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Kosten für den Basistarif der PKV: So berechnen sich die Beiträge

Die Kosten im Basistarif einer private Krankenversicherung orientieren sich (wie die Leistungen) an den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Tatsache macht den Basistarif nicht immer zur günstigsten Variante im Vergleich zu einem „Normal-Tarif“. Dennoch kann ein Blick aus finanziellen Gründen lohnen.

Der Basistarif als GKV-Alterantive

Die zum 1.1.2009 in Deutschland eingeführte Krankenversicherungspflicht machte die Entwicklung eines speziellen Basistarifs in der privaten Krankenversicherung notwendig, der bestimmten Personengruppen auch ohne Gesundheitsprüfung zugänglich sein muss.

Wovon sind Kosten bei einem Basistarif abhängig?

Mit der Einführung des Basistarifs hat die Versicherungswirtschaft ein Produkt geschaffen, das Privatversicherten mit extrem hohen Beiträgen eine Erleichterung verschaffen soll und darüber hinaus auch für diejenigen zugänglich ist, die keine Krankenversicherung haben und sich nicht gesetzlich versichern können. Um die Kosten in den Griff zu bekommen, gibt der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung auch den Rahmen für diesen gesellschaftsübergreifend konstruierten Basistarif der PKV vor – was nicht selten zu drastischen Abstrichen führt.

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Auch in Bezug auf die Kosten orientiert sich der Basistarif an der GKV. Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrages gibt ebenfalls die Obergrenze für die private Basisabsicherung vor. Im Jahr 2016 liegt die Grenze damit bei 665,29 Euro pro Monat. Sollte der Versicherte durch die Krankenversicherungsbeiträge hilfebedürftig werden und Grundsicherung oder Sozialhilfe beanspruchen müssen, kann der Beitrag halbiert werden – es würden also 332,64 (2016) Euro pro Monat fällig. Sollte auch dieser Beitrag die finanziellen Möglichkeiten überschreiten, können Zuschüsse beim Grundsicherungs- bzw. Sozialamt oder Jobcenter beantragt werden.

Orientierung der Kosten des Basistarifs an der GKV

Verständnis für Kosten der PLV
© olly / Adobe Stock
Da sich die Kosten für den Basistarif der PKV am Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren, verändert sie sich parallel. Wird die Beitragsbemessungsgrenze angepasst oder fällt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen höher aus, erhöht sich auch der Beitrag für den Basistarif.

Grundlage ist die Veröffentlichung des Bundesministeriums für Gesundheit: Die Änderung der Beiträge erfolgt dann rückwirkend zum 1.1. eines Jahres. Für 2016 wurde zum Beispiel ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 1,1% des jeweiligen Bruttoeinkommens festgestellt.

Allerdings können Versicherte durchaus Selbstbeteiligungen vereinbaren, um die Kosten der PKV zu reduzieren. Zudem können Zusatzversicherungen die Lücken im Versicherungsumfang ausgleichen, sollte dies gewünscht werden.

Das Thema Selbstbeteiligung ist mit Vorsicht anzugehen: Möglich sind 300, 600, 900 oder auch 1.200 Euro, die der Versicherte von den anfallenden Krankheitskosten pro Jahr selbst trägt. Sinnvoll ist diese Vereinbarung nur, wenn der Beitrag im selben Maße sinkt. Leider ist das nicht immer der Fall, was insbesondere ärgerlich ist, da die vereinbarte Selbstbeteiligung für mindestens drei Jahre beibehalten werden muss. Lässt sich aber nachweisen, dass die damit verbundene Kostenersparnis nicht adäquat ausfällt, kann die Umstellung auf einen Basistarif ohne Selbstbeteiligung verlangt werden.

Wie groß ist das Sparpotenzial innerhalb der PKV?

Berechnung von Sparpotenzial
© olly / Fotolia

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten: Es gibt durchaus Privatversicherte, die deutlich höhere Beiträge zahlen, als im Basistarif anfallen würden. Aber sie haben auch Anspruch auf umfangreichere und höherwertige Leistungen. Die Abwägungen müssen also immer sowohl in Bezug auf die finanzielle Belastung als auch in puncto Leistungen durchgeführt werden. Der Basistarif erreicht nur das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, was nicht zuletzt zu Abrechnungsproblemen mit den Ärzten führt. Diese dürfen nämlich nicht mehr alle Leistungen in gewohnter Höhe auf die Rechnung setzen – oder Sie zahlen diese von vornherein selbst.

Als Alternative empfiehlt sich immer eine Tarifoptimierung nach § 204 VVG, die jedem Privatversicherten zusteht. Sind Sie bereits über viele Jahre in Ihrem aktuellen Tarif versichert, gibt es garantiert günstigere Alternativen bei Ihrer Gesellschaft und das auch ohne Leistungseinbußen.

Der Grund liegt in der Produktpolitik der privaten Krankenversicherungen, die regelmäßig neue Tarife auflegen, um sich mit günstigen Beiträgen einen Wettbewerbsvorteil bei den jüngeren Versicherten zu verschaffen. Diese werden aber auch älter und verursachen damit höhere Krankheitskosten, sodass die Beiträge sukzessive angehoben werden müssen – und wiederum eine günstigere Alternative für neue Kunden zur Verfügung steht.

Als Privatversicherte haben aber auch Sie einen rechtlichen Anspruch auf den Zugang zu diesen neuen Tarifen, sodass die interne Umstellung in der Regel eine enorme Beitragsersparnis mit sich bringt.

Die Tarifumstellung auf den Basistarif der PKV

Zeigt die Tarifoptimierung auf, dass für Sie der Basistarif mit seiner Höchstbeitragsgarantie und der Möglichkeit der Beitragsminderung bei eventueller Hilfebedürftigkeit in Frage kommt, könnte die Beitragsersparnis wie folgt aussehen:

  • aktueller monatlicher PKV-Beitrag – 800 Euro
  • Umstellung auf Basistarif – 665,29 Euro
  • Ersparnis von knapp 135 Euro pro Monat – 1.620 Euro im Jahr

Wählen Sie dann eine Selbstbeteiligung von 1.200 Euro pro Jahr, dürfte sich die Beitragsbelastung in einem ähnliche Maße nochmals reduzieren. Die durch die Selbstbeteiligung eingesparten Beiträge sollten Sie aber unbedingt zur Seite legen, denn im Bedarfsfall müssen Sie diesen Betrag zuschießen.

Fazit

Die Kosten für den Basistarif der PKV dürfen die Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nicht übersteigen, unterliegen aber auch deren Anpassungen. Gleichzeitig ist der Leistungsumfang auf den der GKV begrenzt. Mit einer Selbstbeteiligung lässt sich der Kosten nochmals reduzieren.