Private Krankenversicherung: Homöopathie als Leistung

Die alternative Methoden und Ansätze zur Behandlung von Krankheite, wie die Homöopathie, werde zunehmend in die Leistungen der privaten Krankenversicherungen aufgenommen. Für eine Kostenübernahmen gibt es jedoch Bedingungen zu erfüllen, die sich nach den Tarifen und der Notwendigkeit richten.

Homöopathie
© Subbotina Anna / Fotolia

Die Homöopathie wird auch als alternative Behandlungsmethode bezeichnet. Dazu zählen vor allem die Naturheilverfahren oder auch die Naturheilkunde. Hier kommen Substanzen zum Einsatz, welche in der Natur vorkommen und schließlich Erkrankungen auf natürlichem Weg heilen sollen. Nach wie vor ist die Naturheilkunde nicht bei allen gesetzlichen Krankenkassen wirklich anerkannt. Wer als gesetzlich Krankenversicherter die Dienste eines Naturheilers in Anspruch nehmen möchte, muss für diese Therapieform oftmals tief in die eigene Tasche greifen. Bei der PKV sieht das schon anders aus. Eine Vielzahl der privaten Krankenversicherungen haben das heilende Potenzial der alternativen Behandlungsmethoden längst erkannt und sind daher auch bereit dafür die Kosten zu übernehmen.

Was genau versteht man unter Homöopathie?

Die Homöopathie als Leistung eines Tarifs innerhalb der PKV verbirgt sich meist in dem Punkt Heilpraktiker. Je nach Versicherung wird das Naturheilverfahren, als die Homöopathie auch gesondert aufgeführt.

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Als Leistung direkt versteht man hier die Behandlung im Rahmen der alternativen Heilmethoden. Die Homöopathie wurde bereits im 18. Jahrhundert entwickelt und setzt sich zunehmend durch. Immer mehr Menschen vertrauen den natürlichen Verfahren mehr, als den klassischen Methoden, wie sie in der Schulmedizin zur Anwendung kommen.

Die Homöopathie umfasst nicht nur die alternative Behandlung. Dessen sollte man sich unbedingt bewusst sein. Natürlich verschreiben auch Schulmediziner Medikamente, welche in ihrer Wirksamkeit und Zusammensetzung auf der Grundlage der Homöopathie entwickelt wurden. Daher zählt bei diesem Leistungsbereich innerhalb der PKV nicht nur die Art und Weise der gewählten Behandlung, sondern selbstverständlich auch die Heilmittel. Aus diesem Grund kann die Homöopathie als solches nicht so einfach in eine Kategorie des Leistungskatalogs genannt werden.

Grundsätzlich jedoch können Versicherungsnehmer einer PKV davon ausgehen, dass Leistungen der Homöopathie übernommen werden, wenn die Versicherung folgende Punkte im Tarif anbietet:

  • Homöopathie als eigenständige Leistung
  • Naturheilverfahren
  • Heilpraktiker

All das gehört letztendlich zu den alternativen Behandlungsmethoden.

Was leisten die privaten Krankenversicherungen?

Das Gebiet der Homöopathie ist sehr breit gefächert. So können zu den einzelnen Leistungen die reinen Behandlungskosten bei einem Alternativmediziner oder auch Heilpraktiker gehören, als auch die verordneten Medikamente.

In welchem Umfang die entstandenen Kosten tatsächlich übernommen werden, hängt wie immer vom gewählten Tarif ab. Es gibt inzwischen private Krankenversicherungen, die sich auf die alternative Medizin spezialisiert haben und daher auch ein sehr umfangreiches Leistungsspektrum innerhalb der Homöopathie anbieten können.

Zu den Leistungen zählen dementsprechend die Behandlungskosten, welche durch den Arzt selber entstehen. Aber auch sogenannte Sitzungen, die meist im Vorfeld abgehalten werden, um überhaupt erst einmal eine Therapie aufstellen zu können. In der Homöopathie geht es schließlich darum, den Menschen als Ganze zu betrachten und nicht nur die Erkrankung, unter der er augenblicklich leidet. Das nimmt Zeit in Anspruch, die sich ein Heilpraktiker oder ein anerkannter Homöopath bezahlen lässt. Darüber hinaus kommt es zur Verordnung von Medikamenten, welche selbstverständlich zur Homöopathie zählen.

Voraussetzungen, Berechnungen und Kostenübernahme

Grundvoraussetzung ist letztendlich, dass die gewählte Krankenversicherung Homöopathie oder eben auch das Naturheilverfahren grundsätzlich im Leistungskatalog aufführt. Gerade in den Tarifen, welche einen Grundschutz oder auch den einfachen Basisschutz anbieten, sind diese Leistungen meist nicht enthalten. Daher sollte im Vorfeld gut überlegt werden, für welchen Tarif man sich entscheiden wird. Es reicht nicht aus zu wissen, dass Naturheilverfahren übernommen werden, wenn man nicht weiß, bei welchem Tarif. Es ist nämlich oftmals so, dass die Kosten für die alternative Medizin erst in den höherklassigen Tarifen, wie dem Komfort Tarif oder auch dem Premium Tarif übernommen werden.

