Erst selbständig, jetzt arbeitslos: Kann ich in der PKV bleiben?

Die Frage im Detail:
Sie sind aktuell noch selbstständig aber werde in Kürze arbeitslos, da sie ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen. Kann man weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben, in die man im Zuge der Selbstständigkeit eingetreten ist oder muss man in die gesetzliche Krankenversicherung? Welche Möglichkeiten gibt es?

Arbeitslos in der PKV
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Unser Antwort:

Prinzipiell können Sie weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben. Doch hierfür gilt es ein paar Punkte zu beachten. Denn laut Gesetzt tritt mit der Arbeitslosigkeit die Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse wieder ein.

Zunächst einmal ist entscheidend, wie lang Sie während Ihrer Selbständigkeit in der privaten Krankenversicherung Mitglied waren. Diese Zeit ist ausschlaggebend, ob eine weitere Mitgliedschaft überhaupt möglich ist.

Dafür müssen Sie mindestens fünf Jahre bei einer PKV versichert sein, um auch während des Bezugs von Arbeitslosengeld I weiterhin Mitglied bleiben zu können. Zu empfehlen ist dies jedoch nur für Alleinstehende oder als Familienmitglied bei einem sicheren Doppeleinkommen. Sind Sie Alleinverdiener und haben Familie, ist die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung zu empfehlen.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Informieren Sie zunächst Ihre private Krankenversicherung, dass Sie weiterhin Mitglied bleiben wollen und den Antrag auf eine Befreiung zur Versicherungspflicht eingereicht haben. Dieser Antrag ist bei der zuständigen, gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen, bei der Sie vor Ihrer Selbständigkeit versichert waren. Als Zeitfenster haben Sie dafür drei Monate Zeit. Ist diese Frist verstrichen, können Sie nicht mehr diesen Antrag stellen.

Wird der Antrag bewilligt, so zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Allerdings nur in der Höhe, die den Beiträgen entspricht, welche regulär an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen wären.

Hier ist Vorsicht geboten. Nicht selten deckt dieser Zuschuss wirklich alle Kosten. Sie sollten sich daher gut überlegen, wie viel Geld Sie tatsächlich noch an die private Krankenversicherung zahlen können. Sicher haben Sie hier auch die Möglichkeit, den Tarif an Ihre aktuelle Situation anzupassen. Jedoch müssen Sie hier beachten, dass eine spätere Rückkehr in den alten Tarif, der möglicherweise auch mehr Leistungen bereithielt, in den meisten Fällen nur möglich ist, wenn eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet.

Mitgliedschaft ruhen lassen

Einige private Krankenversicherungen bieten für den Fall einer unvorhersehbaren Arbeitslosigkeit auch das Ruhen der Mitgliedschaft an. Das birgt den großen Vorteil, dass zunächst nur sehr geringe Beiträge gezahlt werden müssen und der aktuelle Tarif beibehalten werden kann. Das ist vor allem dann sehr interessant, wenn es sich um ein kurzfristige Arbeitslosigkeit handeln sollte.

Informieren Sie sich in diesem Fall bei Ihrer zuständigen PKV über eine sogenannte Anwartschaftsversicherung. Diese garantiert Ihnen die Rückkehr in die private Krankenversicherung zu den bereits gewährten Tarifen und Leistungen. Je nach Krankenkasse sind hier zwischen fünf und 30% der regulären Prämie zu zahlen.

Versicherungsnehmer die älter als 55 Jahre sind

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist im übrigen für Versicherungsnehmer über 55 Jahre nicht mehr möglich. Sollten Sie also bereits mehr als fünf Jahre bei einer privaten Krankenversicherung sein und haben diese Alter erreicht, so bleibt Ihnen lediglich die Möglichkeit, den Tarif zu einem günstigeren Basistarif zu wechseln. Sie bleiben somit immer in der privaten Krankenversicherung.

Versicherung nach ALG I

Ist die Bezugszeit von ALG I beendet, so müssen Sie erneut schauen, wie es mit der Versicherung weitergeht. Sollten Sie in ein neues Beschäftigungsverhältnis eingetreten sein, so greift an dieser Stelle wieder die gesetzliche Versicherungspflicht bei der GKV. Nun ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die aktuell bei 4.575,00 Euro brutto im Monat liegt wieder entscheidend, ob man sich privat oder gesetzlich versichert.

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