Tarif unterschiedlich.

Pyhsiotherapie
© Kzenon / Fotolia

Verspannungen im Nacken, Rückenschmerzen oder auch Gelenkschmerzen sind oftmals Ursachen, um sich in eine Physiotherapie zu begeben. Mit Hilfe professioneller Anleitung werden die überspannten Muskeln wieder gelockert und auch der gesamte Stütz- und Bewegungsapparat korrigiert. Die Kosten für derartige Sitzungen sind jedoch nicht gerade günstig. Wer sich einer Physiotherapie unterziehen muss, sollte im Vorfeld klären, wie es um die Erstattung der Kosten bei seiner privaten Krankenversicherung gestellt ist und an welche möglichen Bedingungen es geknüpft ist, diese Ausgaben erstattet zu bekommen.

Was versteht man unter einer Physiotherapie?

Ursprünglich wurde die Physiotherapie schlicht weg als Krankengymnastik bezeichnet. Heute ist sie besser bekannt unter dem hier genannten Begriff. Dabei handelt es sich um die Verbesserung und oder die Wiederherstellung des Bewegungsapparats. Diese Form der Therapie wird zu den sogenannten Heilverfahren gezählt und wird aus diesem Grund auch nicht immer separat als Leistung aufgeführt. In vielen Krankenversicherungen ist die Kostenübernahme einer Physiotherapie Teil ihres Tarifs.

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Dabei muss bedacht werden, dass die Physiotherapie nicht ausschließlich im Anschluss einer Operation notwendig wird oder nach einem Unfall, wenn der Bewegungsapparat wiederhergestellt werden soll. Eine physiotherapeutische Behandlungen wird auch angewandt, wenn es zu schmerzhaften Verspannungen kommt. Dann werden in der Regel Massagen verordnet, um die Muskulatur zu lockern und die Schmerzen dadurch zu lindern. Therapien, welche mit Reizstrom abgehalten werden gehören ebenso dazu. Diese Maßnahme fördert die Durchblutung und sorgt dadurch für eine bessere Versorgung der Muskulatur. Daher zählt diese Leistung zu den Heilverfahren.

Wie steht es mit einer Kostenübernahme durch die PKV?

Bevor eine Behandlung beim Physiotherapeuten begonnen wird, ist es ratsam, Rücksprache mit der Versicherung zu halten. Der Grund ist simpel: Jede Versicherungsgesellschaft führt ein eigenes Leistungsverzeichnis und ein eigenes Abrechnungsmodell für die Physiotherapie. Hier gibt es keine gesetzlich vorgegebenen Listen. Aus diesem Grund ist es unbedingt zu empfehlen, sich im Vorfeld gut zu informieren, in welcher Höhe die Kosten wirklich erstattet werden.

In jedem Fall werden die Kosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet, wenn der Patient ein Rezept vom Arzt vorlegen kann. Damit ist der Nachweis erbracht, dass es sich bei der Physiotherapie um eine medizinisch notwendige Behandlung dreht. Anderenfalls kann es sein, dass die Kostenübernahme verweigert wird.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahmen durch die PKV:

  • Nachweis über medizinische Notwendigkeit erfolgt
  • Kostenvoranschlag einreicht wird
  • Leistungsverzeichnis der PKV genau überprüft wird

Eine Physiotherapie wird zudem anerkannt, wenn im Anschluss an eine schwere Operation der Bewegungsapparat wieder hergestellt werden muss oder aber die Schmerzen gelindert werden sollen. Das ist schließlich eine Maßnahme, welche dazu beiträgt, dass der Patient zu einer schnelleren Genesung findet. Das ist letztendlich ein Vorteil für die PKV. Immerhin lässt sich somit die Krankheit schneller heilen und die Behandlungszeit verkürzen.

Weitere Bereiche einer Physiotherapie sind neben den Massagen auch die Behandlung mit Reizstrom. Patienten sind gut beraten, wenn sie eine Physiotherapie in Anspruch nehmen wollen und nicht gleich ein Rezept vorlegen können, die Krankenkasse davon zu überzeugen, dass eine Behandlung die Verschlechterung des aktuellen Zustands verhindert. Es ist also sinnvoll sich selber einmal ausreichend zu informieren, in wie weit eine Physiotherapie auch als Vorsorgeleistung in Betracht gezogen werden kann. Teilweise lassen sich schwere Erkrankungen vermeiden, wenn rechtzeitig mit einer entsprechenden Therapie begonnen wird. Das ist selbstverständlich im Sinne einer jeder Krankenversicherung. So lassen sich Kosten kontrollieren und eingrenzen.

Private Krankenversicherungen, welche sich auch auf Heilverfahren und Heilpraktiker spezialisiert haben, sind meist noch empfänglicher für derartige Therapien als andere. Daher ist es durchaus anzuraten, sich im Vorfeld für eine Versicherung zu entscheiden, die Heilverfahren im Leistungsbereich vorzuweisen hat.

