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Wechsel (Rückkehr) von der PKV in die GKV in 2020

Wer in de PKV versichert ist, denkt unter bestimmten Voraussetzungen über einen Wechsel zurück zur GKV nach. Doch die Rückkehr ist für die meisten Mitglieder leider nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.

Schwieriger Ausstieg aus der PKV

Der Gesetzgeber erschwert den Wechsel von der PKV in die GKV, um zu verhindern, dass die Versicherten in jungen Jahren, die für junge und gesunde Menschen zumeist günstigen Tarife einer Privatversicherung nutzen und dann erst im Alter zu einer gesetzlichen Krankenkasse zurückkehren.

Genauso wie für den Wechsel von der GKV in die PKV, müssen für eine erfolgreiche Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wer über 55 Jahre alt ist und nicht fünf Jahre gesetzlich versichert war bevor die (erneute) Versicherungspflicht wieder eintritt, hat kaum eine Chance in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Für Angestellte und Selbstständige gelten jedoch unterschiedliche Regeln.

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Frei Wahl für einige Personengruppen

In Deutschland besteht die Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Die Krankenversicherungspflicht gilt seit einigen Jahren nicht mehr nur für Arbeitnehmer, sondern betrifft auch Selbstständige.

Selbstständige haben jedoch in der Regel – unabhängig von ihrem Einkommen – die Wahl, ob sie sich in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung anmelden möchten. Das gilt zumindest dann, wenn man sich erstmalig selbstständig macht und zuvor in der GKV pflichtversichert war. Freiwillig gesetzlich weiter versichern können sich Personen, die in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Versicherungsfreiheit mindestens 24 Monate bzw. 12 Monate ununterbrochen unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der gesetzlichen Pflichtversicherung in einer GKV Mitglied waren.

Neben Selbstständigen können sich auch Studenten, Beamte sowie Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze im Vorjahr überschritten hat, privat versichern.

So ist eine Rückkehr zur GKV möglich

erfolgreiche Rückkehr in GKV
© Kiattisak / Adobe Stpck

Wer sich nicht für die freiwillige gesetzliche Weiterversicherung entscheidet, sondern einen Vertrag bei einer privaten Krankenkasse unterschrieben hat, kann später nicht einfach so in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

Ein schneller Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist praktisch unmöglich.

Gerade für Selbstständige gestaltet sich der Weg zurück nicht einfach. Eine Möglichkeit für die Rückkehr zur GKV ist die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit und die Aufnahme eines versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnisses. Bei dem Angestelltenverhältnis darf das Jahresentgelt die Versicherungspflichtgrenze jedoch nicht übersteigen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, seine Geschäftstätigkeit zu beenden und auch kein eigenes Einkommen mehr zu beziehen. Wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist, kann man nach der Geschäftsaufgabe in der Familienversicherung mitversichert werden. Wer sich für diesen Schritt entscheidet und einige Zeit pflichtversichert war, kann aus diesem Status heraus auch bei Aufnahme einer neuen selbstständigen Tätigkeit in der GKV bleiben.

Zu beachten ist, dass Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, auch dann nur unter bestimmten Voraussetzungen der GKV beitreten können, wenn sie durch die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses versicherungspflichtig werden.

Wichtig zu wissen ist, dass die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge anhand des Einkommens berechnet werden. Erhält der Selbstständige einen Gründungszuschuss, dann wird auch dieser bis zu einem gewissen Teil in die Beitragsberechnung einbezogen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze spielt eine wichtige Rolle

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze – kurz JAEG – gibt den Betrag an, bis zu dem Arbeitnehmer gesetzlich versichern sein müssen. Die JAEG ist auch als (die zuvor erwähnte) Versicherungspflichtgrenze bekannt. Wer Arbeitnehmer ist, darf sich ab einem Jahresentgelt von 62.550 Euro (Stand: 2020) beziehungsweise einem Monatsentgelt von 5212,50 Euro auch privat versichern (2019 waren es 60.750 Euro pro Jahr). Für Selbstständige, die in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren möchten, bedeutet das im Umkehrschluss, dass sie eine Angestelltentätigkeit aufnehmen müssen, bei welcher das Entgelt unterhalb der Jahresentgeltgrenze liegt.

Die gesetzliche und die private Krankenversicherung haben Vor- und Nachteile. Eine Rückkehr aus der PKV zurück in die GKV kann sich beispielsweise dann lohnen, wenn man eine Familie gründen möchte und der Ehepartner sowie die Kinder in der Familienversicherung mitversichert werden sollen. Für junge Menschen ist dagegen die PKV oftmals günstiger. Da die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge einkommensabhängig berechnet werden, müssen Gutverdiener mit hohen Beträgen rechnen. Allerdings gibt es auch da eine Obergrenze.

Schritt für Schritt zur neuen Krankenkasse

Bevor Sie die Rückkehr von der PKV zur GKV wagen, gilt es diese 4 Schritte abzuklären.

  1. Prüfen Sie, welche Ansprüche Sie bei Ihrer derzeitigen Versicherung haben, und ob Sie durch einen Wechsel eventuell wertvolle Rückstellungen verlieren. Möglicherweise kommt ein günstigerer Tarif bei Ihrer privaten Krankenkasse in Frage.
  2. Kontrollieren Sie Ihren aktuellen Vertrag, ob Sie etwaige Kündigungsfristen einzuhalten haben.
  3. Prüfen Sie, ob Sie die in 2020 geltenden Voraussetzungen für eine Rückkehr erfüllen. (z. B. unter 55 Jahre alt, Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit und Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit, Jahresentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze)
  4. Stellen Sie einen Antrag auf eine gesetzliche Krankenversicherung und kündigen Sie Ihre private Krankenversicherung erst, wenn Sie bestätigt bekommen, dass Sie auch aufgenommen werden.

Bevor Sie von der PKV in die GKV wechseln, lassen Sie sich unbedingt von einem entsprechend geschulten Anwalt oder einem Versicherungsexperten beraten. Da es in diesem Bereich zahlreiche Grauzonen gibt, sollten Sie bei einer unklaren Sachlage unbedingt einen Experten um Rat fragen.

Aktualisiert: 05.2020