Erwerbsminderungsrente: Die Änderungen in 2019 im Überblick

Zum 1. Januar 2019 sind für den Rentenanspruch bei Erwerbsminderung einige Änderungen in Kraft getreten. Von diesen profitieren Neurentner. Für sie wird eine Erwerbsminderungsrente deutlich attraktiver als ein vorzeitiges Altersruhegeld.

Keine Änderungen für Bestandsrentner

Keine Änderungen gibt es bei der Erwerbsminderungsrente für Bestandsrente. Alle Neuerungen gelten lediglich für Personen, die ab dem 1. Januar 2019 erstmals entsprechende Leistungen beziehen. Dies regelt das „Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“. Für Bestandsrentner ist die einzige Neuerung, dass Rentenhöhe und Rentenniveau bis 2025 stabil bleiben werden.

Änderungen für Neurentner: Längere Zurechnungszeit

Wenn Sie 2019 als Neurentner in die Erwerbsminderungsrente kommen, profitieren Sie von einer längeren Zurechnungszeit. Die Lücke zwischen Austritt aus dem Arbeitsleben (bzw. Beginn des Bezugs der Erwerbsminderungsrente) und dem regulären Renteneintritt wird vollständig geschlossen. Fehlende Entgeltpunkte (EP) für die Rente werden Ihnen gutgeschrieben. Statt bis zu 62 Jahren und sechs Monaten (wie noch 2018) reicht die Zurechnungszeit jetzt bis zu 65 Jahren und acht Monaten.

Am einfachsten lässt sich mit einem Beispiel erklären, was dies konkret bedeutet. Gesetz den Fall, Sie haben mit 20 angefangen zu arbeiten und sind jetzt 50. Sie möchten fortan die Erwerbsminderungsrente beziehen. Es fehlen also noch 15 Jahre und acht Monate bis zum regulären Renteneintritt. Bis dato haben Sie 30 EP angespart. Der Staat gibt Ihnen im Rahmen der längeren Bezugszeit der Erwerbsminderungsrente die fehlenden 15 und zwei Drittel Punkte dazu, die Sie bekommen hätten, wenn Sie regulär weitergearbeitet hätten. Die Erwerbsminderungsrente wird auf diese Weise finanziell deutlich bessergestellt.

Was dies konkret bedeutet, hat der Deutsche Rentenversicherung Bund ermittelt: Monatlich erhalten die Empfänger einer Erwerbsminderungsrente fortan durchschnittlich ca. 70 Euro mehr. Auf das Jahr gerechnet fließen also sogar durchschnittlich 840 Euro mehr.

Günstiger-Prüfung: Schutz gegen schlechten Verdienst

Für die „geschenkten“ EP gilt der bisher erzielte Durchschnittsverdienst. Dieser wird in die Zukunft weitergerechnet. Allerdings gibt es auch im Jahr 2019 die bereits 2014 eingeführte Günstiger-Prüfung für Neurentner.

Es wird überprüft, ob Sie als Rentenempfänger besser fahren würden, wenn die letzten vier Jahre Ihrer Erwerbstätigkeit einfach gestrichen werden.
Dahinter steht der Gedanke, dass Sie möglicherweise schon in Teilzeit gearbeitet haben oder auf einen leichteren Job ausgewichen sind, da Ihre Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Durch die längere Zurechnungszeit wirkt sich die Günstiger-Prüfung doppelt positiv für die Rentenhöhe aus.

Weiterhin Rentenabschläge – allerdings nach oben hin gedeckelt

Veränderungen Rente
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Empfänger einer Erwerbsminderungsrente müssen weiterhin mit Rentenabschlägen leben. Diese wurden vom Gesetzgeber allerdings nach oben hin gedeckelt. Für jeden Monat, den Sie vor Beginn des regulären Renteneintrittsalters die Erwerbsminderungsrente beziehen, wird ein Rentenabschlag von 0,3% fällig. Dies regelt § 264d SGBVI. Allerdings ist der maximale Abschlag begrenzt: Ihnen können höchstens 10,8% abgezogen werden.

Auch hierfür hat der Deutsche Rentenversicherung Bund Berechnungen angestellt: Neurentner in 2019, die wenigstens 64 Jahre und zwei Monate alt sind, können die Erwerbsminderungsrente Abschlagsfrei beziehen. Ab einem Alter von 61 Jahren und zwei Monaten greift der maximal zulässige Abschlag.

Kehren wir hierfür noch einmal zum obigen Beispiel zurück: Als 50-Jährigem würden Ihnen als 10,8 Prozent abgezogen. Dies sind umgerechnet 4,93 Entgeltpunkte. Von Ihren 45,6667 EP bleiben Ihnen also 40,74 EP. Durchschnittlich würde dies derzeit eine Rente von 1304,90 Euro monatlich (Westdeutschland) bedeuten. Von dieser Summe gehen allerdings noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Änderungen in der Zukunft: Zurechnungszeiten steigen weiter

Die Zurechnungszeiten für die Erwerbsminderungsrente steigen nicht nur in 2019, sondern sehr wahrscheinlich auch in Zukunft. Dies liegt daran, dass das Renteneintrittsalter nach hinten geschoben wird. Die Erwerbsminderungsrente vollzieht diesen Schritt jeweils mit. Dies bedeutet: Auch wenn Sie 2020 oder später die Rente in Anspruch nehmen möchten, profitieren Sie von den jüngsten Änderungen in 2019.