Kann man im EU-Ausland leben aber in Deutschland versichert bleiben?

Sie planen auf unbestimmte Zeit den Großteil des Jahres im EU-Ausland zu leben, haben aber noch gewisse Verpflichtung in Deutschland, so dass sie optimal in Deutschland versichert bleiben möchten. Deshalb die Frage: Kann man überwiegend im EU-Ausland leben aber gleichzeitig (normal) in Deutschland krankenversichert bleiben? Wenn nein, was müsste man dann tun? Wenn ja, gibt dafür bestimmte Voraussetzungen oder Anträge, die erfüllt werden müssen?

EU Ausland Amsterdam
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Unser Antwort:

Grundsätzlich kann im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens innerhalb der EU-Staaten und einigen Ländern außerhalb der EU nach Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) eine medizinische Behandlung in Anspruch genommen werden. Ob der Versicherungsschutz im EU-Ausland bei einem längeren Aufenthalt weiter aufrechterhalten werden kann, ist von mehreren Faktoren abhängig.

Voraussetzung für die Weiterversicherung in Deutschland

Um in der gesetzlichen Krankenkasse während eines Auslandsaufenthaltes innerhalb der EU weiterhin versichert zu bleiben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es darf kein steuerpflichtiges Einkommen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder aus einer Selbstständigkeit erzielt werden. Dies gilt vor allem für Personen, die eine längere Zeit im Ausland verbringen und noch keine Rente beziehen und vom eigenen Vermögen leben.
  • Rentner, die eine deutsche Rente beziehen, haben dadurch volle Bewegungsfreiheit. Ein gesetzlich pflichtversicherter Rentner kann sich innerhalb der Staaten der EU frei bewegen und bestimmen, wo sich sein Wohnsitz befindet. Solange er über keine Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis in diesem Land erzielt, bleibt die deutsche Krankenversicherung aufrecht.
  • Die dritte Gruppe sind Studenten, die einen längeren Auslandsaufenthalt planen und weiterhin an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind.

Durch die Einführung der Europäischen Versicherungskarte ist es nicht mehr nötig, im Falle eines Auslandsaufenthaltes Anträge an die Krankenkasse zu stellen. Das Formular E111 wird nur dann benötigt, wenn keine Europäische Versicherungskarte verfügbar ist.

Auf der Europäischen Krankenversicherungskarte sind folgende Daten gespeichert:

  • Familien- und Vorname des Inhabers der Karte
  • Geburtsdatum
  • die ersten 10 Stellen der Krankenversichertennummer
  • Kennnummer der gesetzlichen Krankenkasse
  • Karten-Kennnummer
  • Gültigkeitsdauer der Versicherungskarte

…in Deutschland privat versichert

Besteht eine private Krankenversicherung, ist der Versicherungsschutz immer abhängig von den Bestimmungen des privaten Versicherers. Grundsätzlich laufen die Verträge nach dem Umzug ins EU-Ausland normal weiter. Trotzdem ist es wichtig, sich mit dem Krankenversicherer in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt ausführlich zu klären.

…in Deutschland gesetzlich versichert

Wird eine in Deutschland gesetzlich krankenversicherte Person krank und benötigt eine ärztliche Behandlung, muss diese in vielen Fällen direkt vor Ort bar bezahlt werden. Eine Direktverrechnung zwischen behandelndem Arzt und deutscher Krankenkasse ist selten üblich. Es muss jedoch beachtet werden, dass im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens von der Krankenversicherung ausschließlich jene Leistungen übernommen, die in Deutschland von der Krankenkasse für die gleiche Leistung bezahlt werden. Zusätzlich hat die Krankenkasse die Möglichkeit, Abschläge für erhöhte Bearbeitungskosten vorzunehmen.

Ist aufgrund der Erkrankung ein Krankenhausaufenthalt nötig, muss zuvor die Zustimmung der Krankenkasse eingeholt werden. Diese entscheidet dann, ob die Behandlung im Ausland durchgeführt werden kann oder der Patient zur Behandlung die Leistungen eines inländischen Krankenhauses in Anspruch nehmen muss.

Erwähnt werden muss auch, dass ausschließlich auf den in den Ländern gültigen Krankenversicherungsschutz Anspruch besteht. Dieser kann, abhängig vom Land, in Deutschland als selbstverständlich angesehene Leistungen nicht enthalten. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen erfolgt auf eigene Rechnung und wird nicht erstattet.

Da die Behandlungskosten von Land zu Land unterschiedlich sind, ist es empfehlenswert, eine zusätzliche private Krankenversicherung für den Aufenthalt im Ausland abzuschließen.

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