Die Kostenübernahme für Homöopathie reicht innerhalb einer PKV  von 60% bis zu 100%. Wobei in den Premium Tarifen die Kosten immer zu 100% übernommen werden.

In den einfacheren Tarifen muss zudem darauf geachtet werden, dass es auch hier eine sogenannte Höchstgrenze gibt. Gerade in den ersten Versicherungsjahren setzen einige private Krankenversicherungen eine Höchstgrenze fest. Diese kann beispielsweise bei gerade einmal 750 Euro pro Kalenderjahr liegen.

Sinnvoll ist es, sich für hochwertige und komplexe Tarife zu entscheiden, um die Behandlungskosten bei einem Homöopath auch erstattet zu bekommen. Da es bei der alternativen Medizin und auch bei der Naturheilkunde um das Gleichgewicht geht, sind die Behandlungen meist zeitaufwendiger. Zudem muss darauf geachtet werden, nach welchen Listen die Versicherung abrechnet.

Es werden in der Regel zwei verschiedene Verzeichnisse für Abrechnung herangezogen. Das ist zum einen das Hufelandverzeichnis (Link) und zum anderen natürlich auch die Gebührenordnung für Heilpraktiker (Link). Denn diese zählt auch zu den Homöopathen. Nutzt eine Krankenversicherung beide Verzeichnisse, so kann man sich als Versicherungsnehmer getrost der alternativen Medizin hingeben. Denn dann kann man sicher sein, dass die Kosten auch übernommen werden. In welchem Umfang das ausfallen wird, bleibt dem gewählten Tarif überlassen.
Aus diesem Grund sollte also nicht nur der Tarif an sich mit Bedacht gewählt werden, sondern es muss ebenso ein kritischer Blick auf die Abrechnungslisten und Verzeichnisse geworfen werden, um in Erfahrung bringen zu können, wie hoch die Erstattung ausfallen könnte.

Zudem ist es abhängig, nach welchem Satz abgerechnet wird. Die Gebührenverordnung der Ärzte, kurz GOÄ unterteilt sich in drei Sätze: In den einfachen Satz, den 2,3-fachen Satz und schließlich auch noch in den 3,5-fachen Satz.

Bespiele: Behandlungskosten und Tarife

Fallbeispiel für eine homöopathische Behandlung

Es ist hilfreich, die Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen durch die PKV einmal anhand eines konkreten Beispiels darzustellen:

Betinna K. leidet seit einiger Zeit an einem grippalen Infekt. Wie viele andere auch, zieht sie die schonende Behandlung auf Grundlage der Naturheilkunde gegenüber der klassischen Schulmedizin vor.

Bei ihrem Homöopathen wird zunächst im Rahmen einer sogenannten Erstanamnese die Ursache für ihre Erkrankung durch ein langes Gespräch ermittelt. Hierfür wird ungefähr eine gesamte Stunde in Rechnung gestellt. Anschließend erstellt der Arzt eine Ausarbeitung, welche als Grundlage für die Behandlung dienen wird. Es folgt eine sogenannte Folgeanamnese, welche letztendlich dazu führt, dass die Heilmittel auserwählt werden. Diese Sitzung nimmt eine halbe Stunde in Anspruch. Frau K. werden Globuli verordnet, welche sie sich in der Apotheke besorgen muss.

Im folgenden sind für Frau K. diese Kosten entstanden:

  • Honorar für den Arzt bei 2,3-fachen Satz 120,65 Euro für die Erstanamnese
  • Honorar für den Arzt bei 2,3-fachen Satz 60,33 Euro für die Folgeanamnese

Gesamthonorar beträgt somit 180,98 Euro, zuzüglich die Kosten für die Heilmittel: 38,00 Euro

Daraus ergibt sich eine Gesamtrechnung in Höhe von 218,98 Euro für Frau K.

Sie ist bei einer PKV mit einem Komfort Tarif versichert. Im Rahmen des Tarifs wird für Homöopathie eine Kostenübernahme in Höhe 80% geleistet. Innerhalb eines Kalenderjahres darf Frau K. maximal 850 Euro bei der Versicherung einreichen.
Sie erhält von der privaten Krankenversicherung 175,18 Euro zurück. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich in diesem Fall auf 43,79 Euro.

Zusatzkosten können für diese Leistungen entstehen, wenn beispielsweise die Jahresgrenze erreicht wird. Dann sind die Kosten im vollen Umfang zu tragen.

Fiktives Tarif-Beispiel im Detail

Um etwas genauer sehen zu können, wie unterschiedlich die Kostenübernahmen und Leistungen innerhalb einer PKV für die Homöopathie ausfallen können, zeigt die folgende Auflistung fiktives Tarif-Beispiele:

  • Classic-Tarif: bis zu 75% für Heilpraktiker und maximal 750 Euro pro
    Kalenderjahr
  • Kompfort Tarif: bis zu 75% für Heilpraktiker und maximal 750 Euro pro Kalenderjahr
  • Premium Taruf: 100% ohne jährliche Höchstgrenze

Gerade für Behandlungsmethoden der alternativen Medizin sind höherklassige Tarife meist die besser Wahl für den Verbraucher, da diese deutlich mehr Kosten abdecken.

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