PKV Leistung: Osteopathie (Behandlung & Kostenübernahme)

Im Rahmen der Leistungen einer PKV gehört mittlerweile auch die Osteopathie, welche Ihre Wurzeln in den alternativen Heilverfahren hat. Erfahren Sie hier welche Behandlungen und Kostenübernahmen von den privaten Krankenversicherungen geleistet werden und was bei der Tarifwahl zu beachten ist.
Osteopathie
© Adam Gregor / Fotolia

Die Osteopathie ist ein Teil der Alternativmedizin. Sie wird auch unter dem Namen Chiropraktik oder manuelle Medizin geführt und ist als eine behandelnde Diagnostik und Therapieform bekannt. Erst seit 2012 übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen die Kosten für diese Art der Medizin. Innerhalb der PKV sieht das schon anders aus. Hier gibt es einige, die die Behandlungskosten für die Osteopathie übernehmen. Besonders jene privaten Krankenversicherungen, die sich auf alternative Heilverfahren spezialisiert haben.

Was versteht unter der Leistung „Osteopathie“?

Enthält der Leistungskatalog der PKV „Alternative Medizin“, dann umfasst das selbstverständlich auch die Therapie im Rahmen der Osteopathie. Hierbei handelt es sich um ein alternatives Heilverfahren. Für die Diagnose und Erstellung eines Behandlungsplans verwendet der praktizierende Heiler lediglich seine Hände. Nur durch das Auflegen dieser, ist er in der Lage Störungen am Bewegungsapparat zu erkennen. Aber auch Fehlfunktionen und Erkrankungen im Inneren werden durch das Auflegen der Hände diagnostiziert. Prinzipiell zieht diese Heilmethode darauf ab, dass der Körper mit seiner Erkrankung als Ganzes angesehen wird und nicht nur das Leiden an sich. Ziel ist es, die Selbstheilung zu stärken und schließlich so stark zu stimulieren, dass eine Genesung zu erwarten ist. Skeptiker gibt es zahlreiche, da bis heute eine schulmedizinische Erklärung für Heilungserfolge nicht nachweisbar ist.

Im Grunde genommen ist es letztendlich egal, auf welchem Weg man sich letztendlich wieder gesund fühlen darf. Wer sich lieber in die Hände eines Heilpraktikers begeben möchte, der dann über die Osteopathie behandelt, dem steht dies frei. So lange die private Krankenkasse dafür aufkommt, ist das nachvollziehbar.

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Wie genau sehen die Leistungen der PKV aus?

Erkennt die PKV die Osteopathie als Heilverfahren an, so werden folgende Leistungen für eine Behandlung erbracht:

  • Erstanamnese
  • Diagnostik
  • Behandlungsplan
  • weitere Sitzungen beim Chiropraktiker

Die Osteopathie ist besonders bei jungen Eltern gefragt, da diese sehr schonende Diagnostik und Therapieform sich sehr gut bei Säuglingen anwenden lässt. Aus diesem Grund sind es oftmals Familienmitglieder, die diese Alternative Medizin in Anspruch nehmen. Daher ist es sicher sinnvoll, vorab einmal zu schauen, in wie weit die private Krankenversicherung diese Leitungen auch für Familienmitglieder erbringt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wie schon erwähnt, muss im Leistungskatalog der PKV hinterlegt sein, dass alternative Medizin beziehungsweise Naturheilverfahren erstattet werden. Darüber hinaus muss man als Versicherungsnehmer darauf achten, dass bei einigen privaten Krankenkassen die Behandlung über die Osteopathie nur auf bestimmte Krankheitsbilder beschränkt wird. So finden sich unter den Leistungskatalogen der Versicherungen immer wieder Einschränkungen die besagen, dass eine osteopathische Behandlung nur dann erstattet wird, wenn diese im Rahmen einer Verletzung des Bewegungsapparats erforderlich wird.

Zudem muss die Leistung selbstverständlich Teil des Tarifs sein. Da die Osteopathie als solche nicht auf den ersten Blick als Leistung ersichtlich ist, sollte man auf Naturheilverfahren im Leistungskatalog achten. Denn bietet eine private Krankenversicherung Naturheilverfahren, Alternative Medizin oder auch Heilpraktiker an, so werden generell die Kosten für die Therapieform Osteopathie übernommen.

