Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland

Wer sich auf Reisen ins Ausland begibt, sollte sich bewußt sein, dass die gesetzliche Krankenversicherungdort nur beschränkt die gleichen Leistungen erbringt, wie in Deutschland. Deshalb sollte vorab geprüft werden, welche Kosten wirklich übernommen werden und ob eine private Zusatzversicherung sinnvoll ist.

Die GKV innerhalb und außerhalb der EU

Bei einem Aufenthalt in einem der EU-Länder besteht für gesetzlich Versicherte ein umfassender Versicherungsschutz. Denn innerhalb der EU sowie in einigen anderen Ländern mit Sozialversicherungsabkommen, wie zum Beispiel in der Schweiz, der Türkei oder Kroatien, reicht es aus, die Krankenversicherungskarte zur Abrechnung von medizinisch notwendigen Behandlungen vorzulegen.

Wichtig: Die Versicherungskarte muss auf der Rückseite als EHIC- bzw. als europäische Krankenversicherungskarte ausgewiesen sein: Hier gibt es weitere Infos zur EHIC-Karte.

Innerhalb der EU müssen Versicherte für die Inanspruchnahme einer medizinisch notwendigen ambulanten Behandlung nicht einmal vorab die Zustimmung der Krankenkassen einholen. Ausnahmen davon gibt es allerdings für stationäre Behandlungen in Krankenhäusern des jeweiligen Landes.

Allerdings gibt es auch innerhalb der EU Einschränkungen im Leistungsumfang. Denn grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenkassen nur Leistungen bis zur Höhe, die auch in Deutschland üblich ist. Geht die Leistung über den gesetzlichen Umfang hinaus, dann müssen Versicherte damit rechnen, die Kosten selbst tragen zu müssen. Zudem richtet sich der Leistungsumfang auch danach, welche Versicherungsleistungen im jeweiligen Land üblich sind, sodass es in den einzelnen Ländern durchaus Unterschiede gibt.

Wird der Urlaub außerhalb der EU-Länder verbracht, dann sollten Reisende unbedingt vorab mit der Krankenkassen sprechen. Grundsätzlich ist es möglich, dass die Krankenkasse die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen übernimmt, wenn diese dem allgemein anerkannten Stand entsprechen und der Versicherte unverzüglich Hilfe benötigt. Diese Regelung gilt jedoch nur für bis zu sechs Wochen im Jahr.
Zudem können die Leistungen nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden, sondern Versicherte können die Rechnungen nachträglich einreichen.

Diese Leistungen werden im Ausland nicht erstattet

Zunächst einmal werden von der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland keine medizinischen Leistungen erstattet, die auch im Inland nicht bezahlt werden. Allerdings wird der Leistungsumfang zusätzlich noch deutlicher eingeschränkt, denn die GKV muss im Ausland nur das bezahlen, was im jeweiligen Land von der Krankenversicherung übernommen wird. Demnach gibt es auch innerhalb der EU deutliche Unterschiede, sodass Versicherte nicht selten Zuzahlungen leisten müssen.

So werden in einigen Ländern zum Beispiel Zahnarztbehandlungen grundsätzlich nicht von der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sodass Urlauber selbst bei einer notwendigen Zahnarztbehandlung die Kosten selber tragen müssen. Um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben, ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung erforderlich. Diese übernimmt in der Regel im Ausland die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen.

Warum eine Zusatzversicherung sinnvoll ist

Zusatzschutz für Reisen
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Dabei ist es durch Abschluss einer solchen Zustzversicherung sogar möglich, den Status eines Privatpatienten zu erhalten. Dadurch können umfassende Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden. Zugleich ist – je nach gewähltem Tarif – die Behandlung in einer Privatklinik möglich, was im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht üblich ist. Weiterhin können Reisende mit einer privaten Auslandskrankenversicherung einen Tarif abschließen, der die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes beinhaltet. Durch Erhalt dieses Tagegeldes kann bereits ein Teil der zusätzlich entstehenden Kosten gedeckt werden.

Roomin-In wird ebenfalls nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dabei handelt es sich um eine Zusatzleistung, mit welcher eine Begleitperson im gleichen Krankenzimmer mit aufgenommen werden kann. Insbesondere bei der Erkrankung von Kindern ist dies eine wichtige Leistung. Ebenfalls privat versicherbar ist die Kostenübernahme eines Verlegungs-Krankentransportes mit einer nahestehenden Begleitperson.

Kommt es im Ausland zu einem Notfall, welcher der Bergung oder Rettung durch einen Rettungsdienst bedarf, dann können diese Kosten je nach Zusatztarif ebenfalls übernommen werden. Zudem ist es grundsätzlich nicht möglich, einen Rücktransport aufgrund einer Erkrankung oder nach einem Unfall über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen zu lassen. Deshalb kann der Abschluss einer Zusatzversicherung bei Auslandsaufenthalt sinnvoll sein, die den Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall mit einschließt.

Insbesondere bei Reisen in Länder, in denen die medizinischen Standards nicht mit denen in Deutschland vergleichbar sind, ist der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung häufig angeraten. Denn dann kann sich der Erkrankte für die Behandlung in ein anderes Land transportieren lassen, ohne die Kosten dafür selber tragen zu müssen.

Auch Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall sind in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt im Ausland nicht vorgesehen. Kommt es während des Auslandsaufenthaltes zum Beispiel zu einem Unfall, der eine dauernde körperliche oder geistige Beeinträchtigung zur Folge hat, dann können Privatversicherte je nach Invaliditätsgrad eine Versicherungsleistung in vorab gewählter Höhe erhalten. Dies Leistung kann ebenfalls bei einem Todesfall vereinbart werden.

Fazit: Besonders wenn Sie sich außerhalb der EU aufhalten oder gar in „exotischen“ Ländern unterwegs sind, sollten Sie sich nicht alleine auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen. Nutzen Sie die Möglichkeit ein privaten Auslandskrankenversicherung, um sich gegen alle Eventualität während Ihres Aufenthalts im Ausland abzusichern.