In welche Krankenversicherung muss man bei einem dualen Studium?

Sie starten in kürze ein duales Studium. Deshalb die Frage: Kann man wie bei einem normalen Studium auch zwischen einer studentischen PKV und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen oder muss man, da man ja auch in einem Unternehmen arbeitet, zwingen in die gesetzliche Krankenversicherung, wie alle Angestellten? Wie sehen da meine Möglichkeiten und die Regelungen aus?

Student in dualem Studium
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Unser Antwort:

Die Vorzüge des dualen Studiums sind unbestritten: Es verbindet das Studieren und Erlernen von Wissen mit einem hohen Ausmaß an Praxisbezug und im besten Fall ist die Übernahme in ein Anstellungsverhältnis direkt nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums gesichert. Die meisten Arbeitgeber honorieren das duale Studium auch mit einer Vergütung von der alle anderen Studierenden nur träumen können. Da die Einnahmen der Studierenden wesentlich höher als bei anderen Studienformen sind, hat der Gesetzgeber im Jahr 2012 einige Änderungen im Bezug auf die Wahlmöglichkeit zur Krankenversicherung vorgenommen.

In Deutschland gilt seit 2007 eine grundsätzliche, ausnahmslose Krankenversicherungspflicht

Die meisten Versicherungen wie eine etwaige Kapitallebensversicherung, eine Haftpflichtversicherung oder die Hausratsversicherung sind in Deutschland freiwillig. Es gibt nur vergleichsweise wenige Beispiele für eine Pflichtversicherung, die von jedem abgeschlossen werden muss. Eine Krankenversicherung für jeden einzelnen Menschen gehört seit 2007 dazu, sie beginnt schon mit der Geburt.

Für das duale Studium gilt die eingeschränkte Wahlfreiheit der Krankenversicherung

Bei einem klassischen Master- oder Bachelor-Studiengang kann sich der Studierende auf Wunsch von der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und schon mit einem sehr jungen Eintrittsalter in die private Krankenversicherung eintreten. Bei einem dualen Studiengang ist diese Möglichkeit seit dem Jahr 2012 nicht mehr gegeben: Da das duale Studium mit der Beschäftigung bei einem Arbeitgeber verknüpft ist, gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb besteht leider nur die Wahlfreiheit innerhalb dieser Gruppe der Krankenversicherungen.

Wer bisher über seine Eltern in der privaten Krankenversicherung versichert war, der könnte sich aber ein Anwartschaft auf den späteren Wiedereintritt in die private Krankenversicherung sichern. Dieser ist bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen möglich oder wenn der dann ehemalige duale Student sich selbständig machen möchte.

Übergangskriterien von der Familienmitversicherung zum eigenen Beitrag

Für die kostenlose Mitversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einige Übergangskriterien, die auch dafür entscheidend sind, ob der duale Student eine eigene Krankenversicherungsmitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung begründen und für diese Beiträge zahlen muss. Dafür gibt es zwei Kriterien:

Die Altersgrenze ist für eine kostenlose Familienmitversicherung entscheidend

Erhält der duale Studierende vom Unternehmen nur Zahlungen unterhalb der unten genannten Einkommensgrenzen, so ist die Altersgrenze für die Form der Krankenversicherung mitentscheidend. Die kostenfreie Familienmitversicherung kann im Regelfall lediglich bis zum 25. Lebensjahr angeboten werden. Danach endet die kostenlose Familienmitversicherung.

Überschreiten der Einkommensgrenze oder der Arbeitszeit

Für die kostenfreie Familienmitversicherung ist neben dem Lebensalter und dem Status als dualer Student auch das Monatseinkommen entscheidend. Für jeden Studierenden (egal ob er in einen dualen Studiengang, einen Master- oder Bachelor-Studiengang eingeschrieben ist) ist das Monatseinkommen entscheidend. Sobald der Studierende mehr als 405 Euro monatlich verdient, werden eigene Beiträge fällig. Diese Grenze ist ausschließlich bei Tätigkeiten im Rahmen der Minijobs höher und beträgt dort 450 Euro pro Monat. Wer diese Grenze überschreitet oder mehr als 20 Stunden wöchentlich während der Vorlesungszeit arbeitet, der muss sich um eine eigene Krankenversicherung kümmern.

Freie Krankenkassenwahl für alle Arbeitnehmer und duale Studierende

Mit dem Entstehen einer eigenen Krankenkassenmitgliedschaft kann der duale Studierende die Krankenkasse frei auswählen. Dies soll den Wettbewerb der einzelnen Krankenkassen anheizen und zu Zusatzangeboten führen. Die meisten Regelungen entsprechen den Regelungen für die normalen Arbeitnehmer oder Auszubildenden. Im Klartext bedeutet dies, dass der Arbeitgeber für den Studierenden keine Krankenkasse auswählen oder vorschreiben kann. Das etwaige Angebot einer Betriebskrankenkasse ist deshalb ein freiwilliges Angebot, welches die Wahlfreiheit des Studierenden nicht einschränkt.

Der Studierende wählt sich eine Krankenkasse aus und teilt dies der Personalabteilung des Unternehmens mit, bei dem er beschäftigt ist. Diese überweist dann die Beiträge direkt, die dann auch auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.

Zusammenfassend kann man sagen, dass das duale Studium im Hinblick auf die Krankenversicherung weitestgehend an die Regelungen eines regulären Beschäftigungsverhältnisses angelehnt ist. Und dass die einkommensabhängigen Beiträge Zugang zum vollen medizinischen Angebot bieten wie ihn alle anderen Krankenversicherten auch haben.

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