Gängige Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer Osteopathie Behandlung innerhalb der PKV:

  • Tarif muss Alternative Medizin, Heilpraktiker oder auch Naturheilverfahren beinhalten
  • Osteopathie wird teilweise nur für bestimmte Krankheiten akzeptiert, beispielsweise für den Bewegungsapparat
  • vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit der jeweiligen Versicherung halten
  • Selbst wenn im Tarif das Naturheilverfahren akzeptiert wird, sollte man sich besser nicht blind darauf verlassen. Wie bereits erwähnt, gibt es auch Einschränkungen im Bezug auf die Kostenübernahme bei Osteopathie Behandlungen. Ein jeder ist auf der sicheren Seite, wenn man das Thema am besten vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung anspricht. Denn eine  Osteopathie Behandlung hat auch etwas mit der inneren Einstellung zu tun. Niemand, der dem Naturheilverfahren nicht vertraut, würde sich in die Hände eines Chiropraktikers begeben. Wer allerdings überzeugt ist und an die Alternative Medizin glaubt, sollte sich schon allein aus diesem Grund für eine Krankenversicherung entscheiden, die die Kosten dafür auch übernimmt.

Ein Bespiel als Hilfestellung zur Tarifwahl

Die Barmenia ist eine Krankenversicherung, die sich auf Naturheilverfahren spezialisiert hat. Hier bekommen Versicherungsnehmer bereits in den günstigeren Tarifen die Kosten anteilig übernommen. Ansonsten gilt nach wie vor der Grundsatz, dass mit steigenden Tarifen auch die Leistungen höher erstattet werden. Die Leistung Osteopathie ist in diesem Fall ein Teil der Naturheilverfahren und diese wird eben nicht immer in den Basis Tarifen erstattet. Ein Vergleich bringt schnell einen guten Überblick, welche Versicherung hier bereits in den günstigeren Tarifen, wie in einem Komfort Tarif oder auch einem Basis Tarif die Kosten für einen Chiropraktiker übernehmen.

Ein Beispiel verdeutlicht, wie eine Abrechnung über die PKV aussehen kann, wenn man eine Osteopathie als Behandlung wählt:

Beate J. hat sich beim Sport eine schmerzhafte Zerrung am linken Oberschenkel zugezogen. Da sie in die Methoden des Naturheilverfahrens vertraut, wendet sie sich an einen Chiropraktiker, der über die Osteopathie Linderung verspricht.

In einer ersten Sitzung wird eine sogenannte Erstanamnese gestellt. Dann wird besprochen, wie viele Sitzungen für eine Genesung erforderlich werden. Frau J. soll noch weitere 10 Sitzungen besuchen.
Sie ist bei ihrer PKV über einen Komfort Tarif versichert, welcher im Leistungskatalog auch das Naturheilverfahren enthält. Sie reicht den Behandlungsplan zur Sicherheit ein und bekommt die Zusage, dass die Behandlungskosten entsprechend übernommen werden. Diese belaufen sich auf 85 Prozent.

Die Rechnung umfasst letztendlich folgende Faktoren:

  • 1 Erstanamnese für 135,00 Euro
  • 10 Sitzungen je 45,00 Euro

Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 585,00 Euro. Dabei kommt es zur einer Kostenübernahme von 497,25 Euro. Weitere Kosten entstehen für Frau J. Nicht. Sie muss lediglich den Eigenanteil von 87,75 Euro tragen.

Bei einer privaten Krankenversicherung können sich die Tarife im Detail für Naturheilverfahren (inkl. Osteopathie) so gestalten – ein fiktives Beispiel:

Tarif 1: erstattet werden für Naturheilverfahren 85% für alle Gebühren, wie sie im Hufeland-Verzeichnis und auch in dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erwähnt sind Darüber hinaus werden die Behandlungen durch einen Heilpraktiker ohne Begrenzung auf Höchstsätze übernommen.

Tarif 2: bietet für Naturheilverfahren eine Kostenübernahme von bis zu 80%. Einschränkungen hier: bis maximal 1.000 Euro Rechnungsbetrag in einem Kalenderjahr für alle Gebühren laut Hufelandverzeichnis Heilpraktiker, Behandlungen werden nur zum einfachen Satz des GebüH erstattet

Es zeigt sich immer wieder, dass die exakten Angaben im Detail zu finden sind. Daher ist es immer wichtig, die Tarife genau zu lesen, um letztendlich den besten Tarif für sich persönlich finden zu können.

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