Private Krankenversicherung: Brille (Brillenerstattung) als Leistung

Das Thema Brille spielt irgendwann in vielen Familien bei Kinder oder mit zugenehmenden Alter ein Rolle. Da die Anschaffung mit erheblichen Kosten verbunden ist, gibt es innerhalb einer privaten Krankenversicherung (kurz PKV) die Leistung der Brillenerstattung. Diese übernimmt in Leistungsfall einen Großteil der Kosten.
Der Kauf einer modischen und gleichzeitig komfortablen Brille erfordert eine nicht geringe Investition. Der Abschluss einer speziellen Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung reduziert diese Kosten spürbar.

Die Brillenerstattung als wichtige Leistung

Brille
© olly / Fotolia

Bei der Leistung handelt es sich um die Erstattung von Kosten durch den Versicherungsträger, die im Rahmen des Kaufes einer Brille anfallen. Die wichtigste Voraussetzung für die Kostenerstattung ist die medizinische Notwendigkeit. Bis zum 18. Lebensjahr werden diese Kosten in vielen Fällen noch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Erwachsene Personen müssen die Anschaffungskosten in voller Höhe selbst tragen. Daraus resultiert eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung.

Ein Weg, um diese Belastung zu reduzieren, ist der Abschluss einer speziellen Brillenzusatzversicherung. Im Rahmen dieser Tarife der privaten Krankenversicherungen werden tarifabhängig die Kosten zum Großteil übernommen. Vorausgesetzt, es besteht eine medizinische Notwendigkeit für das Tragen einer Brille. Manche Versicherungsunternehmen bieten einen sogenannten Großzügigkeitsrahmen an, um nicht bei jedem Einzelfall die Überprüfung dieser medizinischen Notwendigkeit durchführen zu müssen und bieten für den Kauf einer Brille eine definierte Summe an.

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Die Höhe der erstatteten Kosten

Die Brillenerstattung ist abhängig vom gewählten Tarif und von der PKV. Es gibt Anbieter, die übernehmen zum Beispiel pauschal die Kosten von 400,00 Euro. Der verbleibende Rest wird vom Versicherungsnehmer getragen. Andere Anbieter wiederum teilen die Brillenerstattung in sogenannte Einzelkosten auf, wie nachfolgendes Beispiel zeigt:

  • Brillengestell: 125,00 Euro
  • Einstärkegläser inkl. Tönung, Härtung und Entspiegelung: 155,00 Euro
  • Mehrstärkengläser inkl. Tönung, Härtung und Entspiegelung: 310,00 Euro

Bereits aus diesem kurzen Beispiel ist ersichtlich, wie unterschiedlich die Höhe der Kostenerstattung ausfällt. Vor allem Brillenträger mit Gleitsichtgläsern sollten daher bei der Auswahl des Tarifes genau auf die Details der Erstattung achten.

Es muss unbedingt beachtet werden, dass nur jene Kosten erstattet werden, die laut Versicherungsvertrag versichert sind. Werden von der PKV für Mehrstärkengläser inklusive Tönung, Spezialbeschichtung oder Entspiegelung einer Brille 310,00 Euro übernommen, ist dies der maximale Erstattungsbetrag für die Brillengläser. Es können keine weiteren Kosten für die Brillengläser geltend gemacht werden.

Zur Veranschaulichung ein praktisches Beispiel für den Kauf einer Brille und die Kostenübernahme anhand der oben angeführten Beispielzahlen durch die private Krankenversicherung.

Die Entscheidung fiel auf ein hochwertiges Brillengestell einer bekannten Designer-Marke aus Titan. Als Gläser wurden Gleitsichtgläser mit Entspiegelung und Beschichtung für hohen Sehkomfort bei Nachtfahrten ausgewählt:

  • Kosten Brillengestell: 390,00 Euro
  • Mehrstärkengläser: 420,00 Euro
  • Kosten Entspiegelung: 80,00 Euro
  • Kosten Tönung: 80,00 Euro

Es ergibt sich eine Gesamtsumme von 970,00 Euro für den Versicherten. Abhängig vom Versicherungsträger und dem ausgewählten Tarif wird entweder eine bereits beim Versicherungsabschluss vereinbarte Gesamtsumme in Höhe von beispielsweise 400,00 Euro übernommen. Der Selbstbehalt liegt in diesem Fall bei 570,00 Euro.

Erfolgt die Abrechnung nach Einzelkosten, werden für das Brillengestell 125,00 Euro und für die Mehrstärkengläser 310,00 Euro erstattet. Daraus resultiert ein Selbstbehalt von 535,00 Euro.

