Beitragsrückstand in der GKV: Auswirkungen auf den Versicherungschutz

Kommt man bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Beitragsrückstand, kommen schnell Sorgen über negative Auswirkungen auf der Versicherungsschutz auf. Ob die Sorge berechtigt ist, hängt in großen Maß von die länge der Rückstande ab und wie man gegenüber seiner Krankenkasse verhält.

Um die vollen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen monatlich Beiträge entrichtet werden. Als Arbeitnehmer geschieht dies automatisch, da die Kosten direkt vom Bruttolohn abgezogen und an die entsprechende Krankenkasse abgeführt werden.

Als freiwillig versichertes Mitglied sieht das schon ein wenig anders aus. Wer selbständig ist und dennoch Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein möchte, muss in der Regel selber zusehen, dass die Beiträge pünktlich gezahlt werden. Sinken die Einnahmen und stehen einem monatlich plötzlich weniger Gelder zur Verfügung, kann es schnell passieren, dass der Krankenkassenbeitrag nicht gezahlt werden kann.

Was also tun, wenn man in einen Beitragsrückstand bei GKV geraten ist? Wie sollte man sich nun verhalten, um negative Auswirkungen auf den Versicherungsschutz zu vermeiden?

Bei einem kurzfristigen Beitragsrückständen

Generell besagt die Faustregel:
Immer ehrlich zur der Krankenkasse sein und mit offenen Karten spielen!

Ist abzusehen, dass der rückständige Beitrag in den nächsten Wochen problemlos abzuzahlen ist, muss niemand größere Konsequenzen befürchten. Viele gesetzliche Krankenkassen lassen sich ohne Weiteres auf eine vorübergehende Ratenzahlung ein. Diese sollte dann allerdings auch strikt eingehalten werden.

Ein kurzfristiger Beitragsrückstand hat es im allgemeinen keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Die Leistungen können wie gewohnt in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich hierbei tatsächlich um eine kurzfristige Ausnahme handelt.

Bei längfristigen Beitragsrückständen

Hier sieht die Lage schon etwas anders aus. Sollte sich herausstellen, dass die rückständigen Beiträge nicht einfach gezahlt werden können, ist dennoch Offenheit und Ehrlichkeit ein besseres Verhalten gegenüber der Krankenkasse, als die Vogel-Strauß-Taktik. Ab einem Rückstand von zwei Monatsbeiträgen ist die Krankenkasse berechtigt, sogenannte Säumniszuschläge zu verlangen. Diese sind mit dem neuen Gesetz zur Schuldenerlassung der Beitragssätze bei der gesetzlichen Krankenversicherung vom August 2013 auf 1% reduziert wurden. Das betrifft allerdings nur Menschen, die nach wie vor noch Mitglied in der jeweiligen Krankenkasse sind.

Bei einem größeren Beitragsrückstand hat es nun auch Auswirkungen auf die Leistungen. Wer nicht die vollen Beiträge zahlt, darf auch nicht die vollen Leistungen erwarten. Dennoch besteht eine generelle Notfallversorgung. Diese ist vom deutschen Gesetzt her vorgegeben und sichert einem jeden eine medizinische Grund- und Notfallversorgung zu.

Beispiel:

Sven V. hat Schulden bei seiner Krankenkasse und liegt mit den Beiträgen bereits vier Monate im Rückstand. Ein akutes Hüftleiden jedoch zwingt ihn, einen Arzt aufzusuchen. Dieser muss über die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Krankenkasse informiert werden. Sven V. bekommt etwas gegen die Schmerzen und darf wieder gehen.
Ein neues Hüftgelenk ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.

Ähnlich verhält es sich beim Zahnarzt. Auch hier werden selbstverständlich Notfälle behandelt. Eine dringend erforderliche Füllung wird gesetzt. Eine kostspielige Keramikkrone natürlich nicht.

Die gesetzliche Regelungen im Notfall

Da in Deutschland das Gesetzt besagt, dass ein jeder Mensch ein Recht auf eine medizinische Notfallversorgung hat, haben die gesetzlichen Krankenkassen an dieser Stelle nicht viel Spielraum. Dennoch kann es vereinzelt zu Unterschieden kommen, in wie weit die jeweilige Kasse Leistungen über die eigentliche Notfallversorgung hinaus erbringt.

Schulden nicht auf einmal zahlbar! Was tun?

Sobald man feststellt, dass die Beiträge nicht gezahlt werden können und man Gefahr läuft in einen Beitragsrückstand zu gerate, ist es an der Zeit, sich selber bei der Krankenkasse zu melden. Es macht einen deutlich besseren Eindruck, eigenständig auf die Krankenkasse zuzugehen, anstatt abzuwarten, bis diese sich bei einem meldet.

In einem ersten Gespräch muss ehrlich besprochen werden, aus welchen Gründen die Beiträge nicht zu zahlen sind und in welcher Höhe der Rückstand monatlich abzuzahlen wäre. Ehrlichkeit ist in diesem Fall für beide Seiten der bessere Weg. Es gibt weit mehr Menschen, die oftmals ohne eigenes Verschulden in die Spirale der Rückstände geraten. Auch die Kassen sind selbstverständlich bemüht, eine Lösung zu finden. Zumal seit 2007 eine Versicherungspflicht in Deutschland besteht.

Kurz und knapp

Diese Schritte sollte man unternehmen, wenn Sie in einen längeren Beitragsrückstand bei Ihrer gesetzlichen Krankenkassen geraten sind:

  1. selber die Krankenkasse kontaktieren
  2. monatliche Beiträge absprechen, die problemlos zahlbar sind
  3. bei akuten Problemen Kontakt zu einer Schuldenberatung aufnehmen