Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte: Ratgeber & mehr

Ratgeber zum Schutz vor Berufsunfähigkeit für Zahnärzte

Unabhängig davon, ob ein Zahnarzt freiberuflich oder im Angestelltenverhältnis tätig ist, er sollte sich in jedem Fall durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Oftmals genießen Zahnmediziner und Mediziner besondere Vorteile bei den Versicherungsgesellschaften, aber auch hier empfiehlt sich ein frühzeitiger Abschluss.

Arbeitskraft frühzeitig absichern

Zahnarzt in Praxis
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In jungen Jahren unterschätzen viele Zahnärzte das Risiko, irgendwann einmal im Leben berufsunfähig zu werden und auf Leistungen vom Staat, des berufsständischen Versorgungswerks oder der Versicherung angewiesen zu sein. Dabei sind auch Zahnärzte von diesem Risiko betroffen. Auf den ersten Blick scheint das Risiko der Berufsunfähigkeit für einen Zahnarzt eher gering zu sein. Allerdings kann dieser Beruf eine körperliche Herausforderung sein. So erfordern zahnmedizinische Tätigkeiten ein gutes Sehvermögen, eine ruhige Hand und auch Rücken- und Wirbelsäulenbereich sollten belastbar sein. Im Laufe des Lebens können Erkrankungen oder Unfälle diese Fähigkeiten beeinträchtigen.

Kann ein Zahnmediziner seinen Beruf nicht mehr ausüben, bedeutet das, dass er seine Arbeitskraft verliert und sein Einkommen nicht mehr aus eigener Kraft erwirtschaften kann. Wer dann nicht ausreichend vorgesorgt hat, muss seinen gewohnten Lebensstandard aufgeben und ist möglicherweise sogar auf Hilfe vom Staat angewiesen. Dieses Gesundheitsrisiko sollten Zahnmediziner durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abdecken.

Zu den häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit gehören psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats, Herz-Kreislauf-Krankheiten sowie Krebserkrankungen. Vor diesen Erkrankungen ist niemand sicher und Statistiken haben gezeigt, dass eine Berufsunfähigkeit grundsätzlich jeden treffen kann. Um einen angemessenen BU-Schutz als Zahnarzt zu erhalten, sollte man diesen möglichst jung und gesund abschließen. Die Versicherungsgesellschaften können den Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnen oder einen Risikozuschlag veranschlagen, wenn bereits Erkrankungen und gesundheitliche Probleme vorliegen. Zudem ist der Versicherungsschutz für junge, gesunde Menschen wesentlich günstiger zu haben.

Versorgung durch das berufsständische Versorgungswerk

Aus Sicht der Versicherungsgesellschaften handelt es sich bei der Berufsunfähigkeit um eine Form der Invalidität. Diese muss vom Arzt durch ein Attest bestätigt werden und bedeutet, dass der Betroffene seinen Beruf gar nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben kann. Zu beachten ist, dass eine gesetzliche beziehungsweise private Unfallversicherung nicht ausreicht, um das Risiko der Berufsunfähigkeit abzudecken. Leistungen aus der Unfallversicherung erhält nur, wer tatsächlich durch einen Unfall berufsunfähig geworden ist. Allerdings wird nur ein geringer Anteil der Betroffenen tatsächlich durch einen Unfall aus dem Berufsleben katapultiert. Zum Vergleich: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet unabhängig von der Ursache der Berufsunfähigkeit.

Grundsätzlich haben Zahnärzte Anspruch auf Leistungen aus dem berufsständischen Versorgungswerk, wenn diese berufsunfähig werden. Allerdings tritt das berufsständische Versorgungswerk erst dann ein, wenn der Beruf zu 100% nicht mehr ausgeübt werden kann. Zudem muss die Berufsunfähigkeit für alle möglichen zahnärztlichen Tätigkeiten vorliegen. Man sagt, dass das berufsständische Versorgungswerk nur „im schlimmsten Fall“ für die Berufsunfähigkeit aufkommt. Dies muss jedoch im Einzelfall abgeklärt werden.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bereits, wenn eine Berufsunfähigkeit von 50% festgestellt wird. Um festzustellen, ob ein Zahnarzt berufsunfähig ist, und wie stark die Berufsunfähigkeit ausgeprägt ist, muss ein Gutachter hinzugezogen werden.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte

Durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung können sich Zahnärzte zusätzlich gegen dieses Risiko absichern. Die BU-Rente sollte so hoch gewählt werden, dass der bisherige Lebensstandard gehalten werden kann. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gibt dem Betroffenen Sicherheit, dass die Lebenshaltungskosten auch dann gesichert sind, wenn dieser seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Zudem gibt die private Absicherung dem Betroffenen die Möglichkeit, sich – wenn möglich – beruflich neu zu orientieren.

Der Versicherungsschutz wird durch laufende Prämienzahlungen erreicht. Besonders wichtig ist die private Absicherung für Zahnärzte, die eine eigene Praxis gegründet oder andere Investitionen mit fremder Hilfe getätigt haben. Diese Investitionen müssen über einen langen Zeitraum hinweg abbezahlt werden und fällt das Einkommen aus, können die Ratenzahlungen womöglich nicht mehr vorgenommen werden. Betroffene geraten dann schnell in die Schuldenfalle.

Wer als Zahnarzt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, dass der Versicherungsschutz bis über das 60. Lebensjahr hinaus vereinbart wird. Bei Medizinern tritt eine Berufsunfähigkeit häufig erst danach ein. Aus diesem Grund sollten Zahnmediziner den Versicherungsschutz ausreichend lang wählen und nicht zugunsten einer geringeren Prämie eine kürzere Laufzeit wählen. Der Tarif sollte auf die abstrakte Verweisung verzichten.

Je jünger und gesünder der Zahnarzt ist, desto günstiger ist der private Schutz. Je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft zahlt ein 30-jähriger Zahnarzt für eine Berufsunfähigkeitsversicherung von 1000 Euro mit einer Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr 60 Euro monatlich. Wer erst mit 40 Jahren einsteigt, zahlt je nach Tarif und Anbieter bereits 80 Euro.

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