Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer: Details & mehr

Ratgeber zum Schutz vor Berufsunfähigkeit für Lehrer (verbeamtet & angestellt)

Viele Lehrer genießen nach wie vor den Beamtenstatus und erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit Leistungen vom Staat. Allerdings reicht diese Versorgungsleistung nicht immer aus, um den eigenen Lebensstandard zu sichern. Für Lehrer, die im Angestelltenverhältnis tätig sind, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig.

Private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für Lehrer

Lehrer vor Tafel
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Bei einigen Berufsgruppen wie beispielsweise Lehrern und Anwärtern auf das Lehramt greift die allgemeine Definition von Berufsunfähigkeit in der Regel nicht. Wenn Lehrer oder andere Beamte aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand gehen müssen, bedeutet dies nicht, dass diese auch den Status eines Berufsunfähigen innehaben. In diesem Falle spricht man in der Regel auch nicht von Berufsunfähigkeit, sondern von Dienstunfähigkeit. Um diese Dienstunfähigkeit festzustellen, wird bei Lehrern das Beamtenrecht angewandt.

Als dienstunfähig gilt ein Lehrer dann, wenn dieser aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Von einer dauerhaften Dienstunfähigkeit geht das Gesetz aus, wenn der Beamte aufgrund einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht in der Lage war, seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen, und es nicht so aussieht, als könne dieser seine Tätigkeit innerhalb weiterer sechs Monate wieder aufnehmen.

LehrerinBesonders wichtig ist eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit in jedem Fall für Lehramtsanwärter, gerade ins Berufsleben eingestiegene Lehrer und Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis.

Lehramtsanwärter und frisch Verbeamtete haben noch keinen oder keinen so hohen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Absicherung. Angestellte Lehrer sind wie andere Angestellte auch auf staatliche Leistungen wie die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente und Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen. Für verbeamtete Lehrer gilt, dass der Anspruch auf Leistungen mit zunehmendem Lebensalter und dem eingenommenen Status steigt. Nach einer Dienstzeit von fünf Jahren können Beamte davon ausgehen, dass ihnen nur etwa 50% des vorherigen Bruttogehalts zustehen. Hier müssen sich Lehrer also überlegen, ob ihnen die staatlichen Leistungen zur Deckung des Lebensstandards ausreichen. Ist das nicht der Fall, sollte man als Lehrer unbedingt eine private Dienst- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Angestellte Lehrer benötigen in jedem Fall eine zusätzliche Absicherung. Die staatliche volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente deckt oftmals nicht einmal das Existenzminimum.

Lehrer sollten sich in jedem Fall ausreichend vor einem Verlust des Einkommens durch ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf absichern. Gerade Lehrer haben ein hohes Risiko ihren Beruf aufgrund von Stress nicht mehr ausüben zu können. Unabhängig davon, ob man als angestellter Lehrer, Lehrer auf Probe, Lehrer auf Widerruf oder Lehrer auf Lebenszeit tätig ist, diese Tätigkeit ist anstrengend und mit einem hohen Stresslevel verbunden. Immer häufiger müssen Lehrer aufgrund einer abnehmenden psychischen und physischen Belastbarkeit vorzeitig aus ihrem Beruf aussteigen. Ein Großteil der Lehrer erreicht die Regelaltersgrenze von 65 Jahren nicht. Häufige Gründe für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Lehrerberuf sind psychische und psychosomatische Erkrankungen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Burnout wird bei Lehrern häufig diagnostiziert. Wer sich in solch einem Fall nicht zusätzlich mit finanziellen Sorgen belasten möchte, sorgt privat vor.

Ruhegehalt ist an Bedingungen geknüpft

junger LehrerBeamtee rhalten bei einer vom Dienstherren festgestellten Dienstunfähigkeit in der Regel ein Ruhegehalt. Anspruch auf dieses Ruhegehalt haben allerdings nur Beamte auf Lebenszeit, die bereits die 5-jährige Wartezeit erfüllt haben. Beamte auf Probe sowie Beamte auf Widerruf haben diesen Anspruch auf ein Ruhegehalt noch nicht. Werden diese dienstunfähig, dann werden diese Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Eine Ausnahme bilden Beamte auf Probe, die einen Dienstunfall erleiden. Die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung führt dazu, dass die betroffenen Lehrer auf Probe beziehungsweise auf Widerruf bestenfalls einen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente haben. Die 5-jährge Wartezeit spielt nur dann keine Rolle, wenn der Lehrer ohne grobes Verschulden bei Ausübung seines Dienstes dienstunfähig geworden ist.

Für die Ermittlung des Ruhegehalts werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der Ruhegehaltsatz herangezogen. Der Ruhegehaltsatz liegt bei 1,875% und bezieht sich auf jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr. Das Ruhegehalt steigt somit mit zunehmenden Dienstjahren an. Der Maximalsatz ist nach 40 Jahren erreicht. Maximal sind jedoch 75% möglich. Zusätzlich müssen bei vorzeitigem Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit die Zurechnungszeit sowie der Versorgungsabschlag berücksichtigt werden. Für Lehrer ist es daher vor allem in den ersten Berufsjahren sinnvoll, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung beziehungsweise Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Da das Ruhegehalt mit den Jahren steigt, kann die vereinbarte Rente mit zunehmenden Dienstjahren sinken.

Dienstunfähigkeitsversicherung – richtig versichern

Angenommen das Ruhegehalt eines Lehrers liegt in der Anfangszeit bei 1.400 Euro. Der tatsächliche Bedarf liegt jedoch 1.000 Euro darüber. Dann sollte die Rente bei Dienstunfähigkeit mindestens 1.000 betragen, damit der Lebensstandard im Ernstfall gesichert ist.

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