Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte: Ratgeber & mehr

Ratgeber zum Schutz vor Berufsunfähigkeit für Beamte

Beamte sollten sich genau wie Selbstständige und Arbeitnehmer vor den Folgen einer über einen längeren Zeitraum hinweg bestehenden Arbeitsunfähigkeit schützen. Allerdings muss zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit unterschieden werden. Beamte sollten auf bestimmte Vertragsbedingungen bei einer private Berufsunfähigkeitsversicherung achten.

Beamte: Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit

Beamte sind nicht wie Angestellte gegenüber einem Arbeitgeber verpflichtet, sondern gegenüber einem Dienstherrn. In diesem Zusammenhang spricht man bei Beamten auch nicht von Berufsunfähigkeit, sondern von Dienstunfähigkeit. Beamte sollten sich daher nicht nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern nach einer sogenannten Dienstunfähigkeitsversicherung beziehungsweise einer BU-Versicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) umsehen.

Achten Beamte nicht auf einen BU-Schutz, der ihrem besonderen Berufsstand entspricht, kann es passieren, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leistet. Das liegt daran, dass sich die Definitionen von Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit unterscheiden. So kann es der Fall sein, dass ein Beamter zwar als dienstunfähig, nicht aber als berufsunfähig gilt. Kann beispielsweise ein Polizist seinen Streifendienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben und kann dieser aufgrund interner Personalentscheidungen nicht an den Schreibtisch versetzt werden, so kann dieser als dienstunfähig gelten und aus dem Dienst ausscheiden. Zahlt die private BU-Versicherung jedoch nicht bei Dienstunfähigkeit, erhält der Polizist keine Leistungen. Daher ist auf eine DU-Klausel beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte zu achten.

Beamte am Laptop
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Die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind sehr vielfältig. Unfälle machen nur einen geringen Prozentsatz aus. Besonders häufig scheiden Menschen aufgrund von Nervenerkrankungen und psychischen Krankheiten aus dem Berufsleben aus. Daneben kommt es auch durch Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Krebserkrankungen zu einer andauernden Berufsunfähigkeit.

Versorgungslücke durch private Berufsunfähigkeitsversicherung schließen

Wenn Beamte berufsunfähig beziehungsweise dienstunfähig werden, haben diese je nach Status und Dienstzeit Anspruch auf Versorgungsleistungen vom Staat. Können Beamte auf Widerruf oder  auf Probe ihren dienstlichen Pflichten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachkommen, dann haben diese in der Regel noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Beamte auf Widerruf sowie Beamte auf Probe scheiden dann aus dem Dienst aus, werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und haben damit je nach Ausprägung der Berufsunfähigkeit Anspruch auf die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente liegt – egal, ob man die volle oder teilweise Leistung erhält – ganz deutlich unterhalb des Durchschnittseinkommens eines Beamten.

Die Erwerbsminderungsrente reicht daher kaum aus, um die bisherigen Lebenshaltungskosten zu decken und sein Leben wie gewohnt weiterzuführen. Wer auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen ist, benötigt häufig zusätzliche Sozialleistungen, um das Existenzminimum zu decken. Für Beamte auf Probe sowie  auf Widerruf ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel daher besonders wichtig. Beamte auf Lebenszeit sind vergleichsweise gut abgesichert. Im Falle einer Dienstunfähigkeit erhalten diese keine Erwerbsminderungsrente, sondern ein Ruhegehalt, wenn diese berufsunfähig beziehungsweise dienstunfähig werden.

Das Ruhegehalt hängt von der jeweiligen Position sowie der geleisteten Dienstzeit ab. Zudem müssen Beamte eine mindestens 5-jährige Dienstzeit vorweisen können, um bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf Versetzung in den Ruhestand und ein Ruhegehalt zu haben. Junge Beamte können zusätzlich mit einer privaten Absicherung vorsorgen, um das bis dahin erreichte Ruhegehalt zu ergänzen. Die Höhe der BU-Rente kann im Laufe der Dienstzeit mit dem Steigen des Ruhegehalts abnehmen. Das bedeutet auch, dass Beamte auf Lebenszeit auf die Vereinbarung einer Dynamik bei ihrem Vertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten können.

Als dienstunfähig gilt, wer seinen Dienst aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Wer infolge gesundheitlicher Probleme innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst leisten konnte und keine Aussicht darauf hat, innerhalb eines bestimmten Zeitraums wieder in den Dienst zurückzukehren, kann ebenfalls als dienstunfähig angesehen werden.

Darauf sollten Beamte achten

Wenn Beamte zusätzlich zur staatlichen Versorgung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, sollten sie darauf achten, dass der Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Wichtig ist außerdem, dass der Anbieter auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Beamte sollten zudem eine möglichst lange Laufzeit vereinbaren, da eine Berufsunfähigkeit häufig erst in späteren Lebensjahren eintritt. Die Versicherungsgesellschaften bieten in der Regel unterschiedliche Laufzeiten an, setzen für bestimmte Berufsgruppen wie Polizisten jedoch oftmals Grenzen bezüglich des Endalters. Beamte sollten auf eine Nachversicherungsgarantie achten. Die Nachversicherungsgarantie stellt sicher, dass der Beamte seinen BU-Schutz bei besonderen Lebensereignissen wie einer Heirat, der Geburt eines Kindes sowie der Änderung des Beamtenstatus anpassen kann. Die BU-Rente sollte ausreichend hoch gewählt werden.

Experten raten mindestens 75% des Einkommens durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Wer monatlich 2500 Euro von seinem Dienstherrn erhält, sollte also eine BU-Rente von 1875 Euro mit seinem Versicherer vereinbaren.

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