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Welche Krankenversicherung für Selbstständige mit geringem Einkommen

Für Selbstständige, die zu Beginn noch mit einem geringen Einkommen auskommen müssen, sollte die Wahl der Krankenversicherung gut überlegt sein. Auch wenn die PKV häufig durch niedrige Beiträge besticht, bieten auch die gesetzlichen Krankenkassen – je nach Lebenssituation – finanzielle Vorteile.

Selbstständige haben grundsätzlich die Wahl, ob sie als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben wollen oder sich privat krankenversichern lassen. Anders als bei Arbeitnehmern ist diese Wahlmöglichkeit nicht an bestimmte Einkommenshöhen gebunden. Die Einkünfte spielen aber eine wichtige Rolle bei der Wahl zwischen den beiden Versicherungssystemen. Gerade bei Existenzgründungen sind die erzielten Einnahmen zunächst überschaubar. Die Beiträge zur Krankenversicherung können da schnell zur Belastung werden.

Haupterwerb als Voraussetzung für Wahlfreiheit

Die Wahlfreiheit besteht nur, wenn die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Ansonsten wird die Art der Krankenversicherung maßgeblich durch den Haupterwerb beeinflusst. Wenn Sie zum Beispiel überwiegend als Arbeitnehmer beschäftigt sind, Ihre Selbstständigkeit nur nebenberuflich ausüben und Ihre Einkünfte unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, bleiben Sie weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

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Früher galt für den Haupterwerb die Regel, dass Sie mindestens 18 Stunden wöchentlich in der Selbstständigkeit aktiv sein mussten. Dies ist geändert worden: Als Nebentätigkeiten gelten alle wöchentlichen Arbeitszeiten, die maximal ein Drittel einer vergleichbaren Tätigkeit in Vollzeit ausmachen.

Als Beispiel: Sie führen eine Bäckerei. Die Regelarbeitszeit einer angestellten Bäckerin beträgt 40 Stunden. Bleiben Sie unter 13,34 Stunden wöchentlich, arbeiten Sie im Nebenberuf. Kommen Sie auf mehr, gilt die Tätigkeit als Hauptberuf – wenn Sie nicht noch eine andere Arbeit ausüben, für die Sie mehr Stunden aufwenden.

Unabhängig von der Arbeitszeit gibt es zudem eine monatliche Einkommensgrenze von 1038 Euro. Wer mehr verdient und keine zusätzliche Arbeit hat, die noch mehr Einkünfte erbringt, arbeitet in jedem Fall im Hauptberuf.

Unterschiedliche Versicherungsprinzipien

Die GKV ist nach dem Solidarprinzip organisiert. Die Beiträge hängen von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab. Besser Situierte zahlen für gleiche Leistung mehr als sozial Schwächere. Der Maßstab dafür ist das erzielte Einkommen.

Unterschiede
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Im Unterschied zu Arbeitnehmern, bei denen nur die Erwerbseinkünfte zugrunde gelegt werden, zählen bei Selbstständigen auch andere Einkünfte mit (z.B. Mieterträge oder Kapitaleinkünfte). Als Ihr eigener Arbeitgeber müssen Sie außerdem die Beiträge zu 100% selbst tragen.

Die private Krankenversicherung funktioniert nach dem Versicherungsprinzip. Hier sind Beiträge vom versicherten Risiko abhängig. Das Risiko wird vor allem durch das Alter und den Gesundheitszustand bestimmt. Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen. Auch hier gilt, dass Sie als Selbstständige Ihren Beitrag alleine zahlen müssen.

Weitblick zahlt sich (später) aus

Wenn Sie als Selbstständiger zunächst mit einem geringen Einkommen auskommen müssen, empfiehlt es sich abzuwägen was günstiger ist: GKV oder PKV.

Dabei sollten Sie mögliche Zukunftsperspektiven mitberücksichtigen. Das gilt nicht nur im Hinblick auf die geplante geschäftliche Entwicklung, sondern auch auf die familiäre Situation. Durch Heirat und Familiengründung können sich Ihre Entscheidungsgrundlagen gravierend verändern.

Das Problem dabei ist: wurde einmal in die private Krankenversicherung gewechselt, ist der Rückweg nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich: Es muss wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen werden, wobei der Jahresverdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt (2020: 62.550 Euro brutto). Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können überhaupt nicht zurückkehren. Wer zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, hat dagegen immer noch die Möglichkeit später umzusteigen.

