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Krankenkassenbeiträge als Student steuerlich absetzen

Auch Studenten können ihre Krankenkassenbeiträge im Zuge ihrer Steuererklärung absetzen? Allerdings ist das nicht immer sinnvoll oder gar notwendig. Wann Studenten überhaupt Steuern zahlen müssen und was Sie dann absetzen können, erläutert dieser Artikel.

Ab wann müssen überhaupt Steuern gezahlt werden

Das deutsche Steuerrecht ist schwer zu durchschauen. Selbst Experten haben das eine oder andere Mal Probleme, mit den vielfältigen Regelungen zurechtzukommen. Besonders schwer haben es aber Studenten, denn für sie gelten ganz besondere Gesetze. Grundsätzlich muss nicht jeder Student Steuern zahlen. Allerdings verhält es sich vor allem in der heutigen Gesellschaft so, dass sehr viele von ihnen nebenbei arbeiten gehen müssen, um alle laufenden Kosten zahlen zu können. Infolge dessen erzielen sie auch ein Einkommen, das in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden muss.

Allerdings ist ihr Einkommen in 2020 erst ab einem Betrag in Höhe von 9.408 Euro pro Jahr steuerpflichtig und auch dann müssen nicht unbedingt Steuern gezahlt werden, denn innerhalb der Steuererklärung kann der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1000 Euro und der Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 Euro geltend gemacht werden.

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Das gilt es jedoch vorab zu prüfen. Denn generell sind Einkommen im Jahr über 9.408 Euro steuerpflichtig.

Zudem ist es aber auch möglich, mehr Geld zu verdienen und dennoch keine Abgaben zahlen zu müssen, etwa dann, wenn die Sonderausgaben über dem Sonderausgabenpauschbetrag liegen. Dabei können neben Versicherungsbeiträgen auch weitere Sonderausgaben wie Studiengebühren wirksam eingesetzt werden.

Wann lohnt es sich eine Steuererklärung zu machen

Als allgemeine Regelung könnte gesagt werden, dass Studenten, die weniger als 9.408 Euro jährlich verdienen, keine Steuererklärung machen müssen, da ohnehin keine Abgaben fällig.

Wer mehr als 9.408 Euro verdient, sollte eine möglichst genaue Steuererklärung eingereichen, in welcher die Sonderausgaben entsprechend ihrer tatsächlichen Höhe angegeben werden. Beispielsweise die Studiengebühren, Versicherungsbeiträge, insbesondere solche für die Krankenversicherung.

Absetzbarkeit: Welche Unterschied zwischen PKV und GKV

Studentin bei Steuern sparen
© pathdoc / Adobe Stock

Wichtig ist zu wissen, dass Studenten bis 25 Jahre keine eigene Krankenversicherung abschließen müssen, sofern sie monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen, beziehungsweise keinen 450 Euro Nebenjob haben. Studenten, die wöchentlich mehr als 20 Stunden arbeiten und entsprechend mehr verdienen, fallen automatisch aus der Familienversicherung ihrer Eltern raus und müssen ihre Beiträge selbst bezahlen. Das Gleiche gilt für Studenten ab dem 14. Semester und für diejenigen, die älter als 30 Jahre sind. Dabei können sie selbst entscheiden, ob sie eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen möchten.

Unabhängig von der Versicherungsart können die monatlich zu zahlenden Krankenkassenbeiträge von der Steuer abgesetzt werden. Dabei gilt, dass gesetzlich versicherte Studenten den gesamten Krankenkassenbeitrag, welcher aus eigenen Mitteln bezahlt wurde, angeben können. Privat Versicherte können hingegen nur den Teil der Beiträge ansetzen, der für die Regelversorgung, wie sie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben ist, vorgesehen ist. Dazu ist es notwendig, den Beitrag der Privatversicherung entsprechend zu berechnen, wobei Beträge für Sonderleistungen, etwa eine Chefarztbehandlung, abgezogen werden.

Was muss wo in die Steuererklärung eingetragen werden

Damit die Krankenkassenbeiträge in der Steuererklärung voll berücksichtigt werden können, muss die Eintragung im Bereich Sonderausgaben erfolgen. Zusätzlich sollte die Anlage AV ausgefüllt werden, welche allgemein zur Eintragung von Versicherungsbeiträgen dient.
Ferner ist es notwendig, neben den ausgefüllten Formularen weitere Unterlagen einzureichen. Dazu zählt der Beitragsbescheid der Krankenversicherung.

Bei privat versicherten Studenten ist eine Aufschlüsselung der Beiträge entsprechend der Leistungen notwendig, denn nur so kann das Finanzamt sehen, welche Kosten tatsächlich für die Regelversorgung angefallen sind.

In der Regel gibt jede Krankenkasse eine jährliche Bescheinigung über die steuerlich absetzbaren Beiträge raus. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, muss unbedingt nachgefragt werden, denn ohne Bescheinigung werden die Kosten vom Finanzamt nicht anerkannt.

Aktualisiert: 05.02.2020