Wie hoch fällt die Erstattung aus?

Selbstverständlich kann an dieser Stelle niemals eine eindeutige Antwort gegeben werden, da die Sätze für die Erstattungen von Versicherung zu Versicherung variieren. Auch hier greifen wieder einmal die verschiedenen Tarifmodelle.

Da die Leistung für eine Physiotherapie in der Regel unter die Heilverfahren fällt, kann die Kostenübernahmen, je PKV-Tarif,  zwischen 70% und 100% liegen. Generell sollte bei der Tarifwahl auf folgende Punkte geachtet werden:

  • viele private Krankenversicherungen erheben eine jährliche Höchstgrenze, die meist um die 1.000 Euro liegt
  • einige Versicherungen führen eine eigene Preisliste, so dass die Erstattung nicht auf Grundlage der eingereichten Rechnung erfolgt, sondern auf Grundlage der Preisliste
  • Begrenzungen gelten auch für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen pro Jahr
  • Übernahme der Kosten in höheren Tarifen in der Regel bis zu 100% möglich

Als Bedingung für die Übernahme der Kosten muss allerdings der Nachweis erfolgen, dass es sich bei der Therapie um eine medizinische Notwendigkeit handelt. Anderenfalls könnte man eine schlechte Überraschung erleben.

Die verschiedenen Tarifmodellen

Im Rahmen vom Basisschutz halten sich die Erstattungen bekannter Weise in Grenzen. Das trifft jedoch nicht nur auf eine Physiotherapie zu, sondern natürlich auch auf andere Leistungen innerhalb der PKV. Wer sich mit einem Basisschutz zufrieden gibt und sich darin optimal versichert sieht, darf in der Regel von bis 75% Erstattung ausgehen. Höhere Tarife, wie beispielsweise die Komfort-Schutz Tarife oder auch sogar die Premium Tarife setzen meist bis zu 100% Erstattung an.

Wie so oft liegt die Entscheidung beim Patienten selber, wie umfangreich die Versicherung ausfallen soll. Es ist sicher schwer, einen Blick in die Zukunft zu werfen, um erfahren zu können, ob eine Physiotherapie wirklich einmal notwendig werden könnte.

Menschen, die täglich schwerer, körperlicher Arbeit nachgehen können sich hingegen sicher sein, dass Maßnahmen im Rahmen einer Physiotherapie irgendwann unausweichlich sein werden. Ein Vergleich der Tarife ist wichtig, denn nur so kann man die Unterschiede im Detail erkennen und besser vergleichen.

Beispiele

Kostenbeispiel

Klarheit verschafft man sich am besten anhand eines Beispiels. Herr Thomas M. arbeitet seit über 20 Jahren als selbstständiger Schweißer. Täglich geht er zum Teil recht schwerer, körperlicher Arbeit nach. Zunehmend plagen ihn Schmerzen im Lendenwirbelbereich. Er ließ dies von seinem Hausarzt abklären und bekam als Therapie zehn Massagen bei einem Physiotherapeuten verordnet. Darüber hinaus soll er im Anschluss fünf Sitzungen mit Reizstrom bekommen. Herr M. hat sich bei seiner Krankenversicherung für das einfache Basismodell entschieden.

Im Leistungsverzeichnis für Heilverfahren werden ihm 70% erstattet. Bedingung: Es muss ein Rezept vom Arzt eingereicht werden, welches die medizinische Notwendigkeit belegt. Da diese Voraussetzung gegeben ist, kann Herr M. die Physiotherapie beginnen.

Ihm werden folgende Leistungen in Rechnung gestellt:

  • 10 Sitzungen Massage für 170,00 Euro
  • 5 Sitzungen mit Strom 46,00 Euro

Ergibt eine Summe von insgesamt 216,00 Euro.

Davon werden nun von der PKV 70% der Kosten für die Physiotherapie erstattet. Herr Thomas M. bekommt von der Versicherung 151,20 Euro zurück. Für ihn entstehen für die Behandlung Kosten in Höhe von 64,80 Euro. Für Patienten entstehen vor allem dann Zusatzkosten, wenn derartige Therapien in Anspruch genommen werden und diese ohne Rezept erfolgen. Dann müssen die Kosten für die meisten privat Versicherten selber getragen werden.

Fiktives Tarifbeispiel

Konkret können die Leistungen bei einer Krankenversicherung wie folgt aussehen: Im Tarifmodell START werden 75% der Kosten für physiotherapeutische Behandlungen übernommen, wobei die Kostenübernahmen auf 20 Sitzungen pro Kalenderjahr begrenzt ist.

Das Tarifmodell MEDIUM wird mit den gleichen Konditionen geführt. Unterschied zum einfacheren Vorgängermodell jedoch besteht darin, dass hier Beitragsrückerstattungen möglich sind, wenn die Versicherung nicht in Anspruch genommen wird.

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