Voraussetzungen für die Kostenerstattung bei Brillen

Die wichtigste Voraussetzung ist der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung. Im Rahmen dieser Tarife spielen die genauen Vertragsbedingungen zur Kostenübernahme eine wichtige Rolle:

  • Es werden nur Kosten erstattet, die laut Versicherungsvertrag erstattungsfähig sind.
  • Für die Erstattung muss eine medizinische Notwendigkeit für das Tragen einer Brille bestehen. Es werden nur notwendige Maßnahmen und deren teilweise Folgekosten übernommen.
  • Die Erstattung ist in einem Zeitraum von 24 Monaten einmalig. Das bedeutet, dass erst nach Ablauf von 24 Monaten eine neue Brille mit Gläsern laut Vertrag erstattet wird.
  • Eine Ausnahme von der 24-Monate-Regelung bewirkt eine Sehstärkenveränderung um mehr als 0,5 Dioptrien.
  • Viele Anbieter privaten Krankenversicherungen vereinbaren eine vertragliche Wartezeit. Die Kostenerstattung erfolgt erst nach Ablauf der Wartezeit. Dies bedeutet, dass auch die Brille erst nach Ablauf der Wartezeit gekauft werden darf.

Brillenerstattung als Teil eine Tarifs

Auf dem Markt nur wenige reine Brillenzusatzversicherung anbieten. Mehrere Angebote gibt es im Zuge einer PKV in Form einer Zusatzkombination der Kostenübernahme für Heilpraktiker. Bei vielen Anbietern ist die Brillenerstattung integrierte erweiterte Leistung, die automatisch im Vertrag inkludiert ist oder individuell ausgewählt wird. Trotzdem gibt es preisgünstige Möglichkeiten, einen individuellen Vertrag für die Kostenerstattung beim Brillenkauf abzuschließen.

Der Tarif für eine private Krankenverischerung eines großen Anbieters bietet beispielsweise Heilpraktiker und Sehhilfe als zusätzliches Paket an. Andere bekannte Versicherer wiederum geben die Möglichkeit, jede einzelne Komponente den individuellen Anforderungen anzupassen. Zu diesen Komponenten zählt ebenfalls die Brillenerstattung. Besteht bereits eine Zusatzversicherung bei einem Anbieter und ist die Kostenerstattung für Brillen frei wählbar, entstehen nur geringe monatliche Kosten zusätzlich bei Auswahl dieser Leistung.

Kostenbeispiele

Die Kosten für die Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung im Rahmen der Anschaffung einer Brille sind immer abhängig vom Versicherer und dem gewählten Tarif. Die Kosten für die zusätzliche Absicherung im Rahmen einer bestehenden PKV unterscheiden sich nicht gravierend vom Einzelabschluss einer „Brillenzusatzversicherung“.

Ein sehr vorteilhafter Tarif ist die Zusatzversicherung für eine Brillenerstattung eines großen privaten Versicherers, welcher mit einem monatlichen Beitrag von 8,58 Euro ein angemessen großes Leistungspaket anbietet:

  • Die Kosten für eine notwendige Sehhilfe (Brille und Kontaktlinsen) werden alle 2 Kalenderjahre mit einem Betrag von 300,00 Euro erstattet.
  • Nach Ablauf der Wartezeit von drei Monaten kann die volle Kostenerstattung in Anspruch genommen werden.
  • Im Falle eines Unfalles erlischt die Wartezeit und die Leistungen können sofort in Anspruch genommen werden.
  • Kein Aufpreis, wenn der Versicherte bereits Brillen- oder Kontaktlinsenträger ist.
  • Ab dem 14. Lebensjahr wird durch eine Sehschärfenveränderung von 0,5 Dioptrien ein zusätzlicher Leistungsanspruch ausgelöst.
  • Ist die Anschaffung einer optischen Sonnenbrille medizinisch nachgewiesen notwendig, wird der Erstattungsbetrag ebenfalls ausbezahlt.

Wie aus dem Beispiel ersichtlich, ist eine Zusatzversicherung für die Brillenerstattung kostengünstig und belastet das Budget nur unmerklich. Bei einer regelmäßigen Neuanschaffung einer Brille im 2-Jahresrhythmus ist der Abschluss eines solchen Tarifs auf jeden Fall lohnenswert, da die Erstattung immer höher ist als der bezahlte Versicherungsbeitrag. Brillenträger mit einer kontinuierlich schlechter werdenden Sehleistung profitieren ebenfalls von dieser Zusatzversicherung.

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