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Private Krankenversicherung für junge Selbstständige?

Die private Krankenversicherung kann gerade für junge Selbstständige sehr sinnvoll sein. Dennoch sollten sie bei der Ausgestaltung des Tarifs einiges beachten, um wirklich alle Vorteile zu nutzen.

Wer sich beruflich bereits in jungen Jahren selbstständig macht muss sich in kurzer Zeit mit einer Vielzahl von Problemfeldern beschäftigen. Neben dem Aufbau des Betriebes an sich ergibt sich eine Vielzahl steuerlicher und versicherungstechnischer Fragen – auch bei der eigenen Krankenversicherung.
Die in diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidungen haben vielfach eine lebenslang nachwirkende Tragweite. Entsprechend sorgfältig sollte man als in die Selbstständigkeit Startender gerade bei der Wahl der Krankenversicherung sein.

Grundsatzentscheidung: PKV oder GKV?

Anders als Arbeitnehmer hat man als Selbstständiger die Wahl, sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern. Beide Modelle haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Allerdings kommen die Vorteile der gesetzlichen Krankenkassen erst dann wirklich zum Tragen, wenn man eine Familie gegründet hat. Dann nämlich sind alle Familienmitglieder über die Mitgliedschaft der Verdieners automatisch mit versichert.
Bei der privaten Krankenversicherung muss dagegen nicht nur der Ehepartner sondern auch jedes einzelne Kind jeweils einzeln versichert werden. Entsprechend hoch fallen dann die monatlichen Versicherungsprämien an.

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Allerdings ist die Gründung einer Familie im heutigen Regelfall eher später in der Lebensplanung vorgesehen. Entsprechend gibt es für junge Selbstständige keinen guten Grund für den Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung. Denn die Beiträge sind gerade in einem jungen Eintrittsalter bei den privaten Krankenversicherungen oftmals günstiger als die am Einkommen orientierten gesetzlichn Krankenkassenbeiträge. Außerdem führt ein früher Beitritt zur PKV dazu, dass die Beiträge auch in späteren Jahren deutlich niedriger liegen gegenüber Versicherungsnehmern, die erst in einem höheren Alter in die PKV wechseln.

Gerade zu Anfang die vernünftige Wahl

Vor allem sollten junge Selbstständige sich bei der Entscheidung zwischen gesetzlicher und privaten Krankenversicherung folgendes vor Augen halten: ein späterer Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse ist in der Regel überhaupt kein Problem.

Umgekehrt sieht es dagegen schwieriger aus. Durch das höhere Lebensalter beim Eintritt in die private Krankenversicherung liegen die Beiträge automatisch höher. Sollten sich zwischenzeitlich ernsthafte Verletzungen oder chronische Erkrankungen ergeben haben, ist ein Wechsel in die PKV möglicherweise vollkommen ausgeschlossen oder mit hohen Aufschlägen auf die Beiträge verknüpft. Dies alles lässt sich durch eine frühzeitig abgeschlossene private Krankenversicherung umgehen.

Vom frühen Eintritt in die Versicherung profitiert Selbstständige darüber hinaus auch dann noch ein Leben lang, wenn man zwischenzeitlich für die Zeit, in welcher die Kinder groß gezogen werden, in die gesetzliche Krankenkasse wechselt. Denn im Anschluss hat man in der Regel die Möglichkeit, erneut zu den alten Konditionen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Hierfür ist lediglich die Aufrechterhaltung einer Anwartschaft notwendig. Für diese fallen nur geringe Kosten an.

Die Ersparnis durch die Anwartschaft gegenüber einem Neueintritt kann dagegen je nach Lebensalter immens ausfallen. Insofern spricht gerade bei einem jungen Start in die Selbstständigkeit so gut wie alles für den Abschluss eines privaten Versicherungsvertrages.

Von besseren Leistungen profitieren

Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen liegen für Selbstständige (und alle anderen Berufsgruppen) vor allem in dem breiteren Leistungsangebot. Während die gesetzlichen Krankenkassen die medizinische Grundversorgung garantierten, hat man bei den privaten Krankenversicherungen die Möglichkeit, den Umfang der Versicherung selber festzulegen. Hierfür bieten sie in der Regel verschiedene Tarifstufen an. Häufig sind diese in drei Klassen aufgeteilt. Die unterste Stufe entspricht dabei in der Regel weitestgehend den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Der mittlere Tarif zeichnet sich meist durch verbesserte Leistungen vor allem bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus aus.

Weiterhin gibt es meist eine darüber liegende Tarifgruppe, bei welcher auch alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Akupunktur und andere Extras mit in die Krankenversicherung aufgenommen werden.

Welcher Tarif macht Sinn?

selbstständig & dynamisch
© olly / Fotolia

Aufgrund der niedrigeren Kosten entscheiden sich gerade viele junge Selbstständige oftmals zunächst für den Basistarif der privaten Krankenversicherung. Hierbei gilt es allerdings folgendes zu bedenken:

die besonderen Vorteile einer Privatversicherung treten nirgends deutlicher zutage als bei einem Krankenhausaufenthalt. Gerade dann, wenn man medizinische Versorgung am nötigsten hat, sollte diese auch wirklich erstklassig sein. Der PKV-Tarif sollte deshalb eine Chefarzt-Behandlung sowie eine Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett Zimmer umfassen.
Der Grund dafür ist ganz einfach: je besser die Behandlung im Krankenhaus ist, desto schneller ist man auch wieder auf den Beinen. Gerade als Selbstständiger kommt es bei einer Verletzung oder einer Krankheit darauf an, möglichst schnell wieder fit zu werden, weil man nur dann Geld verdient. Insofern machen verbesserte Leistungen im stationären Bereich gerade für Selbstständige in besonderer Weise Sinn.

Außerdem ist es mindestens eine Überlegung wert, in den Vertrag der Krankenversicherung auch eine Krankentagegeld-Versicherung aufzunehmen, um im Falle eines Falles die entstehenden Verdienstausfälle besser auffangen zu können. Allerdings sind die hierfür anfallenden Kosten umso höher, je früher die Versicherung eintrittspflichtig sein soll. Hier lohnt es sich genau zu kalkulieren. Für eine Zeit von vier bis sechs Wochen sollten Selbstständige für Krankheitsfälle ein privates finanzielles Polster geschaffen werden. Auf diese Weise bleiben die fälligen Prämien für die Krankentagegeldversicherung in einem verträglichen Rahmen und man ist umgekehrt im Falle einer mehrmonatigen Erkrankung ausreichend abgesichert.