Höchst- und Mindestbeiträge in der GKV

Bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung existieren bestimmte Ober- und Untergrenzen. Beiträge werden nur auf Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Diese liegt im Jahr 2020 bei 4.687,50 Euro pro Monat. Wer als Selbstständiger ein geringeres Einkommen hat, zahlt entweder den regulären Satz von 14,6% oder den ermäßigten Satz von 14,0%. Hinzu kommt der kassenabhängige Zusatzbeitrag. Durchschnittlich liegt dieser bei 1,1%. Einbezogen zur Berechnung werden alle beitragspflichtigen Einnahmen. Beim ermäßigten Satz haben Selbstständige keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche. Sie können Krankengeld dann entweder über einen Wahltarif bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder über eine private Zusatzversicherung abdecken.

Für Selbstständige gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung allerdings auch eine Mindestbemessungsgrenze von aktuell 1061,67 Euro brutto monatlich. Selbst wenn das Einkommen niedriger liegt, werden die Versicherungsbeiträge an diesem Betrag bemessen. Dadurch ergibt sich ein Mindestbeitrag von 148,63 Euro monatlich. Eine früher vorhandene Ausnahmeregelung für Selbstständige, die einen Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit beziehen, wurde durch die Senkung des Mindestbeitrags überflüssig.

Für Empfänger des Gründungszuschusses kann dies allerdings erst einmal ein Problem bedeuten: Der Zuschuss wird zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen. In der ersten Phase entspricht er der Höhe des Arbeitslosengelds (die zusätzlichen 300 Euro werden ausgeklammert). Der Beitrag kann sich durch den Zuschuss massiv erhöhen. Als Beispiel: Der Gründer erwirtschaftet 1000 Euro pro Monat und erhält 1000 Euro Gründungszuschuss. Er muss auf einmal doppelt so viel Beitrag zahlen wie ohne Zuschuss. Aufgrund der Einkommensunabhängigkeit der privaten Versicherungen, könnten diese in diesem Moment besser sein.

Junge Singles profitieren in der PKV

junger Selbständiger
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Gerade in jungen Jahren ist die private Krankenversicherung oft günstiger. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie den Basistarif wählen. Er bietet ein der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbares Leistungsniveau und ist daher mit niedrigeren Beiträgen verbunden als die klassischen Privat-Tarife. Diese bieten allerdings auch höherwertige Leistungen.

Wenn das Einkommen während der Selbstständigkeit steigt, müssen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse mehr Beiträge zahlen, in der PKV bleiben die Beitragszahlungen dagegen unbeeinflusst. Mit zunehmendem Eintrittsalter steigen die Beiträge in der PKV allerdings stark an, da hier in der Regel nur unzureichend Altersrückstellungen zur Abfederung des altersbedingten Kostenanstiegs zur Verfügung stehen. In der GKV sind die Beiträge dagegen altersunabhängig. Dieser Vorteil der privaten Krankenversicherung kann sich dann genau umkehren. Dieser Nachteil trifft zum Beispiel häufig auf Existenzgründer zu, die sich erst in späteren Jahren selbstständig machen.

Familienversicherung spricht für GKV

Schutz der Familie
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Auch wenn es um die Absicherung von Familienangehörigen geht, bietet die gesetzliche Krankenversicherung Vorteile. Wenn der Ehepartner über kein eigenes beitragspflichtiges Einkommen verfügt, kann er in der GKV nämlich über die sogenannte Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Das gilt bis zu bestimmten Altersgrenzen auch für Kinder. In der PKV müssen dagegen für jedes Familienmitglied gesonderte Versicherungsverträge abgeschlossen werden. Dies macht die private Absicherung schnell teurer.

Fazit: Keine eindeutige Antwort

Eine eindeutige Antwort, welche Krankenversicherung für Selbstständige mit einem geringen Einkommen besser ist, gibt es nicht. Es kommt immer auf die jeweilige Konstellation an. Junge Singles stellen sich mit der PKV dann besser, wenn es bei dem Single-Dasein bleibt oder der Partner selbst berufstätig ist. Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist die GKV meist günstiger. Dies gilt auch für ältere Selbstständige, die beim Wechsel zur PKV in der Regel hohe Einstiegsbeiträge zahlen müssen.

Aktualisiert: 05.2020