Selbstständige als Rentner: Welche Auswirkung auf die Krankenkassenbeiträge?

Die Frage im Detail
Sie sind Renter und plane aber nebenbei – um meine Rente aufzubessern – eine selbstständige Tätigkeit auszuüben? Da sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichter sind, würde wäre es interessant zu wissen ob und wie sich die selbstständige Tätigkeit auf zuleistendene Krankenkassenbeiträge auswirkt.

Selbständiger Rentner
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Unser Antwort:

Um die Frage der Bewertung von Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit im Rahmen der Krankenversicherung zu beantworten, geht es zunächst um die Klärung grundsätzlicher Fragen. Sofern eine private Krankenversicherung besteht, haben zusätzliche Nebeneinkünfte naturgemäß keinen Einfluss auf die Beitragshöhe, da sich diese unabhängig vom jeweiligen Einkommen nach Alter und Gesundheitszustand bei Eintritt in die Versicherung bemisst.

Bestand dagegen bei Eintritt in das Rentenalter über einen längeren Zeitraum eine gesetzliche Pflichtversicherung oder war man freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung, so erfolgt mit Renteneintritt die Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt, wenn in der zweiten Hälfte des gesamten Erwerbszeitraums zu neun Zehnteln eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung bestand.

Durch den Eintritt in die Krankenversicherung der Rentner wird die Mitgliedschaft in der jeweiligen Krankenkasse nicht aufgelöst. Die Krankenversicherung der Rentner ist vielmehr der Deutschen Rentenversicherung angegliedert und fungiert quasi als fiktiver „Arbeitgeber“ der Rentner. Dementsprechend werden die Hälfte der Krankenkassenbeiträge durch den Rentner selbst und die andere Hälfte durch die Krankenversicherung der Rentner getragen.

Diese Abgabe erfolgt nach den für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Sätzen. Bemessungsgrundlage hierfür ist die jeweilige Altersrente. Kommen zu dieser Altersrente weitere Einkünfte hinzu, so werden diese zu einem Großteil ebenfalls bei den Krankenkassenbeiträgen eingerechnet. Dies gilt etwa für eine zusätzliche betriebliche Form Altersabsicherung nicht aber für so genannte Riester-Verträge oder andere Formen privater Rentenversicherungen. Vor allem aber kommt die Pflicht der Abführung zusätzlicher Beiträge auf solche Rentner zu, die nebenberuflich selbstständig tätig sind.

Selbstständig als Rentner: Ein Zahlenbeispiel

Wenn ein Rentner 1.300 Euro an Rente bezieht, so werden auf diese Rente 14,6% an Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung fällig (§ 241 SGB V). Dies ergibt einen Gesamtbetrag von 189,80 Euro. Hiervon wird die Hälfte, als 94,90 Euro, von der ausgezahlten Rente in Abzug gebracht. Die weiteren 94,90 Euro trägt die Krankenversicherung der Rentner. Hinzu kommt seit 2015 ein so genannter Zusatzbeitrag, welchen die einzelnen Krankenkassen frei festlegen können. Da der vorherige feste Beitragssatz 15,5% betrug, dürften hierbei in der Regel weitere 0,9% an Krankenkassenbeiträgen hinzu kommen. Diese werden dann ausschließlich vom Rentner selber getragen.

Für selbstständige Einkünfte entfällt der Anteil der Krankenversicherung der Rentner. Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit werden daher in voller Höhe und zum vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung heran gezogen. Kommt zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6% Zusatzbeitrag von 0,9% hinzu, so werden 15,5% der aus selbstständiger Tätigkeit erzielten Einkünfte als Beitrag zur gesetzlichen Krankenkassen fällig. Bei zusätzlichen Einkünften von 400,00 Euro würde der zusätzliche Beitrag entsprechend 62,00 Euro betragen. Die monatliche Gesamtbelastung im Rahmen der Krankenversicherung stiege damit auf 156,90 Euro bei Gesamteinkünften von 1.700 Euro.

Dies führt zu zwei Schlussfolgerungen: zum einen macht es gerade für selbstständig tätige Rentner Sinn, bei den Zusatzbeiträgen der einzelnen Krankenkassen genau hinzuschauen. Zum anderen lohnt es sich auch für Rentner, deren Zusatzeinkünfte steuerlich nur wenig Relevanz haben, möglichst viele Betriebsausgaben vom Finanzamt anerkennen zu lassen, weil auf diese Weise auch die Krankenkassenbeiträge deutlich sinken.

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