PKV Leistung: Heilpraktiker (Behandlung & Kostenübernahme)

Die Behandlung durch einen Heilpraktiker wird im Deutschland immer beliebert. Deshalb gehört die Kostenübernahme einer Behandlung bei vielen privaten Krankenversicherungen auch zum Bestandteil der Leistungen. Erfahren Sie hier mehr darüber.
HeilpratikerAllerdings findet man inzwischen bei nahezu allen privaten Krankenversicherungen Tarife, die eine Kostenübernahme bei einer Heilpraktiker-Behandlung abdecken. Besonders die Tarife, die als Komfort oder Premium bezeichnet werden, übernehmen hier die Kosten. Aus diesem Grund sollten die Leistungen innerhalb des gewählten Tarifes sehr gut betrachtet werden. Wer grundsätzlich an der alternativen Medizin und an der Behandlung bei einem Heilpraktiker interessiert ist, sollte daher bei der Wahl des Tarifs darauf achten, dass die Versicherung solche Behandlungskosten auch übernimmt.

Im Nachhinein können diese Leistungen nicht beantragt werden. Idealer Weise gibt man vor Abschluss des Vertrages an, dass man grundsätzlich die Behandlung bei einem Heilpraktiker vorzieht. Damit geht man möglichen Missverständnissen aus dem Weg.

Was ist eine Heilpraktiker-Behandlung?

Von einer Heilpraktiker-Behandlung ist die Rede, wenn gesundheitliche Beschwerden nicht von einem Arzt der Schulmedizin behandelt werden, sondern von einem anerkannten Heilpraktiker. Dies ist ein in Deutschland anerkannter Beruf, welcher kein schulmedizinisches Studium voraussetzt. Die Behandlungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Alternativen Medizin.

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Damit die Kostenübernahme für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker, sowie die anfallenden Heilmittel, durch die PKV gewährleistet ist, muss nachweislich eine gesundheitliche Einschränkung vorliegen. Mit anderen Worten muss nachgewiesen werden können, dass die Behandlung notwendig beziehungsweise erforderlich ist.

Leistungen und Ansprüche innerhalb der PKV

Privat versicherte Personen haben viele Freiheiten, wenn es darum geht, wie sie sich behandeln lassen wollen. So bieten viele private Krankenversicherungen Tarife, welche die Kosten für die Heilpraktiker-Behandlung übernehmen.

Wie bereits erähnt, sollte bei der Wahl des Tarifs – also bereits im Vorfeld – darauf geachtet werden, ob die PKV die Behandlung bei einem Heilpraktier übernimmt.

Es existieren zwei verschiedene Verzeichnisse, bei denen die Kosten für die Behandlungen bei einem Heilpraktiker gelistet sind. Dazu zählt zum einen das Hufelandverzeichnis (Link) und auch die Gebührenordnung für Heilpraktiker (Link). Da die Krankenversicherung in der Regel sogar beide Verzeichnisse zur Berechnung der Kosten heranzieht, steht es einem vollkommen frei, für welche Art der alternativen Behandlung man sich letztendlich entscheidet. Jedoch ist es sicherer, vorher zu wissen, nach welcher Liste die Kasse tatsächlich abrechnet. Auch das beugt Missverständnissen im Falle einer Behandlung vor.

Vor Antritt der Behandlung sollte abgeklärt werden, welche einzelnen Bedingungen speziell im Vertrag vereinbart sind und bis zu welcher Höhe die Kosten tatsächlich übernommen werden. Details dazu sind in den einzelnen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Krankenversicherung gelistet.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Eine pauschale Antwort ist an dieser Stelle selbstverständlich nicht möglich, da die Höhe der Kostenübernahme abhängig ist vom gewählten Tarif. Im einfachen Fall übernehmen die Versicherung den regulären Satz der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Im idealen Fall hingegen können bis zum 2,5-fachen des Satzes übernommen werden. Entscheidend ist letztendlich die Wahl des Tarifs. Ein einfacher Basisschutz übernimmt meist nicht die vollen Kosten, wohingegen ein Premium-Tarif teilweise für alle Kosten aufkommen kann.

Hier lohnt es sich, die Tarife genau zu vergleichen.

Die Kostenübernahme für eine Heilpraktiker Behandlung können in der PKV wie folgt gegliedert sein:

  • es gibt eine Höchstgrenze, welche von der Versicherung gezahlt wird
  • die Kostenübernahme ist zwischen 50% und 80% beschränkt
  • es gibt eine jährliche Staffelung, bei der mit jedem Jahr die Kostenübernahme steigt
  • es gibt generell eine jährliche Höchstgrenze

Bei der sogenannten jährlichen Höchstgrenze kann der Versicherungsnehmer die Kostenübernahme für seine Heilpraktiker-Behandlung bei seiner Versicherung nur bis zu einer vertraglich vereinbarten Summe einreichen. Fallen weitere Kosten im Laufe des Jahres an, so müssen diese vom Versicherungsnehmer selber getragen werden. Daher sollte bei Abschluss sorgsam darauf geachtet werden, wie sich die jeweilige Krankenversicherung auf die Übernahme der Kosten eingestellt hat. Grundsätzlich sind diese Leistungen keine Sonderleistungen. Sie sind fester Bestandteil des jeweiligen Tarifs.

Als Faustregel können sich privat Versicherte merken:

je höher der gewählte Tarif ( z.Bsp. Premium ) um so umfangreicher und höher fallen die Leistungen aus!

Folgende grundlegenden Aussagen kann man hinsichtlich der Kostenübernahme in den Tarifen Basis, Komfort oder Premium machen:

  • Im Basisschutz sind die Kosten für einen Heilpraktiker meist nicht enthalten
  • Der Komfort-Tarif bietet immerhin eine Übernahme zwischen 50 und 85% an.
  • Der Premium-Tarif hingegen lockt mit 85 bis 100% auch für Heilpraktiker Behandlungen.

Beispiele

Ein korrektes Fallbeispiel für eine Behandlung:

Dorothea A. Lässt sich aufgrund einer schmerzhaften Verspannung beim Heilpraktiker mit Akupunktur behandeln. Für die Behandlung sind insgesamt 10 Sitzungen vorgesehen. Die Kosten für eine Sitzung belaufen sich auf 45 Euro.

Frau A. ist mit einem Komfort-Tarif bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Die Kosten bei einem Heilpraktiker werden hier in einer Höhe von 65% übernommen. Das heißt in diesem konkreten Fall:

  • 10 Sitzungen à 45 Euro ergeben gesamt: 450,00 Euro
  • 65% übernimmt die private Krankenversicherung: 292,50 Euro
  • Eigenanteil zu zahlen in Höhe von 157,50 Euro

Für Frau A. Fallen somit zusätzliche Kosten in Höhe von 157,50 Euro an, wenn sie sich für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker entscheidet.

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